Hessischer Landkreistag
Hessischer Landkreistag aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche Der Hessische Landkreistag (HLT) ist einer der drei kommunalen Spitzenverbände in Hessen mit Sitz in Wiesbaden. Ihm gehören alle 21 hessischen Landkreise an.
Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Geschichte 2 Aufgaben 3 Aufbau und Organe 3.1 Präsidium 3.2 Bezirksversammlungen 3.3 Mitgliederversammlung 3.4 Fachausschüsse 4 Geschäftsstelle 5 Mitgliedschaften 6 Finanzerung 7 Literatur 8 Weblinks
Geschichte [Bearbeiten]
Die Entstehungsphase des hessischen Landkreistages ist eng mit den politischen Gegebenheiten der besatzungszeit verknüpft.
In allen Besatzungszonen musste neues Kommunalverfassungsrecht etabliert werden. In Hessen wurden mit der "Großhessischen Gemeindeordnung" vom 21.Dezember 1945 und der "Kreisordnung" vom 21. Januar 1946 die rechtlichen Grundlagen geschaffen.
Die Neuordnung bestätigte die Doppelstellung der Kreise als staatliche verwaltungsbezirke und kommunale Gebietskörperschaften mit einer Landrätin / einem Landrat an der Spitze. Innerhalb dieser Rahmenbedingungenorganisierten sich die Landkreise eine Interessenvertretung. Am 30.10.1945 gründete sích die "Arbeitsgemeinschaft kurhessischer Landkreise", die Anfang 1946 in "Arbeitsgemeinschaft der Großhessischen Landkreise" (ALK) umbenannt wurde. Nach der Landtagswahl im Dezember 1946 verzichtete die ALK auf das Präfix "Groß". Die neue Bezeichnung "Hessischer Landkreistag" (HLT) wurde auf der Haupttagung am 21.10.1948 in Groß-Umstadt und die neue Satzung am 25.05.1949 in Fulda beschlossen, die heute in der Fassung vom 26.11.2005 gilt.
Zum 01. August 1972 trat die erste Stufe der Gebietsreform in Kraft, 1974 folgten die zweite und dritte Stufe, bis mit dem 01. Januar 1977 schließlich alle Vorhaben umgesetzt waren. Aus 39 Kreisen waren 21 geworden, dre bisher kreisfreie Städte (Fulda, Hanau und Marburg) waren eingekreist und 2.700 Gemeinden waren auf 426 verringert worden. Es gibt drei Regierungsbeirke; Kassel, Gießen und Darmstadt