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Deutscher Bund

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Der Deutsche Bund wurde am 8. Juni 1815, nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806, auf dem Wiener Kongress (siehe Deutsche Bundesakte) als loser Zusammenschluss von 41 deutschen Einzelstaaten (37 Fürstentümer und 4 freie Städte) gegründet. Auch Preußen und Österreich waren mit den Gebieten, welche schon zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, im Deutschen Bund vertreten. Der Bund umfasste 1839 rund 630.100 km² und 29,2 Millionen Einwohner.

Allerdings schwand die Anzahl der Bundesstaaten durch Erbgang und ähnlichem bis 1863 auf nur noch 35 Mitglieder.

Das deutsche Volk stand nicht hinter dem Deutschen Bund, da ihm ein Zusammengehörigkeitsmoment fehlte. Motiviert durch die vielen Gemeinsamkeiten wie die in der Sprache, Kultur und Geschichte waren einige bereit, sich für die Einheit Deutschlands einzusetzen. So kam es zur Gründung der Burschenschaften, welche neben den nationalen auch liberal-demokratische Vorstellungen hatten.

Entwicklung

1817 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg als 39. Mitglied aufgenommen. Danach veränderte sich die Zahl der Mitglieder mehrmals, da in einzelnen Herrscherhäusern einige Linien erloschen und 1839 das Herzogtum Limburg (im Austausch für Teile Luxemburgs) neu aufgenommen wurde. Im Einzelnen veränderte sich der Deutsche Bund wie folgt:

Organe des Bundes

Bundesorgan war die in Frankfurt am Main tagende Bundesversammlung (Bundestag). Entscheidungen, die dort mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen wurden, waren bindend für die Einzelstaaten. Ansonsten waren für die Bürger die jeweiligen Landesgesetze entscheidend.

Neugründung

Da das 1848 gestartete Unternehmen der Einrichtung einer deutschen Nationalversammlung im Zuge der Märzrevolution scheiterte, wurde 1850 der Bund zunächst ohne die Beteiligung Preußens wiederhergestellt.

1850 wurde der Deutsche Bund wiedergegründet. Nach der Zulassung von politischen Zusammenschlüssen 1860 entstanden in Deutschland neue Parteien und Gewerkschaften. 1863 gründete Ferdinand Lassalle den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein. 1875 vereinigte sich dieser mit der 1869 von Wilhelm Liebknecht und August Bebel gegründeten Sozialdemokratischen Arbeiterpartei.

Diese neugebildete Partei wurde 1891 in Sozialdemokratische Partei Deutschlands umbenannt. Die vor dem Hintergrund der Industrialisierung entstehende Arbeiterbewegung weckte im Bürgertum Befürchtungen vor einem sozialistischen Umsturz. Das sich bis 1848 dem Arbeitertum durchaus verbunden fühlende Bürgertum orientierte sich daher in der Folgezeit mehr am Adel, den es als Verbündeten gegen Forderungen der Arbeiterbewegung sah.

Der Konflikt zwischen Preußen und Österreich

Der Dualismus zwischen Österreich und Preußen, der durch die gemeinsame Gegnerschaft gegenüber nationalen und liberalen Forderungen in den Hintergrund geraten war, verschärfte sich, nachdem die Nationalversammlung in Frankfurt Preußen die Führungsrolle zugedacht hatte.

Otto von Bismarck

1862 wurde Otto von Bismarck durch sein Eingreifen in einen Verfassungskonflikt um eine Heeresreform preußischer Ministerpräsident.

1863 brachte er einen Vorschlag Österreichs zur Umwandlung des Deutschen Bundes in einen Bundesstaat zum Fall. Bismarck befürchtete ein Übergewicht Österreichs und der übrigen deutschen Staaten. Die anfangs geringe Popularität Bismarcks stieg durch seine außenpolitischen Erfolge.

1864 kam es zum Krieg Preußens und Österreichs gegen Dänemark. Auslöser war die Annexion Schleswigs durch Dänemark. Die Bedenken des Vielvölkerstaates Österreich gegenüber der Teilnahme an einem Befreiungskrieg konnte Bismarck durch diplomatisches Geschick zerstreuen. Mit Zustimmung der europäischen Großmächte eroberten beide deutsche Staaten die Herzogtümer Holstein und Schleswig zurück.

Nach dem Krieg brach über die Frage der politischen Zukunft der beiden Herzogtümer die Rivalität allerdings wieder hervor. Österreich, das verhindern wollte, dass die beiden Herzogtümer in den Machtbereich Preußens gerieten, wollte deren Schicksal vom deutschen Bundestag entscheiden lassen. Preußen sah dies als Bruch des Gasteiner Abkommens, das in dieser Frage ein einvernehmliches Vorgehen der beiden deutschen Großmächte vorschrieb und besetzte einen Teil Holsteins. Nach der Initiierung der Mobilmachung der übrigen deutschen Staaten gegen Preußen durch Österreich erklärte Bismarck die Bundesakte für erloschen.

Veröffentlichung der Bundesakte 1834

Den 1866 folgenden „Deutschen Krieg” (Preußisch-Österreichischer Krieg), in dem fast alle deutschen Staaten verwickelt waren, konnte Preußen durch seinen Sieg bei Königgrätz für sich entscheiden. Preußen annektierte Hannover, Nassau, Kurhessen und Schleswig-Holstein. Darüber hinaus wurde der Norddeutsche Bund unter Führung Preußens gegründet, die so genannte kleindeutsche Lösung - also ein (nord-)deutscher Nationalstaat ohne Einbeziehung Österreichs. Dafür verzichtete Bismarck auf Landabtretungen Österreichs. Die Unabhängigkeit Bayerns, Württembergs und Badens wurde auf Drängen Frankreichs anerkannt.

Mitglieder des Bundes

Die Mitglieder des Deutschen Bundes:

  1. Kaiserreich Österreich (ohne Galizien, Ungarn, Kroatien, Dalmatien und das Lombardo-Venezische Königreich) (Seit 1818 gehörte auch der westlichste Teil Galiziens (Auschwitz, Saybusch, Zator) zum Deutschen Bund)
  2. Königreich Preußen (ohne Provinz Posen, Ostpreußen und Westpreußen) (Von 1848 - 1851 waren die preußische Provinz Ost- und Westpreußen und der westliche und nördliche Teil der Provinz Posen Bestandteil des Bundes)
  3. Königreich Bayern
  4. Königreich Sachsen
  5. Königreich Hannover (bis 1837 in Personalunion mit Großbritannien)
  6. Königreich Württemberg
  7. Kurfürstentum Hessen-Kassel
  8. Großherzogtum Baden
  9. Großherzogtum Hessen-Darmstadt
  10. Großherzogtum Luxemburg (in Personalunion mit den Niederlanden) (Der westliche Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit Belgien aus dem Bunde aus. Dafür kam das niederländische Herzogtum Limburg zum Bund)
  11. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
  12. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
  13. Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
  14. Großherzogtum Oldenburg
  15. Herzogtum Holstein und Lauenburg (bis 1864 in Personalunion mit Dänemark)
  16. Herzogtum Nassau
  17. Herzogtum Braunschweig
  18. Herzogtum Sachsen-Gotha
  19. Herzogtum Sachsen-Coburg
  20. Herzogtum Sachsen-Meiningen
  21. Herzogtum Sachsen-Hildburghausen (ab 1826 Herzogtum Sachsen-Altenburg)
  22. Herzogtum Anhalt-Dessau
  23. Herzogtum Anhalt-Köthen
  24. Herzogtum Anhalt-Bernburg
  25. Fürstentum Hohenzollern-Hechingen
  26. Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
  27. Fürstentum Liechtenstein
  28. Fürstentum Lippe
  29. Fürstentum Reuß ältere Linie
  30. Fürstentum Reuß jüngere Linie
  31. Fürstentum Schaumburg-Lippe
  32. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
  33. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
  34. Fürstentum Waldeck
  35. Freie Stadt Bremen
  36. Freie Stadt Frankfurt am Main
  37. Freie Stadt Hamburg
  38. Freie Stadt Lübeck

Später wurden aufgenommen:

  1. Landgrafschaft Hessen-Homburg (ab 1817)
  2. Herzogtum Limburg (ab 1839; in Personalunion mit den Niederlanden)

Siehe auch