Ausländerextremismus
Als Ausländerextremismus werden von deutschen Verfassungsschutzbehörden Aktivitäten von „extremistischen oder terroristischen Ausländerorganisationen“ bezeichnet, die „nicht in erster Linie gegen deutsche Sicherheitsinteressen handeln“, sondern Deutschland als „sicheren Rückzugsraum“ betrachten, von dem aus sie „ihre Ziele im Heimatland verfolgen können“. [1]
Der Ausländerextremismus stelle nach dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg keinen eigenen Typus des Extremismus dar, sondern diene als ein Sammelbegriff für extremistische Bestrebungen von sogenannten Ausländerorganisationen. Es könne sich dabei der Sache nach um „linksextremistische, extrem nationalistische, islamistische und andere Bestrebungen“ handeln. Dabei käme es auch zur Zusammenarbeit mit deutschen Gleichgesinnten. Die gesetzliche Definition umfasse „somit nicht nur die Zielsetzung der friedlichen Koexistenz aller im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Menschen, einschließlich des Schutzes aller ihnen durch die Verfassung verbrieften Menschenrechte, sondern zielt auch auf die Sicherung des Staates und seiner Organe vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt ab“.[2]
Nicht islamistische Organisationen
In Deutschland hatten Ende 2005 vom deutschen Verfassungsschutz als „extremistisch“, aber nicht „islamistisch“, eingestufte Ausländerorganisationen rund 25.000 Mitglieder. Zu diesen Organisationen bzw. Gruppierungen gehören nach den Verfassungsschutzbericht des Innenministerium Nordrhein-Westfalens unter anderem:[3]
- Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) bzw. PKK
- Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)
- Arbeiterkommunistische Partei Irans (API)
- Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)
- Marksist Leninist Komünist Parti (MLKP) und Komünist Partisi - İnşa Örgütü (KP-IÖ)
- Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI)
- Lëvizja Popullore e Kosovës (LPK)
- Frontit për Bashkim Kombëtar Shqiptar (FBKSh)
Islamistische Organisationen
Der Anteil an Muslime die Mitglied in einer extremistischen, islamistischen Organisation sind wird in Nordrhein-Westfalen mit unter 1% angegeben:[4]
- Hamas
- Hizb Allah
- Hizb ut-Tahrir
- MB/IGD/IZA
- Tabligh-i Jamaat
- IGMG
- Kaplan-Verband
Literatur
- Verfassungsschutzbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 2008 [5] (PDF-Datei)
- Artur Hertwig, Strukturen des Ausländerextremismus in Deutschland. - In: Der Kampf gegen den Terrorismus, S. 81- 100 , (Hrsg.) Kai Hirschmann, BWV, Berlin, 2003, ISBN 3-8305-0383-0
- Oliver Bossert, Guido Korte, Organisierte Kriminalität und Ausländerextremismus/Terrorismus, Verlag: Fachhochschule d. Bundes f. öffentl. Verwaltung (2004), ISBN 3930732963
- Siegfried Schwan, Beobachtung des Ausländerextremismus in der Bundesrepublik Deutschland unter sich verändernden globalpolitischen Rahmenbedingungen, In: Festschrift zum 25-jährigen Bestehen der Schule für Verfassungsschutz und für Andreas Hübsch. - Brühl/Rheinland: Fachhochsch. des Bundes für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Öffentliche Sicherheit. - 2007, S. 552-558
- Staatsschutzbericht : Staatspolizeilicher Dienst, Linksextremismus, Rechtsextremismus, Briefbombenanschläge, Internationaler Terrorismus, Ausländerextremismus, Nachrichtendienste und Spionageabwehr, Organisierte Kriminalität, Personen- und Objektschutz, Österreich, Bundesministerium für Inneres. - Wien : Bundesministerium für Inneres, 19XX[5]
Quellen
- ↑ Bundesamt für Verfassungsschutz, AF Ausländerextremismus
- ↑ Verfassungsschutz BW, [1] Referenzfehler: Ungültiger Parameter in
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. - ↑ Innenministerium NRW,[2] Referenzfehler: Ungültiger Parameter in
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. - ↑ Innenministerium NRW,[3] Referenzfehler: Ungültiger Parameter in
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. - ↑ [4] Nachweis im SWB-Katalog