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Wasserentnahmeentgeltgesetz

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Zusammen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004/2005 wurde am 27.Januar 2004 auch das Wasserentnahmeentgeltgesetz im Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Das Gesetz trat am 1.2.2004 in Kraft.

Nach dem vorstehenden Gesetz erhebt das Land Nordrhein-Westfalen für das

  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern

ein Wasserentnahmeentgelt, sofern das entnommene Wasser einer Nutzung zugeführt wird.