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Diskussion:Rechnung

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 80.142.43.40 in Abschnitt Verwechslung Rechnung / Quittung

Rechnungsbegriff

Die bis Dezember 2005 bestehende Definition

[Eine Rechnung ist eine ]vom Schuldner (und gleichzeitigem Gläubiger der dafür vereinbarten
Gegenleistung) eine Auflistung der erbrachten oder in Kürze zu erbringenden Leistungen 
festgehalten wird.

habe ich im Wesentlichen wiederhergestellt, denn die spätere Fassung

mit dem eine natürliche oder juristische Person den Empfänger einer Lieferung oder 
Leistung auffordert, innerhalb einer bestimmten Zeit den vereinbarten Preis zu 
entrichten. Historisch versteht man unter Rechnung auch Schriftstücke der Buchführung.

ist nicht richtig. Ein Dokument, mit dem ein Schuldner zur Leistung aufgefordert wird, ist eine Mahnung; eine Rechnung enthält, wie auch der Name nahelegt, eine (Be-)Rechnung eines Entgelts, in der Regel dann, wenn sich die Gesamtschuld aus mehreren Einzelposten zusammensetzt.

Eine Rechnung kann auch Mahnung sein, nämlich dann, wenn in ihr auch entsprechend zur Leistung aufgefordert wird; ganz häufig gibt es aber eben auch Rechnungen, die erst NACH Begleichung der in der Rechnung aufgeführten Leistungspflicht gestellt werden und dann logischerweise nicht zur Leistung auffordern können (die Schuld besteht ja gar nicht mehr).

Außerdem entfernt habe ich die unsinnige Formulierung "natürliche oder juristische Person"; zum einen ist das zu kurz, denn es schließt bspw. teilrechtsfähige Rechtssubjekte wie OHGs oder GbRs aus, könnte auf der anderen Seite aber (wenn das nicht verkürzend wäre) zu "Person" zusammengefaßt werden. Sinnvoller ist es, einfach "Gläubiger" zu schreiben.

Auch "Empfänger einer Lieferung oder Leistung" hielt ich für wenig sinnvoll; auch eine Lieferung ist, wenn sie auf eine Pflicht hin erfolgt, eine Leistung. Übersetzt hieße das also "Empfänger einer Leistung in Form einer Lieferung oder einer Leistung".

--HolgerPollmann 15:36, 30. Jul 2006 (CEST)


Frage: Was ist eine Direktfakura?

"Kaufpreis"

Es stimmt so, wie es da stand: für zu erbringende Leistungen. Zum Beispiel auch bei Dienstleistungsverträgen. --08-15 17:04, 26. Aug 2006 (CEST)

Bezeichnungen auf der Rechnung

Folgende Typen von Werten sind auf Rechnungen zu finden, doch wie sind diese korrekt und verständlich zu bezeichnen?

  1. Einzelpreis (netto)
  2. Positionspreis (netto) (Menge * (Einzelpreise (netto))
  3. Einzelpreis (netto) - Rabatt
  4. Positionspreis (netto) - Rabatt
  5. Summe aller Positionspreise (netto)
  6. Summe aller (Positionspreise (netto) - Rabatt)
  7. (Summe aller (Positionspreise (netto) - Rabatt))+USt (Rechnungsbetrag)
  8. Skontierfähiger Teil des (Summe aller (Positionspreise (netto) - Rabatt))+USt (Rechnungsbetrag)
  9. Skontobetrag
  10. ((Summe aller (Positionspreise (netto) - Rabatt))+USt)-Skontobetrag

Zusatzfrage: Was ist unter einem "Positionsnetto" umd einem, "Gesamtbrutto" zu verstehen? Besten Dank Bahnemann 10:19, 13. Sep 2006 (CEST)

Wie schaut es mit Informationen über Handelsregister und Amtsgericht sowie Vorstand und Aufsichtsrat bei Kapitalgesellschaften aus, gehören diese Infos auf eine Rechnung, müssen diese rauf,....? Thx Bahnemann 11:33, 13. Sep 2006 (CEST)
Siehe hierzu hier. --Dullnraamer 15:52, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Rechnung / Quittung

Wenn eine Rechnung eine bestehende Forderung dokumentiert und als Aufforderung zur Zahlung fungiert, jedoch eine Quittung - in welcher Form auch immer - eine erloschene, bzw. beglichene Forderung oder Verpflichtung dokumentiert, kann die "Musterrechnung" keine Rechnung sein. --Armin Tafertshofer 18:39, 12. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Rechnungen dürfen neuerdings wohl nicht mehr durch Barzahlung, sondern nur noch per Banküberweisung gezahlt werden, um steuerrechtlich anerkannt zu werden! so ein Urteil des Bundesfinanzhofes - VI R 14/08 Martinvoll 18:51, 11. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Verwechslung Rechnung / Quittung

Wozu soll dieser Hinweis gut sein? Gibt es evtl. einen Beleg dazu? So nach dem Motto: 40% aller Deutschen sind nicht in der Lage, zwischen Rechnung und Quittung zu differenzieren.

Außerdem könnte man doch genauso gut schreiben, dass gelegentlich Rechnung und Lieferschein miteinander verwechselt werden. Was meint Ihr? (nicht signierter Beitrag von 84.138.2.189 (Diskussion | Beiträge) 22:32, 27. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Die Überschrift ist tatsächlich etwas unglücklich. Einen Vergleich der einzelnen Dokumente würde ich aber schon sinnvoll finden. Evt. eine andere Überschrift und ausbauen? Bin etwas unentschlossen... --Centipede 22:47, 27. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Zitat: "Wer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag." Wem schuldet er diesen? (nicht signierter Beitrag von 80.142.43.40 (Diskussion | Beiträge) 21:46, 7. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten