Bundesregierung (Österreich)

In Österreich ist die Bundesregierung neben dem Bundespräsidenten eines der obersten Organe der Bundesverwaltung (sog. Kollegialorgan). Seine Mitglieder sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Bundesminister.
Der österreichische Bundeskanzler ist Leiter des Bundeskanzleramtes und Vorsitzender der Bundesregierung, als deren primus inter pares (lat. Erster unter Gleichen) er Vorschläge für die Ernennung bzw. Entlassung der übrigen Bundesminister machen, jedoch den Bundesministern keine Weisungen erteilen kann.
Neben dem Bundeskanzler gehören auch die Bundesminister zu den obersten Organen der Bundesverwaltung (sog. monokratische Organe). Als solche sind sie selbst weisungsfrei und untergeordneten Behörden gegenüber weisungsbefugt (Ressortprinzip). Die Bundesregierung ist daher in ihrem Wirkungsbereich Kollegialorgan, die einzelnen Bundesminister in deren Wirkungsbereich aber auch monokratische Organe.
Zur Unterstützung in den Amtsgeschäften können den Bundesministern Staatssekretäre beigegeben werden, die als Hilfsorgane des jeweiligen Bundesministers fungieren und damit ihm gegenüber weisungsgebunden sind. Staatssekretäre haben allerdings kein Stimmrecht in der Bundesregierung.
Aktuelle Bundesregierung
Hauptartikel: Bundesregierung Faymann
Die neue Bundesregierung unter Werner Faymann (SPÖ) wurde am 2. Dezember 2008 von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt.
Bundesregierungen seit 1945
* Keine Bundesregierung im eigentlichen Sinn, sondern provisorische Staatsregierung mit vollständiger exekutiver und legislativer Gewalt.
** Laut offiziellen Angaben des Bundeskanzleramtes wurde am 17. April 2005 aus der ÖVP-FPÖ-Koalition eine ÖVP-BZÖ-Koalition.
