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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro


Datei:Kleve Nassauerallee Villa Bellevue um 1900.jpg

Hallo, ich habe von der Picasa Seite [1]folgendes Bild eingestellt:

Datei:Kleve Nassauerallee Villa Bellevue um 1900.jpg

. Der Autor der Seite und Besitzer der Original-Postkarte Rainer Hoymann hat mir seine Erlaubnis dazu erteilt.

Die URL hab ich als Quelle angegeben. Nun wird das als nicht ausreichend angemahnt. Die Postkarte ist über 100 Jahre alt, ein Autor bzw. Fotograf nicht mehr ausfindig zu machen. Kann es nicht so bleiben?--Andreas Janik 09:28, 28. Sep. 2009 (CEST)

Noch der Hinweis auf die Diskussion: [2]. Auf Commons gibt es kein PD-100, aber auf de.WP gibts ja AFAIK ein paar Sonderregelungen. -- Cecil 09:33, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn das Bild 100 Jahre alt ist, kann es von Commons nach .de umziehen. --Marcela 18:25, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wie macht mann das?--Andreas Janik 22:59, 29. Sep. 2009 (CEST)
Das können nur Admins. --Marcela 23:09, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nachdem Abigor gestern anscheinend pünktlich die Problemkategorie des Tages abgearbeitet hat, sollte es jetzt auch jeder andere können. Aber bitte nicht wieder mit der falschen Lizenz hochladen. -- Cecil 05:27, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Tja, jetzt brauchen wir den Admin wieder zum Speichern des Bildes. Wer sollte den ahnen, daß das so schnell geht? --Marcela 13:18, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Schoepfungshoehe?

Liegt hier Schoepfungshoehe vor, sowohl bzgl. des "Zertifikats" als ganzen, als auch im Sloagan und im Brandenburger-Tor-Bildchen? --Dschwen 17:27, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Meiner Meinung nach erreicht die Zeichnung des Brandenburger Tors die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 17:40, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe da auch keine SH, notfalls eben hier hochladen. --Marcela 18:22, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe auch keine SH... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:41, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was heist denn hier auch? Das Brandenburger Tor Bildchen ist vermutlich eh geklaut und wohlmoeglich gemeinfrei (alt). Frage ist, ob, wenn das Tor-Bild alleine geschuetzt ist das ganze noch per de minimis durchgeht. --Dschwen 21:51, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist wohl jetzt untergegangen. Eine ja Stimme und zwei nein Stimmen. Ireas meint das Bild hat wohl SH, Ralf antwortet dass er auch nicht meint es haette SH. Ich bin verwirrt. --Dschwen 23:33, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wie ist das wegen des dreidimensionalen Brockens drauf? Zur Sicherheit „klaue“ ich bisher keine Fotos von Gegenständen, auch wenn es nur geknipst ist. Rainer Z ... 19:52, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Also, um den Stein mach ich mir keine Gedanken, der ist auch nicht Bestandteil des Zertifikats, sondern nur draufgelegt. --Dschwen 21:51, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Der Betonbrocken ist kein Kunstwerk. --Marcela 21:53, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das Foto selbst aber als dreidimensionales Lichtbildwerk könnte durchaus geschützt sein, würde ich meinen. -- Yellowcard 23:29, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ums Foto gehts nicht, das ist von einer Commons-Nutzerin geschossen worden. Frage ist ob es geloesch werden muss wegen evtl. schutzwuerdigkeit des "Zertifikats". --Dschwen 23:33, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das Foto als solches ist natürlich geschützt, das Zertifikat jedoch nicht. --Marcela 23:47, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Zeichnung hat selbstverständlich Schöpfungshöhe. Vielleicht gemeinfrei, aber darum wissen wir nichts. Weiter gibs es ein Diagonal, es sieht aus wie ein Photo der Mauer. Die Gesamtkomposition mit dem Text "Berlin - Dein ♥ kennt keine Mauern!" hat dieselbe Originalitet wie viele Buchumschläge. Aber die Entscheidung war "keep". /Pieter Kuiper 17:32, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Commons-Entscheidung ist für uns irrelevant, genauso wie eine eventuell hier schon dagewesene Entscheidung, da es hier um Recht und nicht um WP-Regeln geht. Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:00, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist als Photo der Mauer nicht zu erkennen. Und Buchumschlag hin oder her, das macht keine Schoepfungshoehe. Das Ganze haengt also an dem Minibildchen des Brandenburger Tors. IANAL, aber das sieht mir nach de minimis aus. --Dschwen 18:02, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Zeichnung hat selbstverständlich keine Schöpfungshöhe. Originalität spielt bei der Betrachtung der SH keine Rolle. Aber ist ja eh erledigt. --Marcela 13:20, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Komische Situation

Ich habe gerade dieses Bild hier aus dem Abspann von Clannad gefunden. Da diese Viecher (Dangos) in der Serie immer wieder thematisiert werden, wollte ich fragen, wie es hier mit der Schöpfungshöhe aussieht. [3] Im Grunde genommen sind es nur ein paar Striche und Kreise. Bin da etwas ratlos. -- 18:19, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hat für mich keine SH.Das laufende Auge ist wesentlich komplexer. --Marcela 18:23, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich dachte immer, Comics fallen nicht unter Werke der angewandten Kunst. syrcro 20:04, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was würde sich daraus denn in dem betreffenden Fall ergeben? Auch hinsichtlich dessen, dass es hier eine Animation (Video) ist. -- 20:32, 28. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Siehe rtc eins drunter. syrcro 14:34, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Eindeutig Schöpfungsöhe. --rtc 01:33, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Eindeutig keine SH, es heißt kleine Münze, nicht allerkleinste Münze --Historiograf 14:47, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Sicher? Das ist ein Standbild aus einer Animation, kein Logo. Da wären ja auch Standbilder aus La Linea frei, da keine SH. Und nur weil eine Aussage von rtc kommt muss sie nicht zwangsläufig falsch sein. --134.2.3.102 14:53, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

1. Hat der Schriftzug DIE WELLE wie hier Schöpfungshöhe oder kann man ihn frei nachbilden und das dann hochladen?
2. Wie sieht es bei roten Wellen-Logo aus? (Ein Gestalter soll dafür 200 Entwürfe angefertigt haben.) siehe hier
Danke und liebe Grüsse, – Filoump 19:46, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Auf den kleinen Bildern konnte ich leider relativ wenig erkennen, deshalb hier nur tendenzielle Antworten.
ad 1.: Der Schriftzug ist auf keinen Fall geschützt. Was geschützt sein könnte, ist der Hinergrund, der wie eine Fotografie aussieht. Wegen der kleinen Auflösung kann ich das aber nicht richtig erkennen.
ad 2.: Das Wellen-Logo an sich ist genauso wie der Schriftzug unten rechts urheberrechtlich nicht geschützt, möglicherweise aber markenrechtlich. Auch hier könnte der Hintergrund problematisch sein, den ich wieder nicht richtig erkenne.
Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:09, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Da Du Dir nicht sicher bist, kannst Du die Verantwortung nicht tragen. Auf fremde Behauptungen solltest Du Dich nicht verlassen, da Du selbst verantwortlich bist, unabhängig davon, was andere behaupten. Lade daher die Logos bitte nicht hoch, bis Du die Verantwortung selbst tragen kannst – unter der Voraussetzung, dass Du Dich dann bewusst dafür entscheidest, und nicht dagegen. PS: Die Logos unterliegen mindestens die ersten drei Jahre dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster (das im Großen und Ganzen mit dem Urheberrecht vergleichbar ist), egal, ob sie registriert wurden, und egal, ob sie im Sinne des Urheberrechts Schöpfungshöhe haben. Zwar behaupten manche immer wieder, wir würden hier das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ignorieren, aber das betrifft nur die Richtlinien: Es wäre dann höchstens kein Löschgrund. Der Hochlader bleibt jedoch verantwortlich, und bei einem Verstoß gegen das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird er vor Gericht genausowenig eine Chance haben wie bei einem Urheberrechtsverstoß. --rtc 21:09, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Auskunft. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster war mir vollkommen unbekannt. – Filoump 17:22, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Rtc schadet mit seinem ständigen Bedenkenträgertum dem Projekt. Solange es keiner Rechtsprechung zum Geschmacksmuster-Bildrecht gibt, ignorieren wir das. Nicht alle Logos kommen in den Genuss eines automatischen Geschmackmusterschutzes --Historiograf 14:38, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Im genannten Artikel wurde bereits mit der Version vom 25. September 2008, 11:03 Uhr, von Selog eine Passage von [4] kopiert. Der Abschnitt wurde wieder entfernt, jedoch ist er noch in der Historie zu sehen. Muss hier etwas unternommen werden oder ist das i.O. so? -- Captain Herbert 08:09, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Dieser Diff ist gemeint.
Die entsprechenden Versionen müssten eigentlich gelöscht werden (per Versionslöschung). Allerdings hat der Text vielleicht gar keine Schöpfungsöhe erreicht und wäre damit gemeinfrei. Dann wäre eine VErsionslöschung nicht nötig, der Text könnte dann sogar im Artikel bleiben. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:44, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Gemäß Rechtssprechung AG Berlin-Moabit im Fall Markus Schweiß vs. Mutter Erde ist die Existenz in einer Versionsgeschichte nicht ausreichend für rechtliche Ansprüche. Damals ging es zwar um was anderes, als Musterurteil ist das jedoch brauchbar. --Marcela 14:55, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Heißt das, wir könnten uns Versionslöschungen eigentlich sparen? Ich glaube, wir haben über dieses Musterurteil schon mal wo diskutiert. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:59, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nein, das heißt, dass Richter in Berlin so viel von moderner Netzsoftware verstehen, wie Mutter Erde vom guten Geschmack. (Das Urteil ist in der Begründung einfach falsch, wenn auch ein anderes Ergebnis noch falscher gewesen wäre) syrcro 15:23, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Mögen wir das Urteil falsch finden oder auch nicht. Es ist das bisher einzige, was sich mit Mediawiki-Versionsgeschichten befaßt hat. Es ist somit genauso bindend wie seinerzeit das Nebra-Urteil. --Marcela 15:35, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ein Urteil eines AG in Moabit hat in etwa die rechtliche Bindungswirkung für Dritte, wie ein Wikipediaartikel. Es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es richtig ist, aber die ist nicht wirklich hoch. syrcro 16:22, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

WP:TP i.V. mit http://www.damm-legal.de/olg-duesseldorf-kein-urheberrechtsschutz-fuer-beschreibende-werbetexte --Historiograf 14:46, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bild von Flickr

Hallo, ich habe folgende Frage zu diesem Bild bei Flickr. Es hat mit CC-BY eine geeignete Creative Commons-Lizenz und könnte von daher imho bei Commons hochgeladen werden.
Ich gehe jedoch davon aus, dass hier eine Seite aus einer Zeitschrift abfotografiert wurde und bin deshalb URV-mäßig unsicher, ob es jetzt hochgeladen werden "darf", oder nicht? Meinung dazu?
Danke + Grüße, --Jocian 15:04, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich würde beim Hochlader nachfragen, ob wirklich er das Foto gemacht hat, und nicht (wie Du vermutest) nur aus einer Zeitschrift abfotografiert hat. Im letzteren Fall solltest Du die Finger davon lassen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:16, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
(BK) Was soll denn die Nachfrage bringen? Diese Fotos sind unzweifelhaft Fotos von Helmut Newton, der zum Zeitpunkt des Uploads bereits tot war. Port(u*o)s 15:31, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das sind eingescannte Zeitungen (siehe hier); Nach den Namen würde ich die Bilder Helmut Newton zuschreiben; dessen Erben sind wohl recht aktiv bei Rechteverteidigen. Ergo: Finger von. syrcro 15:30, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Flickr ist nicht zu trauen, nicht nur in solch eindeutigen Fällen wie hier. --Marcela 15:37, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Auskünfte, ich werde mal lieber auf ein Hochladen verzichten. Schade, hätte gut gepasst in Bel Ami (Berlin). Naja, Ralf kann es ja als „Motivanregung“ für seinen geplanten Fototermin verwenden... *g* --Jocian 15:53, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe

Wie sieht es mit der Schöpfungshöe dieser zwei Logos aus? Zdf heute logo.jpg und Tagesschau logo.png. Wollte sie eigentlich grad sichten, war mir aber nicht 100% sicher. --myself488 19:56, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wer Schöpfungshöhe sieht muss das begründen. Ich sehe jedenfalls keine.
Ach ja, nur mal um ein allgemeines Missverständnis auszuräumen: Das Sichten dient lediglich dazu, zu überprüfen, ob eine Version Vandalismus enthält. Inhaltliche Richtigkeit und alles weitere über Vandalismus hinausgehende ist Sache der geprüften Versionen. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:08, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Bei Karten geht man sehr schnell von der kleinen Münze aus. Hier sind Karten enthalten; kommt wohl auf die Willkür des Gerichts an, worauf man abstellt. Bisher ist es aber hier wohl eine Regel, dass Logos mit selber geschützten Elementen stets als geschützt angesehen werden. Ich selber würde die Teile nicht hochladen. syrcro 20:25, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das sind stilisierte Weltkarten. Die Umrisse der Kontinente - und nichts anderes kann man auf den Karten erkennen - sind nicht schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:35, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das sind stilisierte Weltkarten - Stimmt. Die Umrisse der Kontinente [...] sind nicht schützbar- Stimmt auch. [...]- und nichts anderes kann man auf den Karten erkennen - [...] ist allerdings vollkommener Blödsinn: das sind nicht die Umrisse der Kontinente, sondern stilisierte Umrisse. Bei Karten wird gerade die Stilisierung und Abstrahierung von Realität hin zur abstrakten Darstellung geschützt. Rechte an Geoinformationen#Karten und Pläne. syrcro 20:44, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es handelt sich hier überhaupt nicht um eine Karte, da die Kontinentalumrisse lediglich ästhetische Funktion haben und somit sind sie als Teil der Gebrauchsgrafik zu sehen. Allerdings wäre ich vorsichtig wegen des Gemeinschaftsgeschmacksmusters, da das Design noch keine drei Jahre alt ist. Unabhängig davon ist sich der Fragesteller nicht sicher und bittet um Rat; da man aber keine Verantwortung tragen kann, solange man bereit ist, sich dem Rat von fremder Autoritäten zu unterwerfen, sollte er nichts sichten. --rtc 23:34, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Wer sich nicht sicher ist, kann als Socke hochladen --Historiograf 14:40, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Logo einbinden im Artikel Private Fachhochschule Göttingen

Liebe Community,

als noch relativ "frischer" Nutzer von Wikipedia habe ich eine Frage bezüglich der Einbindung eines Logos in oben aufgeführten Artikel. Der Hintergrund ist folgender:

Ich arbeite an der Privaten Fachhochschule Göttingen (kurz PFH) und bin unter anderem damit betraut der Eintrag der PFH regelmässig zu aktualisieren. Nun hat sich im Rahmen einer Coorporate-Design Umstellung unser Logo geändert und ich wollte das alte Logo, von dem ich nicht weiß, wer es eingestelllt hat, mit dem neuen Logo ersetzen. Ich habe mich also bei Wikimedia Commons angemeldet und das entsprechende neue Logo hochgeladen. Die Urheberrechtsangaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und das Logo entsprechend in der Info-Box des Artikels verlinkt. Nun wurde vor kurzer Zeit das Logo von Wikimedia Commons entfernt, mit dem Hinweis auf eine Copyright-Verstoß. Ich möchte betonen, das ich von unserer Hochschulleitung befugt bin das Logo in diesem zusammenhang zu verwenden.

Meine Frage ist folgende: Was genau muss ich beachten, wenn ich das Logo einstellen, und sichergehen will, das dieses nicht wieder entfernt wird?

Der Artikel findet sich übrigens hier: Private Fachhochschule Göttingen


Ich hoffe ich habe nicht übersehen, dass es schon einen Artikel mit derselben Frage gibt und dies ist die richtige Stelle, um meine Frage zu posten.


Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!(nicht signierter Beitrag von Cjanssen (Diskussion | Beiträge) )

Commons akzeptiert die auf der deutschsprachigen Wikipedia praktizierte Regelung für Logos nicht. Einfach hier hochladen. und mit {{Bild-LogoSH}} kennzeichnen.--84.160.208.106 11:35, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das Logo darf nicht hochgeladen werden, da das neue Design noch dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterliegt und bei Wikipedia Bilder verboten sind, wenn lediglich die Befugnis vorliegt, es "i[m] zusammenhang [eines Wikipediaartikels] zu verwenden". Im übrigen geht der Artikel Private Fachhochschule Göttingen so gar nicht, das ist der reinste Werbemüll. "und bin unter anderem damit betraut der Eintrag der PFH regelmässig zu aktualisieren" und sonstige Wikipedia:Interessenkonflikte sehen wir hier überhaupt nicht gerne. Wikipedia ist kein kostenloses Werbemittel. --rtc 12:05, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ist das jetzt offiziell, oder ist das eine Mindermeinung von dir? Das Logo hat doch unabhängig von seinem Alter keine Schöpfungshöhe und um das Markenrechtliche haben wir uns doch bisher auch nicht gekümmert. So wie es ich es verstehe verbietet das Geschmacksmuster ein ähnliches Logo zu kreieren, wo statt Private Fachhochschule Göttingen sowas wie Wikipadia Akademy oder Fliesenleger Maier stehen würde.m Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.--84.160.208.106 12:26, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Offensichtlich diskutierst Du hier über Schöpfungshöhe, ohne das Urteil des BVerfG dazu gelesen bzw. auch verstanden zu haben. Das Logo hat demnach nur deshalb keine Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts, weil gleichartige Beschränkungen bereits durch das Geschmacksmustergesetz möglich ist! Früher musste man das generell anmelden, was selten jemand getan hat, da das Markenrecht ausreicht, aber seit es das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt, bestehen die Beschränkungen in den ersten drei Jahren auch ohne Anmeldung. PS: Ja, Gesetze sind offiziell. Solche Logos werden, wenn hochgeladen, auch in den ersten drei Jahren erfahrungsgemäß nicht gelöscht, aber das ändert nichts an der Rechtslage; und Behauptungen, man könne sich hier auf das Zitatrecht berufen u.ä., kann ich nur widersprechen, denn es findet ja keine Auseinandersetzung mit dem Design des Logos statt, es wird ganz einfach nur im Kernzweck verwendet. --rtc 12:31, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Auch wenn rtc hier wortreich gegen das Logo eintritt, ich sehe keinerlei Probleme, es hochzuladen. --Marcela 12:42, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich kann das Problem auch gerne wenig wortreich darstellen: Wer es hochläd, der verstößt gegen das Gesetz. Und das wird sich auch nicht ändern, nur weil Du Baldrian ausgießt. --rtc 13:00, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nuja, sind wir halt verschiedener Meinung, ist ja nicht weiter schlimm. --Marcela 13:01, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Abgesehen davon, dass meine Meinung mit dem Tatsachen übereinstimmt und Deine nicht. --rtc 13:02, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich habe leider keine Lust auf Streit. --Marcela 13:23, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Rtc vertritt hier ständig eine Mindermeinung, die mit unseren Richtlinien nicht vereinbar ist. Da ich zur Zeit mein Buch zum Urheberrecht http://ebooks.contumax.de/nb fertigschreibe, kann ich gar nicht so oft eingreifen, wie es nötig wäre. Wir ignorieren bis auf weiteres den Geschmacksmusterschutz basta --Historiograf 14:44, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Historiograf vertritt ideologisch und politisch motivierte Mindermeinungen, die mit dem Gesetz unvereinbar sind. Meine Aussagen bezogen sich nicht auf die Richtlinien, die hier völlig irrelevant sind, sondern dienen alleine dem Schutz der Hochladers. Gerichte interessieren sich nicht dafür, welche Richtlinien die Wikipedia hat, wenn es darum geht, ob der Hochlader illegal handelte. Histriografs Aussagen sind gefährlich und motivieren unbedarfte Benutzer zum Rechtsbruch; er versucht geschickt, anderen Benutzer auf deren eigene Veranwortung hin zu Handlungen zu bewegen, um seine rechtlich unhaltbare Wunschwelt als Gewohnheitsrecht zu etablieren. Dafür gehört er eigentlich gesperrt, aber leider ist hier eine traditionell gewachsene Unantastbarkeit gegeben, die das verhindert. Historiografs Buch kann man ohne es zu lesen als pseudojuristisch verwerfen; was er vertritt, sind schließlich politische Positionen, keine juristischen; er kleidet sie nur in die Autorität eines juristischen Jargons. Ein solches Vorgehen ist mit Junk Science vergleichbar und intellektuell armselig. Nachtrag: Naja, zumindest in der Buchbeschreibung wird es korrekt dargestellt, so dass vielleicht noch etwas Hoffnung da ist und man wohl doch genau lesen müssen wird um es zu beurteilen. --rtc 15:19, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]


Zunächst einmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich muss allerdings zugeben, dass ich über einige Kommentare recht verwirrt bin. Wieso sollte ich nicht das Recht haben, das Logo hochzuladen, wenn ich in der Kommunikationsabteilung der Hochschule arbeite und das Logo regelmäßig nutze? Ich bin von der Hochschulleitung natürlich autorisiert dies zu tun. Es muss doch einer Firma mölgich sein, wenn sich Ihr Logo ändert, dieses auch bei Wikipedia zu aktualisieren, oder?

Der Artikel, um den es geht, wurde nicht von einem Mitarbeiter PFH, insbesondere nicht von mir verfasst, wie man an der Bearbeitungshistorie erkennen kann.

Ich bin doch sehr verwundert, über die Art und Weise, wie dieser Artikel verändert wurde, nachdem es vorher nie diesbezügliche Beschwerden gab, insbesondere die Auflistung der Studiengänge sollte auf der Seite auf jeden Fall vorhanden sein. Vgl. auch die Artikel von Georg-August-Universität Göttingen (staatliche Göttinger Universität), oder etwa von AKAD (private Fernhochschule). Zumindest die Stuiengänge sind bei beiden Einträgen aufgeführt.

Ich möchte niemanden verärgern, bin aber doch sehr verwundert über die Art und Weise, wie hier mit dem Artikel aufgrund meiner Nachfrage verfahren wurde.

Freue mich über Rückmeldung!(nicht signierter Beitrag von 217.7.180.3 (Diskussion) )

"Übersehe ich hier etwas?" Die Leitung hat Dich autorisiert, das Logo zu nutzen, nicht die Allgemeinheit ... (und auch nicht die Wikipedia; aber auch wenn sie es hätte, besteht in der Wikipedia ein Verbot für Vervielfältigungsgenehmigungen, die nur "für Wikipedia", "für enzyklopädische Zwecke" usw. gegeben werden; sie müssen allgemein und unbeschränkt sein) Sie würde ihre Rechtsposition unnötig schwächen, wenn sie auf das dreijährige automatische Gemeinschaftsgeschmacksmuster offiziell verzichten würde; wenn sie professionell arbeitet, wird sie das nicht tun. --rtc 17:33, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
(Gleichzeitig geschrieben) Es ist wie im Leben alles etwas komplizierter. Wikipedia versteht sich als freie Enzyklopädie, und daher sollten im Idealfall alle Inhalte frei weiternutzbar sein. Diese Prämisse ist bei einem Logo aber von vornherein nicht gegeben, da neben den Urheberrechtlichen Aspekten hier auch noch markenrechtliche betrachtet werden müssen. Das ist der Grund warum Logos auf Wikimedia Commons nicht geduldet werden. Auf der deutschen Wikipedia war es bisher üblich Logos zu dulden, da sie laut dem obenzitierten Urteil zum "Laufenden Auge" keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Der Mitarbeiter rtc dessen Aussagen genauso unverbindlich sind wie meine (das Rechstbreatungsgesetz sei vor) hat vor kurzem den Geschmacksmusterschutz für sich entdeckt. Er möchte Wikipedia oder eventuelle Nachnutzer des Bildes davor bewahren von der Universität oder dem Grafikdesigner des Logos verklagt zu werden.--134.2.3.101 17:35, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich habe den Geschmacksmusterschutz nicht erst jetzt entdeckt; es gab lediglich die letzten Tage hier eine rein zufällige Häufung von Logos, die noch keine drei Jahre alt sind. Ich habe schon immer davon abgeraten, Logos hochzuladen, die dieses Alter noch nicht erreicht haben. --rtc 17:44, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Und woher wissen wir dann bei älteren Logos ob ein angemeldeter Geschmacksmusterschutz bestehet, und wenn ja, juckt es uns?--134.2.3.101 17:47, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wir wissen es nicht. In extrem seltenen Fällen kann ein Geschmacksmuster für ein Logo tatsächlich eingetragen worden sein. Dann wird man es eventuell nicht hochladen wollen, wenn man das zufällig rausfindet (z.B. wenn man in der entsprechenden öffentlichen Datenbank nachgeschaut hat). Wir wissen jedoch, dass das Logo die ersten drei Jahre auf jeden Fall Beschränkungen durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterliegt. Daher sollte das vielleicht nicht "uns", aber zumindest den Hochlader jucken, insbesondere, wenn er beim Rechteinhaber angestellt ist. --rtc 17:54, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Gilt die Panoramafreiheit nicht im Internet?

http://archiv.twoday.net/stories/5970087/ --Historiograf 14:44, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Übersicht über die Bilderlizenzen

Ich habe eine Abbildung nach Vorlage aus einem Bilderatlas erstellt, die ich gern auf den Server von WP hochladen möchte und will nun den entsprechenden Verlag um Genehmigung der Verwendung bei WP bitten. Da aber hier bei WP wiederum verschiedene Möglichkeiten der WP-internen Verwendung bzw. verschiedene neue Lizenzmodalitäten bestehen, möchte ich dem Verlag gern mitteilen, welche Möglichkeiten dies im einzelnen sind. Gibt es hierzu eine Spezialseite bei WP, die eine entsprechende kurze Übersicht gestattet? --Anaxo 20:53, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Da wäre WP:LFB. Dort findet man aber längst nicht alle möglichen Lizenzen, wiederum aber auch welche, die für diesen Fall nicht verwendet werden können. Auf Commons findet sich eine noch deutlich ausfürlichere Liste, siehe unter Commons:Copyright tags. Es muss jedenfalls eine freie Lizenz sein und u. a. auch die Genehmigung zur freien Bearbeitung und zur kommerziellen Weiternutzung durch jedermann auch außerhalb der Wikipedia beinhalten.
Für die Genehmigung gibt es unter WP:TV übrigens eine Standard-Textvorlage. Bitte beachte, dass der Verlag die Genehmigung am besten an das Support-Team (permissions-de@wikimedia.org) schicken sollte. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:12, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Der Verlag wird die erforderliche Lizenz nicht erteilen, wenn er die Konsequenzen richtig verstanden hat. --rtc 21:28, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
rtc besitzt mal wieder hellseherische Fähigkeiten. Ist heute mal wieder ein Tag, an dem du möglichst viele Uploads verhindern möchtest? --Marcela 21:31, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für die ausführlichen Hinweise - insbesondere von rtc - es scheint aber wirklich eher ein Stück Schwerarbeit. Soll ein Verlag das alles lesen? --Anaxo 21:50, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Lassen sich denn die Dinge nicht eliminieren, für die die Zustimmung des Verlags notwendig ist? Lässt sich keine eigene Abbildung entwickeln, ohne Rückgriff auf den Bilderatlas? --rtc 21:57, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich bin mir da nicht so 100% sicher. Es handelt sich um einen Gehirnschnitt, der nicht so ganz aus meiner Phantasie heraus entstehen kann, weil er eine sehr detaillierte Darstellung erfordert. Ich habe den Vorgang nun - was den Verlag angeht - einfach mal in Angriff genommen und eine Kopie meiner Anfrage zwecks entsprechender Information auch an permissions-de@wikimedia.org geschickt. Ich lasse mich natürlich gern von Eurem Team beraten, ob meine Zeichnung so ähnlich dem Original ist, daß hier eine Zustimmung des Verlags erforderlich ist oder nicht. Aber dazu müßte ich diese Zeichnung ja schon irgendwie an Euch weitergeben, was möglicherweise schon eine URV darstellt ! - Oder nicht? --Anaxo 22:46, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn es sich um einen Gehirnschnitt handelt, dann dürfte schon von vorn herein gar kein Urheberrecht bestehen. Das Gehirn ist ja kein Werk im Sinne des Urheberrechts, und Aufnahmen eines zweidimensionalen Querschnitts davon fehlt analog zu Scans die persönliche geistige Leistung. Aber selbst wenn Lichtbild-Leistungsschutz bestünde, dann wäre mit Deiner Zeichnung der Lichtbildartige Teil des Ganzen (und nur der kann als solcher diesen Leistungsschutz beanspruchen) wegabstrahiert worden. Und sollte es trotzdem eine Bearbeitung sein, dann würde ein Copyright Disclaimer für Dein Bild genügen, in dem die Firma bekräftigt, dass sie keinen urheberrechtlichen Ansprüche stellen bzw. Dir für Deine Bearbeitung alle Nutzungsrechte einräumen, und zwar unbeschränkt und ohne jegliche Bedingungen. Das dürfte einfache sein als eine Freigabe des Originalbilds zu erreichen.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
drawing “...” (which displays a stylzed brain) drawn by James Hacker.

<signature of Moe Ghoul>, 1 April 1989
 Moe Ghoul, President of Vice
--rtc 23:49, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
YMMD. Ich sollte The crying of heute definitv als meine Einschlaflektüre wählen. Darf ich dich in etwa 5 Jahren mal auf einen Café einladen?--84.160.208.106 00:05, 2. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
War wieder mal spät gestern, danke für die große Mühe, es wird nicht umsonst gewesen sein: „let’s not W.A.S.T.E. time“, aber bei einem Kaffee bin ich immer dabei! Wenn ich Antwort vom Verlag habe, melde ich mich wieder! --Anaxo 09:38, 2. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Vollständiges Gedicht im Kontext einer Interpretation

Im Artikel Inventur (Günter Eich) war von der ersten Version an das vollständige Gedicht im Artikel, allerdings im Kontext einer Interpretation. Irgendwann hat eine IP das Gedicht gelöscht. Der Rest bräuchte dringend eine Überarbeitung. Zuvor würde ich aber gerne klären, wie ich mit dieser "Altlast" umgehen soll. Deswegen die Frage an die URV-Experten:

  1. Ist der Abdruck eines Gedichts im Kontext einer Interpretation überhaupt eine URV (unabhängig davon, dass in der WP keine Volltexte erwünscht sind)?
  2. Wenn ja, muss der komplette Artikel gelöscht werden, da die URV schon in der ersten Version vorhanden war?

Viele Grüße! --Magiers 23:00, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Groß-Zitate sind auch in der WP erlaubt: Wikipedia:Zitate. Ich habe aber sicherheitshalber etwas gekürzt, eine Versionslöschung halte ich nicht für erforderlich --Historiograf 02:09, 4. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Prima, danke. Wenn keine Versionslöschung notwendig ist, werde ich demnächst anfangen, am Artikel zu werkeln. Gruß --Magiers 15:02, 4. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Buchseite abfotografieren und veröffentlichen

Hallo, in der FAQ habe ich gelesen, dass man beispielsweise Zeitschritencover etc. nicht abfotografieren darf, da es sich um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial handelt. Doch wie sieht es aus, wenn ich eine einzelne Seite aus einer Zeitschrift oder Buch einscanne oder fotografiere, die ausschließlich aus Text besteht? Um geschütztes Bildmaterial handelt es sich ja dann eigentlich nicht? Darf so eine "Textseite" dann veröffentlicht werden? Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall? --Plati123 13:48, 3. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Es spielt keine Rolle, ob es Bild oder Text ist. --rtc 13:50, 3. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hier ist so ein Fall, der meines Erachtens nicht geht (und schon garnicht mit dem Hinweis auf mangelnde Schöpfungshöhe). --84.142.40.184 14:13, 3. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Kommt drauf an, ob der Text als solcher urheberrechtlich geschützt ist. Texte, die durch Ablauf der Schutzdauer gemeinfrei sind, kannst du abfotografieren und veröffentlichen, geschützte Texte nicht (zumindest nicht im Rahmen der Wikipedia, auf Commons etc., in anderem Rahmen gibt es u.U. bestimmte Ausnahmen wie das Zitatrecht). -- Rosenzweig δ 21:38, 3. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

WP:TP lesen --Historiograf 02:05, 4. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bildrechte einer Agentur als Hindernis?

Liebe Urheberrechtsexperten

Ein Fotograf hat Bilder wie dieses hier auf Flickr veröffentlicht, die ich gerne für die WP verwenden würde. Auf meine E-Mail-Anfrage hin meinte er, er wäre gerne bereit, sie unter eine WP-konforme Lizenz zu stellen, allerdings seien sie geschützt (protected), da er einer Agentur angehöre. Er würde sie aber gerne freigeben, wenn ich eine Möglichkeit dazu sähe.

Seht ihr eine?

Grüße – Amphibium 11:36, 4. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Na ja, Die Probleme betreffen vorallem den Fotografen, da solche Argenturen in der Regel Knebelverträge ausstellen. D.H. Der Fotograf wird mit grösster Wahrscheinlichkeit gegen seien Vertrag mit der Argentur verstossen wenn er ein Bild unter einne frei Lizenz stellt. Aus urheberrechtlicher Sicht dürfte er das eigentlich, hier hat er aber eben noch eine anderen Vertrag unterschrieben der ihn mit grösser Wahrscheinlichkiet bindet. Ohne den Vertrag zu kennen, ist davon eher abzuraten. Denn wenn er eine Bild unter einer freien Lizenz veröffentlich, was er gemäss Vertrag der Agentur zur Verfügung gestellt hat, verunmöglicht er der Agetur daraus eine Gewinn zu erzielen (Ich darf ja das Bild gratis mit der Lizenz verwenden). Ist aber so oder so ein Problem zwischen Fotograf und Agentur und nicht Agentur und WP. Bobo11 11:54, 4. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nicht unbedingt: Einige Argenturen (oder auch Räuberbanden wie die GEMA) lassen sich auch exklusive Rechte einräumen, die dazu führen, dass eine Freigabe unter einer freien Lizenz an den nicht mehr ausreichenden Rechten des Urhebers scheitert. syrcro 14:39, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
@Synchro das Problem ist in dem Fall aber nicht das Urheberrecht, sondern der Arbeitsvertrag (oder wie man das auch immer nennen will), denn der Fotograf unterschrieben hat. Der bindet ihn eben an die Agentur, und kann ein veröffentlichen der Fotos auf anderen Wegen ausschliesen (worunter eben auch ein veröffetlichen unter einer freien Lizenez, z.B. unter cc-by-sa, fällt). Uns als Nachnutzer kann der Rechtstreit der daraus endsteht eigentlich egal sein, denn Urheberrechtlich wäre daran nicht auszusetzen. Aber klar sind wir so nett, und machen den Fotografen darauf aufmerksam das es sich zimlich in die Nesseln setzen kann, mit einem solchen Vertrag und freien Lizenzen. -- Bobo11 17:53, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Eben nicht es gilt bei Urheberrechtslizenzen: 1. Jeder kann nur soviel übertragen, wie er hat. und 2. Es gibt keine Norm, die den gutgläubigen Rechtserwerb zulässt. Wer zu viele seine Rechte abtritt, kann die dann auch nicht mehr rechtlich wirksam unter eine freie Lizenz stellen. syrcro 18:54, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Recht am eigenen Bild

Ich würde gerne dieses Bild auf Flickr für einen Wirbelsturmartikel nehmen. Wie sieht es da mit dem Recht am eigenen Bild aus? Die Lizenz scheint okay. --Matthiasb 14:21, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Sieht gut aus. -- E 14:42, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Lizenzierung für wikimediainterne Importe

(von FzW kopiert)
Hier hat sich folgende Frage aufgetan: Kann man sich beim Auslagern von Inhalten auf die Lizenzbedingungen der CC-BY-SA beschränken? Damit stände der neue Text exklusiv unter CC-BY-SA. Oder muss man die (im Regelfall geltende) GFDL auch beachten, damit die duale Lizenz erhalten bleibt?--84.58.224.40 14:21, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Man muss zumindest in der Wikipedia auch die GFDL beachten und einhalten.
Die Frage wäre übrigens dort besser aufgehoben gewesen. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:28, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Eine wirklich gute Frage, die mich auch interessieren würde, denn irgendwie ist das unüberschaubar, bzw. in den entsprechenden nicht oder schlecht beschrieben. -- 14:52, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Kann man aus http://wikimediafoundation.org/wiki/Terms_of_Use entnehmen: „For compatibility reasons, you [Wikipedia-Bearbeiter] are also required to license it under the GNU Free Documentation License […].“ Trotzdem müsste das unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen klargestellt werden, da diese Seite noch auf dem Stand vor der Zweitlizensierung ist. --Mps 16:04, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

URV? Vergl. René Guillot mit randomhouse.de

Wie kann man herausfinden, wer hier von wem geklaut hat? --85.3.238.154 17:18, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Verstehe nicht ganz was du meinst, in dem PDF ist doch der der Abschnitt "Der Autor" anders als der Wikiartikel - oder täusche ich mich? Oder meinst du etwas ganz anderes? -- ucc 17:51, 5. Okt. 2009 (CEST) O_o oh das ... [Beantworten]
Das PDF ist vom 7-12-2008 im Wikiartikel stand der Satz schon davor, vieleicht hilft das? -- ucc 17:54, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Anm.: Januar 2005 vs. 2006 (Neuauflage). -- E 17:56, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn diese Sätzchen überhaupt eine Schöpfung sind und von WP übernommen wurde, dann siehe auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen. -- E 17:58, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
URV-Bapperl ist drin. Seit der zweiten Version sind die Texte identisch, wer von wem geklaut hat lässt sich nicht sagen, aber es besteht jedenfalls URV. -- XenonX3 - (:±:Hilfe?) 17:58, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Und wieder draußen. Der Text hat keine Schöpfungshöhe und ist daher gemeinfrei. Das ist keine URV. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:04, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
ACK. keine SH --> keine URV. --Marcela 18:09, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]