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Schutztruppe

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Angehörige der Ostafrika-Schutztruppe
Angehörige der Schutztruppe für Südwest-Afrika

Schutztruppe war die offizielle Bezeichnung der militärischen Einheiten in den deutschen Kolonien in Afrika von 1891 bis 1918, welche im damaligen Sprachgebrauch Schutzgebiete genannt wurden.

In den deutschen Kolonien Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika befanden sich eigene Kolonialtruppen, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren zur Aufgabe hatten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Eroberung der nicht vertraglich erworbenen Kolonialterritorien, die Niederschlagung von Aufständen, Grenzsicherung oder Sicherung von Expeditionen. Für eine Kriegsführung gegen andere koloniale Streitkräfte waren sie nicht konzipiert.

In den deutschen Kolonialgebieten der Südsee sowie in Togo bestanden lediglich Polizeieinheiten, da es hier keinen umfangreichen Widerstand gegen die deutsche Machtergreifung gab. Das deutsche Militär im chinesischen Kiautschou bestand aus Einheiten der Marine, wie auch diese Kolonie dem Reichsmarineamt unterstellt war.

Rechtsverhältnisse der Schutztruppen

Die Schutztruppen bildeten einen vom Reichsheer und der Kaiserlichen Marine unabhängigen Teil des Militärs des Deutschen Reiches unter dem Befehl des Deutschen Kaisers. Mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika bestanden diese Einheiten überwiegend aus einheimischen Soldaten unter dem Befehl von deutschen Offizieren und Unteroffizieren.

Der Begriff „Schutztruppe“ geht auf die Entscheidung des Reichskanzlers Otto von Bismarck zurück, für die erworbenen beziehungsweise eroberten Überseegebiete den Begriff Schutzgebiet anstelle von Kolonie zu verwenden. Als erstes wurde in Deutsch-Ostafrika die bisherige privatrechtliche Söldnerarmee durch Reichsgesetz vom 22. März 1891 in eine staatliche Streitmacht umgewandelt. Dementsprechend wurden auch die Streitkräfte für Kamerun und Deutsch-Südwestafrika durch ein Reichsgesetz vom 9. Juni 1895 begründet und Schutztruppe genannt.

Die zusammenfassende Regelung der Rechtsverhältnisse der Schutztruppen in den afrikanischen Kolonien erfolgte durch das Reichsgesetz vom 7./18. Juli 1896 (Schutztruppengesetz). 1907 wurde die Verwaltung der Schutztruppe in das neu geschaffene Reichskolonialamt eingegliedert. Das Oberkommando der Schutztruppen war in der Mauerstraße 45/46 (Berlin-Mitte) untergebracht, in unmittelbarer Nähe des Reichskolonialamtes.

Ostafrika

Hauptartikel: Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika

Askari-Trompeter der Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika

In Deutsch-Ostafrika wurden erstmals eigene militärische Einheiten für eine deutsche Kolonie gebildet. Hier hatte 1889 der Reichskomissar Wissmann im Auftrag der deutschen Regierung eine private Söldnerarmee zur Bekämpfung des Aufstandes der ostafrikanischen Küstenbevölkerung aufgestellt. 1891 wurde diese sogenannte Wissmann-Truppe in eine Streitmacht des Deutschen Reiches umgewandelt.

Die Truppen setzten sich aus deutschen Offizieren, Sanitäts- und Veterinäroffizieren, Unteroffizieren und Beamten zusammen, die für diese Tätigkeit aus Heer beziehungsweise Marine ausschieden und mit der Option zur Rückkehr in den Dienst der Schutztruppe wechselten. Die Mannschaftsdienstgrade in Ostafrika waren durchweg mit angeworbenen Einheimischen besetzt, die Askari genannt wurden. Es gab auch „farbige“ Unteroffizere und Offiziere, die mit ägyptisch-osmanischen Rangbezeichnungen wie Schausch oder Effendi benannt wurden.

Südwestafrika

Die Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika bestand ausschließlich aus Soldaten des Heeres und der Marine (und auch Österreichern), die sich freiwillig aus ihren Regimentern für die Truppe gemeldet hatten. Hier gab es keine afrikanischen Soldaten. Vor der Verschiffung nach Afrika wurden die Freiwilligen auf deutschen Ausbildungsstützpunkten für ihre speziellen Aufgaben vorbereitet. Solch ein Stützpunkt befand sich beispielsweise in Karlsruhe. Wegen der oft feucht-heißen Bedingungen am Oberrhein sorgte man hier für eine frühe Akklimatisierung.

Kamerun

Die Kameruner Schutztruppe ging 1894 im Zuge einer Reorganisation der Streitkräfte nach dem „Dahomé-Aufstand“ aus der drei Jahre zuvor gebildeten Polizeitruppe hervor. Erster Kommandeur war Max von Stetten. Wie in Ostafrika bestand sie auch aus afrikanischen Soldaten, die von deutschen Offizieren und Unteroffizieren geführt wurden.

In den zwanzig Jahren ihres Bestehens wurde die Truppe sukzessive vergrößert, zuletzt um zwei Kompanien zur Eingliederung Neukameruns. Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges bestand sie aus zwölf Kompanien.

Stärke

1913 bestanden die Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika aus 410 Deutschen und 2682 Askari, in Deutsch-Südwestafrika aus 1967 Deutschen und in Kamerun aus 185 Deutschen und 1560 Einheimischen.

Strafrecht

Für die deutschen Angehörigen der Schutztruppen galten die deutschen Militärgesetze und die deutsche Militärdisziplinarstrafordnung. Die Militärstrafgerichtsbarkeit über sie wurde nach der Verordnung vom 26. Juli 1896 durch das Gericht des Oberkommandos der Schutztruppen (Reichskanzler und ein vortragender Rat) und Abteilungsgerichte (Befehlshaber der Abteilung und ein untersuchungsführender Offizier) verwaltet. Das Verfahren war das der deutschen Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1908.

Für die Mehrzahl der einheimischen Soldaten konnten daneben aber auch Bestimmungen des sogenannten Eingeborenenrechtes angewandt werden, die beispielsweise Prügelstrafe und das Anlegen von Ketten erlaubten. [1]

Oberkommando der Schutztruppen Mauerstraße 45/46

Aufstellung der Schutztruppen

Deutsch-Ostafrika

Deutsch-Ostafrika – Kommando Daressalam
  • Stärke: 68 Offiziere, 42 Ärzte, 150 deutsche Beamte, Feuerwerker und Unteroffiziere, 2472 afrikanische Soldaten

Details zur Aufstellung der 14 Kompanien vor Beginn des Weltkrieges siehe Hauptartikel Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika

Deutsch-Südwestafrika

Deutsch-Südwestafrika – Kommando Windhuk
  • Stärke: 90 Offiziere, 22 Ärzte, 9 Veterinäre, 59 Beamte, Feuerwerker, 342 Unteroffiziere, 1444 deutsche Soldaten
  • Gericht des Kommandos, Intendantur, Sanitätsamt und Vermessungstrupp
  • Nordbezirk Kommando Windhuk
Kamelreiterkompanie, 1904

Kamerun

Kamerun – Kommando Soppo [2]
  • Stärke: 61 Offiziere, 17 Ärzte, 23 Beamte, Feuerwerker, 98 deutsche Unteroffiziere, 1550 afrikanische Soldaten

Polizeitruppen

In Afrika und in der Südsee waren diese den Zvilbehörden, in Kiautschou dem Gouvernement unterstellt. Sie waren jedoch in keinem Fall Teil einer militärischen Verwaltung. (Bei den Zahlenangaben über Polizeitruppen handelt es sich häufig um Sollstärken.)

Deutsch-Ostafrika
  • Stärke: 4 Offiziere, 61 deutsche Wachtmeister, 147 afrikanische Unteroffiziere, 1863 Askari (ohne so genannte „Knüppel-Askaris“)
Kamerun
  • Stärke: 4 Offiziere, 37 Köpfe sonstiges deutsches Personal, 1255 Mann (ausschließlich Zoll)
Deutsch-Südwestafrika
  • Stärke: 7 Offiziere, 9 Köpfe Verwaltung, 68 Polizeiwachtmeister, 432 Polizeiserganten, 50 Vertragspolizisten, außerdem einheimische Polizeidiener
Togoland
  • Stärke: 2 Offiziere, ? Polizeimeister, 530 afrikanische Soldaten
Deutsch-Neuguinea
  • Stärke: 19 deutsche Polizeimeister, 670 einheimische Polizisten in Neuguinea und auf den Inseln; ein einheimischer Polizeimeister, 30 Fita, 20–25 Landespolizisten auf Samoa. Die Fitafita bestand aus Häuptlingssöhnen und war hauptsächlich für den Ordonnanzdienst, den Dienst als Bootsmannschaft, Hilfspolizist, Ehrenwache und Postbote vorgesehen. Die Landespolizisten waren dagegen für den üblichen Polizeidienst vorgesehen.
Kiautschou
  • sog. chinesische Polizei (war Teil der Zivilverwaltung und bestand ausschließlich aus Chinesen)
  • Europäischer Stab und 60 Chinesen

Die berittene Landespolizei von Deutsch-Südwestafrika bestand im Gegensatz zu den berittenen Polizeien der anderen Kolonien ausschließlich aus Deutschen.

Moderne Schutztruppen

Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet der aus der Kolonialzeit stammende Begriff Schutztruppe (meist internationale) Truppen, die in anderen Ländern nach einem Krieg oder Ähnlichem die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleisten sollen. Ein Beispiel für eine solche Schutztruppe ist die ISAF in Afghanistan.

Fußnoten

  1. vgl. die Artikel „Eingeborenenrecht“ und „Militärstrafgesetze“ im Deutschen Koloniallexikon.
  2. Stand: 1914

Literatur

  • Hans schinz: Deutsch-Südwest-Afrika, Forschungsreisen durch die deutschen Schutzgebiete 1884-1887, mit Karte, Bildern und Illustrationen, Schulzesche Hofbuchhandlung, Oldenburg u. Leipzig 1891
  • Kurd Schwabe: Mit Schwert und Pflug in Deutsch-Südwestafrika, mit zahlreichen Karten und Skizzen sowie Abbildungen und Tabellen, Ernst Siegfried Mittler u. Sohn, Berlin 1899
  • Deutsches Kolonial-Lexikon, 1920, Band III, S. 321 ff. [1]
  • Werner Haupt: Die Deutsche Schutztruppe 1889/1918, Dörfler Verlag
  • Florian Hoffmann: Okkupation und Militärverwaltung in Kamerun. Etablierung und Institutionalisierung des kolonialen Gewaltmonopols 1891–1914, Göttingen 2007
  • Thomas Morlang: Askari und Fitafita. „Farbige“ Söldner in den deutschen Kolonien, Berlin 2008
  • Wolfgang Reith: Die Kommandobehörden der Kaiserlichen Schutztruppe in der Heimat in Deutsches Soldatenjahrbuch 2000 und 2001 (2 Teile) Schild-Verlag, München