Ohrmarke

Eine Ohrmarke dient der amtlichen Kennzeichnung und Registrierung von Haus- und Nutztieren. In Deutschland sind alle Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen und Schafe, sowie in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer mit Ohrmarken zu kennzeichnen.
Bei Rindern und Büffeln werden je ein Ohrmarke am rechten und linken Ohr befestigt. Bei anderen Klauentieren wird die Ohrmarke am rechten Ohr angebracht.
Aussehen in der EU
In der Europäischen Union wurde durch die Verordnung Nr. 2629/97 die Beschriftung der Ohrmarke festgeschrieben. Zuerst enthält sie das zweistellige Kürzel des Mitgliedstaates, in dem der Betrieb ansässig ist, bei dem das betreffende Tier zuerst gekennzeichnet wurde. Danach folgt ein maximal zwölfstelliger numerischer Code, der das Tier eindeutig identifiziert. Außerdem ist der Name, der Code oder das Symbol der zuständigen Behörde bzw. der zuständigen Zentralbehörde des Mitgliedstaats, die die Ohrmarke vergeben hat. Außerdem darf ein zusätzlicher Strichcode aufgebracht sein.
Die Ohrmarken müssen aus biegsamen Kunststoff bestehen, fälschungssicher und nicht wiederverwendbar sein. Zudem gilt für die aufgebrachten Angaben, dass diese unauslöschbar und während der gesamten Lebenszeit des Tieres gut leserleich sein müssen.