Zum Inhalt springen

Erfindung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2004 um 22:40 Uhr durch 62.134.91.173 (Diskussion) (Für Patentierung gibt ees einen eigenen Artikel, hat aber mit Erfindung nichts zu tun.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.


Erfindungen sind besondere, nicht auf der Hand liegende, materielle Konstrukte oder Verfahren, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen.

Erfunden werden sie von Erfindern.

Eine patentfähige Erfindung ist eine

  • gewerblich anwendbare,
  • neue,
  • nicht naheliegende Lehre zum
  • technischen Handeln, das heißt
    • eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs


Im Gegensatz dazu stehet die Entdeckung, also das Auffinden von etwas das schon zuvor dagewesen ist und nicht patentierbar ist, z.B. die Entdeckung einer Tierart oder eines Kontinents. Ebensowenig werden wissenschaftliche Theorien, physikalische Gesetze oder mathematische Modelle als Erfindungen angesehen da auch sie als Entdeckung zu werten sind. Weiterhin werden geistig, schöpferische (sprich kreative) Werke, wie etwa Literatur, Musik oder Kunst nicht als Erfindung eingestuft. Computerprogramme sind (laut dieser Definition) sogar im mehrfachen Sinne keine patentfähigen Erfindungen (siehe dazu Software-Patente) obwohl sie das technische System des Computers für ihre Ausführung verwenden.

siehe auch: Liste bedeutender Erfindungen Erfindungen, die keinen Markt finden

Literatur

  • Meidenbauer, Jörg: DuMonts Chronik der Erfindungen & Entdeckungen. Köln: DuMont. 2002. ISBN 3-8320-8764-8