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Thomasburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Wappen Deutschlandkarte
Thomasburg
Deutschlandkarte, Position der Gemeinde Thomasburg hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 53° 14′ N, 10° 40′ OKoordinaten: 53° 14′ N, 10° 40′ O
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Lüneburg
Samtgemeinde: Ostheide
Höhe: 54 m ü. NHN
Fläche: 26,74 km2
Einwohner: 1307 (31. Dez. 2024)[1]
Bevölkerungsdichte: 49 Einwohner je km2
Postleitzahl: 21401
Vorwahl: 05859
Kfz-Kennzeichen: LG
Gemeindeschlüssel: 03 3 55 036
Gemeindegliederung: 3 Ortsteile
Adresse der
Gemeindeverwaltung:
Dannhopweg 5
21401 Thomasburg
Bürgermeister: Dieter Schröder (SPD)
Lage der Gemeinde Thomasburg im Landkreis Lüneburg
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Karte

Thomasburg ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.

Geografie

Geografische Lage

Thomasburg liegt am Westrand des Naturparks Elbufer-Drawehn an der Neetze. Die Gemeinde gehört der Samtgemeinde Ostheide an, die ihren Verwaltungssitz in der Gemeinde Barendorf hat. Die Ortsteile der Gemeinde sind: Bavendorf - Radenbeck mit Wennekath - Wiecheln

Geschichte

Thomasburger Kirche

Bei Ausgrabungen auf dem Burg- bzw. Kirchberg in Thomasburg fanden sich im Jahr 1997 jungsteinzeitliche (= neolithische), kaiserzeitliche und mittelalterliche Funde. Eine Meißel aus Feuerstein ist der herausragende Fund dieser Grabung.

Abschlagspuren an der Schneide und zudem noch ausgehend vom Nacken sind als Spuren eines unsachgemäßen Gebrauchs des Thomasburger Flintmeißels anzusehen. Wahrscheinlich wurde das Gerät mit der ganzen Hand, ähnlich einem heute gebräuchlichen Meißel, benutzt. Solche Meißel, die aber auch als Dechsel Verwendung gefunden haben könnten, gehören in die nordwestdeutsche Einzelgrabkultur dieser Epoche. Die neolithischen Funde der Grabung, meist Abschläge und nur wenige Geräte, werden durch ihn in das ausgehenden Neolithikum datiert, eine Epoche, die, ebenso wie die darauf folgende Bronzezeit, deren erste Ausläufer Nordostniedersachsen über die Elbe erreichen, auch durch Grabfunde aus der näheren Umgebung der Thomasburg belegt ist. Die zahlreichen Abschläge und das geringe Auftreten fertiger Werkzeuge gestatten die Vermutung, dass die steinzeitlichen Funde auf dem Thomasburger Kirchberg möglicherweise als Hinweis auf die Existenz eines Werkplatzes zu werten sind, der im Randbereich eines Gewässers in exponierter Lage auf einem Geländesporn angesiedelt war. Hier drängt sich ein Vergleich mit der topographischen Situation einiger - allerdings deutlich älterer - Fundplätze im Ilmenau- und Luhetal auf. Da die neolithischen und die mittelalterlichen Funde auf dem Thomasburger Burgberg stratigraphisch nicht voneinander zu trennen waren, liegt der Verdacht nahe, dass erstere bei Planierungsarbeiten innerhalb der zu errichtenden bzw. der bereits bestehenden Burganlage im Früh- bzw. Hochmittelalter bereits freigelegt wurden, um später erneut unter dem anfallenden Erdreich verschüttet zu werden. Thomasburg wird erstmalig 1124 genannt und befand sich im Besitz des Klosters Rastede bei Oldenburg. Aufgrund genealogischer Zusammenhänge darf vermutet werden, dass die Anlage einst von der Adelsfamilie der Billunger über die Grafen von Stade an das Hauskloster der Grafen von Oldenburg vererbt wurde. Der Thomasburger Burgwall ist – neben dem Bleckeder Schloss und den Überresten der Neuhäuser Burg - die am besten erhaltene Burganlage im östlichen Landkreis Lüneburg.

Politik

Die Gemeinde Thomasburg gehört zum Landtagswahlkreis 48 Elbe und zum Bundestagswahlkreis 38 Lüchow-Dannenberg – Lüneburg.[2][3]

Bürgermeister: Dieter Schröder, SPD.

Infrastruktur

OT Wennekath

Die Bundesstraße 216 LüneburgDannenberg (Elbe) liegt südlich der Gemeinde.


Einzelnachweise

  1. Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022, Stand 31. Dezember 2024 (Hilfe dazu).
  2. Landtagswahlkreise ab 16. Wahlperiode. Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag. Anlage zu § 10 Abs. 1 NLWG, S. 4. (PDF; 87 KB)
  3. Beschreibung der Wahlkreise. Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz. In: Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Anlage zu Artikel 1. Bonn 18. März 2008, S. 325. (PDF; 200 KB)