Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro
Amtliche Protektoratswerke
Sind amtliche Werke (also durch die Regierung etc. herausgabte Texte) des Protektorats Böhmen und Mähren 1939-45 amtliche Werke nach dem deutschen oder dem tschechischen Recht?? (es geht mir um die Lizenz, also PD-Czech-Gov oder die entsprechende detusche). Danke. -jkb- 13:36, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Hängt es nicht damit zusammen, wer der Rechtsnachfolger des Protektorats ist? Das müßte die Bundesrepublik sein, nicht Tschechien. 217.83.44.61 00:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Die Tschechei hat das Urheberrecht nahezu unverändert von der Bundesrepublik übernommen. Die Bundesrepublik ist nicht automatisch Rechtsnachfolger, für Werke der Post ist die tschechoslowakische und jetzt tschechische Post manchmal Rechtsnachfolger. Amtsgeschäfte, die terretorial gebunden sind, können auch terretoriale Rechtsnachfolge beirken. --Marcela
00:28, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Die Tschechei hat das Urheberrecht nahezu unverändert von der Bundesrepublik übernommen. Die Bundesrepublik ist nicht automatisch Rechtsnachfolger, für Werke der Post ist die tschechoslowakische und jetzt tschechische Post manchmal Rechtsnachfolger. Amtsgeschäfte, die terretorial gebunden sind, können auch terretoriale Rechtsnachfolge beirken. --Marcela
Danke, danke. Es geht mir jedoch nicht um Briefmarken und desgleichen mehr, sondern um Erklärungen der Protektoratsregierung, zB Texte zum Ausnahmezustand nach dem Heydrichsattentat usw. Welches Urheberrecht also die Tschechei übernommen hat ist wohl nebensächlich, wichtig ist in der Tat auch in meinen Augen der Statut der Rechtsnachfolge. Nur finde ich es nirgendwo. -jkb- 00:33, 13. Sep. 2009 (CEST) - - - P.S. Die Tschechen waren es wohl nicht, denke ich... -jkb- 00:35, 13. Sep. 2009 (CEST)
Ist § 5 UrhG irgendwie missverständlich? Das bezieht sich auf alle Länder und Zeiten, ihr H*** --92.72.198.25 00:57, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Die Frage des Rechtsnachfolgers kann durchaus wichtig werden wenn man vor der Entscheidung steht, auf Commons oder hier hochzuladen. --77.25.7.243 01:31, 13. Sep. 2009 (CEST)
@ 92.... Klar habe ich Para 5 gefunden, gesehen und gelesen und gar kapiert :-). Ich will/wollte mich vergewissern, dass überall und immer eben tatsächlich auch Handlungen von Kolonial-, Protektorats- und ähnlichen Behörden einschließt, was da nicht ausdrücklich gesagt wird. Ich kritisierte nämlich bislang ohne Erfolg, dass eine Erklärung des Reichsprotektors Frank 1942 in Prag unter PD-Czech-Gov gestellt wurde (was ja, nur leicht an Haaren gezogen, zu einer Strafanzeige wg. Verleumdung führen könnte). -jkb- 14:24, 13. Sep. 2009 (CEST)
Behörden sind Behörden, egal ob sie uns heute passen oder nicht. --Historiograf 00:12, 14. Sep. 2009 (CEST)
- Fürwahr. Es hat mich aber bestärkt in meiner Meinung, dass irgendein Spruch des Reichsprotektors nie und nimmer Lizenz:Pd-Czech-Gov haben kann. Danke, -jkb- 00:15, 14. Sep. 2009 (CEST)
- Auch fremdländische amtliche Werke sind amtliche Werke; für die Rechtsordung Tschechien ist das Werk gemäß PD-Czech-Gov gemeinfrei, in D gemäß § 5 I UrhG. Die Frage ist bei solchen Werken, welcher Staat nach Commonsregeln als Herkunftsland gilt; in Deutschland werden Werke der Besatzungsmächte traditionell als einheimische Werke gewertet. Das die Tschechen unser UrhG und das Ösi-UrhG (in der fraglichen Regel deckungsgleich) überwiegend übersetzt haben, könnte man davon ausgehen, dass die Tschechen sich die Werke der Nazis als eigene Werke einverleibt haben (machen die Bayern in D zB auch mit dem Führer seinem Kampf). Ich würde auf den Commons beide Vorlagen reinpappen; schaden tut's nicht. syrcro 10:47, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Kleiner Einwurf. Weder die Tschechoslowakei noch die Nachfolgestaaten haben das Protektorat als irgendwie zur tsch. Republik zugehörig sanktioniert. Egal, von wem sie das Urheberrechtsgesetz abgeschrieben haben. Übrigens, sowohl auf der cs.wiki wie auch cs.source wie auch z.B. Commons gibt es jeweils diverse tags wie PD-Polish-Gov, PD-US-Gov usw., ganz hübsch für jedes Land einzeln. Warum denn das denn? (Auf Commons ja teilweise verständlich, aber sonst...). -jkb- 00:34, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Möglicherweise, weil Commons keine Sprachdomäne ist, also keine nationalen Lizenztags verwendet. 217.83.116.109 19:57, 22. Sep. 2009 (CEST)
Dass Commons keine Sprachdomäne ist mag einen rationellen Kern haben. Ich denke hier aber eher an etwas anderes. Und die Präzedenzfälle können von EU-Land zu EU-Land auch untersciedlich sein, obwohl die Rechtsprechung ähnlich ist. Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst sagt im Art. 2 Abs. 4 "Der Gesetzgebung der Verbandsländer bleibt vorbehalten, den Schutz amtlicher Texte auf dem Gebiet der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sowie der amtlichen Übersetzungen dieser Texte zu bestimmen". D.h., jeder Staat kann über seine amtliche Werke bestimmen. Das Ursprungsland ist definiert im Art. 5 Abs. 4. Da kein Jurist will ich nicht etwas fest interpretieren, jedoch hatte ich bei Durchsicht einiger Meinungen das Gefühl, dass man sich bei amtlichen Werken an die Gesetzgebung des Ursprungslandes hält, quasi sicherheitshalber. Und das ist im Falle des Protektorats eben Deutschland, nicht die Tschechoslowakei. Auch wenn das Ergebnis wohl gleich wäre. -jkb- 17:36, 25. Sep. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit in der Neuen Wache?
Kann man sich in der Neuen Wache, Berlin, auf die panoramafreiheit berufen, wenn man die Kollwitz Pieta fotografiert? Datei:B_Neue_Wache_interior_2.jpg. Ist die Zentrale Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland ein ausreichend oeffentlicher Platz? Spielt das Loch in der Decke irgendeine Rolle ;-) ? --Dschwen 17:16, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Das sit doch das Ding, wo die NVA-Soldaten immer im Stechschritt Wachwechsel gemacht haben oder meine ich was anderes? Unter den Linden an der Humboldt-Uni? Ich würde analog Friedhöfen von öffentlichem Raum reden, auch wenn da nachts zugesperrt ist. --Marcela
17:19, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Jo, genau das Ding ist das :-). --Dschwen 17:20, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist Sinn und Bedeutung des Gebäudes, daß es jeder ungehindert betreten darf, dies ist aus seiner Funktion erwünscht. Keinerlei Einschränkungen wie etwa bei einem Museum auf privatem Grund mit Eintrittsgeldern. Ich sehe klar öffentlichen Raum. Das Loch in der Decke ist verglast aber selbst wenn nicht - es bliebe ein Gebäude. Selbst bei fehlendem Dach kann man von Gebäuden reden. --Marcela
17:26, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Das Loch in der Decke ist offen (zumindest war es das 2007, und das ist der ganze Witz der Installation). --Dschwen 18:00, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Selbst wenn... das wäre an den Haaren herbeigezogen. Wenn das Loch das gesamte Dach wäre, ok. Aber solange auch nur ansatzweise ein Dach vorhanden ist, befinden wir uns in einem Gebäude. Witzigerweise müssen nichtmal zwingenderweise Wände vorhanden sein. Ob nun allerdings die Ingenieurs-Definition auch von der rechtssprechung hinsichtlich panoramafreiheit übernommen wird, weiß ich nicht, man sollte es aber annehmen. Aber wie gesagt: ich sehe keine probleme aufgrund des offenen Charakters. --Marcela
18:35, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Ralf, der Unterschied zwischen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen und Gebäuden iÜ ist Dir schon geläufig, oder eher nicht?. Die drei Bundestasplenumsgebäude sind/waren auch öffentlich zugänglich. Aber die Fälle Fette Henne und Der Bevölkerung zeigen recht deutlich, dass ihr Inneres nicht unter § 59 fallen. syrcro 12:15, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Hmmm stimmt auch wieder :( --Marcela
13:15, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Hmmm stimmt auch wieder :( --Marcela
- Ralf, der Unterschied zwischen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen und Gebäuden iÜ ist Dir schon geläufig, oder eher nicht?. Die drei Bundestasplenumsgebäude sind/waren auch öffentlich zugänglich. Aber die Fälle Fette Henne und Der Bevölkerung zeigen recht deutlich, dass ihr Inneres nicht unter § 59 fallen. syrcro 12:15, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Selbst wenn... das wäre an den Haaren herbeigezogen. Wenn das Loch das gesamte Dach wäre, ok. Aber solange auch nur ansatzweise ein Dach vorhanden ist, befinden wir uns in einem Gebäude. Witzigerweise müssen nichtmal zwingenderweise Wände vorhanden sein. Ob nun allerdings die Ingenieurs-Definition auch von der rechtssprechung hinsichtlich panoramafreiheit übernommen wird, weiß ich nicht, man sollte es aber annehmen. Aber wie gesagt: ich sehe keine probleme aufgrund des offenen Charakters. --Marcela
- Aber Panoramafreiheit#Innenaufnahmen sagt nichts um Sinn und Bedeutung. Es steht nur: "Bei Aufnahmen von Skulpturen im Gebäudeinneren bedarf es der Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers". /Pieter Kuiper 01:09, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Das Loch in der Decke ist offen (zumindest war es das 2007, und das ist der ganze Witz der Installation). --Dschwen 18:00, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist Sinn und Bedeutung des Gebäudes, daß es jeder ungehindert betreten darf, dies ist aus seiner Funktion erwünscht. Keinerlei Einschränkungen wie etwa bei einem Museum auf privatem Grund mit Eintrittsgeldern. Ich sehe klar öffentlichen Raum. Das Loch in der Decke ist verglast aber selbst wenn nicht - es bliebe ein Gebäude. Selbst bei fehlendem Dach kann man von Gebäuden reden. --Marcela
- Jo, genau das Ding ist das :-). --Dschwen 17:20, 22. Sep. 2009 (CEST)
- PS: Die Wache ist ja offen und es AFAIR eine Sichtachse Straße -> auf die Plastik. Siehe diese Ansicht. Ein dem sehr ähnliches Bild: Datei:B Neue Wache interior 3.jpg sollte man auch Panoramafrei hinbekommen. syrcro 14:07, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Vielleicht, aber nicht so schoen :-) --Dschwen 16:55, 23. Sep. 2009 (CEST)
Ich habe jetzt mal an die Stadt Berlin geschrieben, mit der Frage nach Hausrecht, Rechteinhaber der Statue und evtl. Freigabe. Mal schauen. Ich erwarte allerdings keinen kurzfristigen Erfolg... --Dschwen 16:55, 23. Sep. 2009 (CEST)
Foto aus Bundesarchiv bearbeiten
-
CropBot (Nyks)
Hallo zusammen. Ist es möglich, Bilder aus dem Bundesarchiv, die auf Commons hochgeladen sind, zu bearbeiten? Ich würde gern von diesem Bild einen Ausschnitt machen und hochladen. Welche Lizenz wäre anzugeben? Besten Dank schon einmal für die Antwort. --Atomiccocktail 11:12, 23. Sep. 2009 (CEST)
- CC-BY-SA/de 3.0. Urhebernennung nicht vergessen. Gruß -- Wiggum 11:23, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Es gibt drei Fälle:
- Gemeinfreie Werke aus der Sammlung. Die sind teils schon als PD/gemeinfrei gekennzeichnet, teils aber noch mit dem Standardtag ohne Hinweis auf die Gemeinfreiheit versehen. → Mit denen kannste quasi machen, waste willst (Strafrecht, Markenrechte uä aber beachten). Bei Deinem Beispiel ist das Foto zu neu für PD.
- URVen des Bundesarchives. Gibt es auch einige wenige, sollte man aber leider immer überprüfen. Fotorafien von Werken Dritter sind oftmals urheberrechtlich unfrei. Wie man das testet, folgt grob aus WP:BR. Bei deinem Beispiel wäre das Foto wegen der Panoramafreiheit trotz der Ausnahme eines fremden Werkes OK und keine URV.
- Rechtmäßige nichtgemeinfreie Bilder (alles was nicht unter 1 und 2 fällt): Dort gilt dann die CC-BY-SA/de 3.0; wichtig bei den BA-Bildern ist neben der Urhebernennung, auch die Rechtsinhabernennung. Bei deinem Beispiel wäre Foto: Brodde - Bundesarchiv: B 145 Bild-F002775-0011 - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland - ein ordentlicher Vermerk. syrcro 11:46, 23. Sep. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Informationen - ich werds versuchen und hoffentich richtig machen. Grüße --Atomiccocktail 11:48, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Recht einfach macht es einem dann DerivativeFX: [1]. --Nyks (Kontakt) 14:19, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn ich auch noch meinen Senf dazu geben darf: Künstlerische Darstellungen historischer Personen eignen sich vor allem zur Illsutration der Rezeptionsgeschichte, nicht unbedingt zur Abbildung der Person selbst, siehe z.B. WP:Artikel illustrieren. Überleg Dir also, ob Du ein beschnittenes Bild überhaupt gebrauchen kannst (etwa weil Du die öffentlichen Ehrungen und die Nachwirkung Ernst Reuters beleuchten willst). Im Artikel über den Künstler würde ich es wohl ebenfalls unbeschnitten lassen. Port(u*o)s 14:25, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Ich hab im Artikel Ernst Reuter die Wahl zwischen Briefmarken und dieser Büste. Leider habe ich kein freies Bild Reuters aus seiner Zeit als Berliner OB/Reg. Bürgermeister von Berlin. Dieses Bild ist meiner Meinung nach nicht so wichtig für die Rezeptionsgeschichte (die ist im Artikel knapp ausgeführt). Als Foto ist es ebenfalls nicht so wichtig. Darum habe ich das Bild jetzt beschnitten und eingefügt. --Atomiccocktail 19:15, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn ich auch noch meinen Senf dazu geben darf: Künstlerische Darstellungen historischer Personen eignen sich vor allem zur Illsutration der Rezeptionsgeschichte, nicht unbedingt zur Abbildung der Person selbst, siehe z.B. WP:Artikel illustrieren. Überleg Dir also, ob Du ein beschnittenes Bild überhaupt gebrauchen kannst (etwa weil Du die öffentlichen Ehrungen und die Nachwirkung Ernst Reuters beleuchten willst). Im Artikel über den Künstler würde ich es wohl ebenfalls unbeschnitten lassen. Port(u*o)s 14:25, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Recht einfach macht es einem dann DerivativeFX: [1]. --Nyks (Kontakt) 14:19, 23. Sep. 2009 (CEST)
Lizenz für WP, unabhängig der Sprachversion?
Spricht was dagegen, dieses Foto in die de-WP zu übertragen? Die Lizenz gilt für die Wikipedia. Sprachversionen zählen da nicht oder? La Fère-Champenoise 13:01, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Da spricht schon der Kasten mit "Non-free media use rationale" usw. dagegen. -- Wiggum 13:05, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Eichtig. Andererseits die Erlaubnis: "Used for encyclopedic purposes" dafür...La Fère-Champenoise 13:18, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist nichts anderes als eine verkappte Fair-Use-Variante wie im Amerikanischen (Fair Use ist für educational reasons dort erlaubt), also nicht frei und hier nicht verwendbar. --Paulae 13:24, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Verstehe. Danke für die schnelle Beantwortung! La Fère-Champenoise 13:34, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Eichtig. Andererseits die Erlaubnis: "Used for encyclopedic purposes" dafür...La Fère-Champenoise 13:18, 23. Sep. 2009 (CEST)
Codex Manesse
Hallo. Benutzer:Edmund Ritscher hat vor einigen Tagen von der Universitätsbibliothek Heidelberg gegen eine Geldsumme Reproduktionen einzelner Seiten aus dem Codex Manesse erhalten. Vorausgegangen war dem laut seiner Aussage ein Vertrag mit der Bibliothek, nach dem er die Bilder auch online veröffentlichen darf, allerdings nur für drei Jahre und unter Nennung der Bibliothek als Credit. Der Benutzer wollte die Bilder in die Wikipedia einstellen. Einerseits kann er die Bilder natürlich nicht nur für drei Jahre einstellen. Andererseits bin ich der Meinung, dass es sich hierbei um Copyfraud handelt, oder habe ich da etwas übersehen? Fällt euch ein, wie man die Bilder trotzdem einstellen kann? Er hat ja andererseits nunmal den Vertrag unterschrieben. --Tolanor 14:17, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Ganz unabhängig von dieser Frage: Der gesamte Codex liegt digitalisiert hier vor. Zahlreiche Seiten sind bereits auf Commons hochgeladen worden. Also erst einmal schauen, ob es die Seiten nicht bereits auf Wikipedia gibt. Vielleicht findet sich ansonsten eine freiwillige Hochladesocke? --Paulae 14:25, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Tja, jetzt ist es zu spät, er hat den Vertrag bereits unterschrieben und damit Copyfraud unterstützt. Wenn er die Bilder nun einstellt, begeht er quasi schon Vertragsbruch, da er ja nicht beeinflussen kann, wie lange sie hier eingestellt sind. --rtc 14:35, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Da scheinen ja nicht alle Seiten komplett vorhanden zu sein. Wenn er sie denn jetzt alle komplett hat und er sie drei Jahre lang ins Internet stellen darf, dann spricht doch nichts dagegen, dass er dies auf einer Seite tut, die mit Wikipedia, Commons etc. überhaupt nichts zu tun hat. Im Zeitraum dieser drei Jahre wird diese Seite doch sicherlich von einem freundlichen Wikipediazuträger zu finden sein und dann... der freundliche Wikipediazuträger wird die Universitätsbibliothek Heidelberg bei der Erstellung einer korrekten Bildbeschreibungsseite selbstverständlich weiterhin nennen, das ist doch Ehrensache ;-) --Wuselig 16:41, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Und dann haftet der Edmund aus den Copyfraudvertrag sicher auf Schadenersatz. Zumindest würde ich das in einem solchen Abzockvertrag regeln. syrcro 16:48, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Richtig, solche Verträge sind zu undurchsichtig und in ihren Konsequenzen zu unvorhersehbar, als dass man sich je darauf einlassen sollte. Da kann man schließlich alles mögliche noch reinlesen, z.B. nicht nur die Pflicht, passiv das Bild nach drei Jahren rauszunehmen, sondern aktiv zu verhindern, dass nach drei Jahren sonst noch eine Kopie existiert, z.B. mit technischen Kopierverhinderungsmaßnahmen. Wer solche Verträge abschließt, und selbst wenn er wirklich nur drei Jahre irgendetwas auf seiner Webseite zeigen will, der begibt sich in ein Rechtsliches Minenfeld. --rtc 17:20, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Und dann haftet der Edmund aus den Copyfraudvertrag sicher auf Schadenersatz. Zumindest würde ich das in einem solchen Abzockvertrag regeln. syrcro 16:48, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Da scheinen ja nicht alle Seiten komplett vorhanden zu sein. Wenn er sie denn jetzt alle komplett hat und er sie drei Jahre lang ins Internet stellen darf, dann spricht doch nichts dagegen, dass er dies auf einer Seite tut, die mit Wikipedia, Commons etc. überhaupt nichts zu tun hat. Im Zeitraum dieser drei Jahre wird diese Seite doch sicherlich von einem freundlichen Wikipediazuträger zu finden sein und dann... der freundliche Wikipediazuträger wird die Universitätsbibliothek Heidelberg bei der Erstellung einer korrekten Bildbeschreibungsseite selbstverständlich weiterhin nennen, das ist doch Ehrensache ;-) --Wuselig 16:41, 23. Sep. 2009 (CEST)
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Bei den beiden Bildern handelt es sich um Tafel 13 Graf Friedrich von Leiningen (26r) und Tafel 41 Herr Friedrich von Hausen (116v). Die Bilder finden sich auch im Internet unter http://www.worms.de/deutsch/kultur/wussten_sies/Minnesaenger_Ibersheim.php. Spricht für uns (bzw. z. B. für mich) irgendetwas dagegen, die hochzuladen? --Tolanor 17:56, 23. Sep. 2009 (CEST)
- 116v ist schon seit 2005 da und das andere Bild ließe sich auch von der biblothekseigenen Homepage herunterladen. Ich dachte es ginge um das komplette Werk und nicht nur um zwei Bilder. Es zeugt eigentlich von ausgesprochener Dummheit, oder von ausgesprochener Frechheit von Seiten der Bibliothek solche "Leihverträge" abzuschließen. Wir sollten mal unseren "Content Liberator" und "Indiana Jones für Freies Wissen" ((Wikimedium Ausgabe 2/2009, S. 3) dort vorbeischicken. --Wuselig 18:30, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist ähnlich illgeal wie eine URV zu begehen (es ist eigentlich eine URV, mal davon abgesehen, dass das Werk gar nicht mehr geschützt ist). Leider werden derartige kommerzielle Copyfraud-Auswüchse kaum verfolgt (im Gegensatz zu Gelegenheitsraubkopieren, die für 2, 3 heruntergeladene Lieder 4-stellige Summen berappen müssen...). Da stimmt was im System nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 23. Sep. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Habe auch mal unserem „Schatzsucher“ gemailt, vielleicht äußert er sich ja noch. Bin aber nicht sicher, ob Mathias da etwas ausrichten kann. Im konkreten Fall wahrscheinlich eh nicht mehr. --Tolanor 15:51, 28. Sep. 2009 (CEST)
SH nach Commons-Maßstäben? -- cwbm 21:22, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Eher schon. Die Krone ist nur trivial, aber ein gewisses Maß der Gestaltung gibbet doch. syrcro 21:28, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Commons erkennt maximal als PD-textlogo an, was aus Text plus einer simplen geometrischen Form besteht (Quadrat, Kreis, Stern...) --rtc 21:29, 23. Sep. 2009 (CEST)
Dann lad ich das Teil hier hoch wenn es auf Commons gelöscht wird. -- cwbm 21:33, 23. Sep. 2009 (CEST)
rechtlich bedenklich
Das Bild darf zwar laut dieser Seite "für private und kommerzielle Zwecke unter Angabe des Copyright "Airport Nürnberg" frei verwendet werden." Unklar ist jedoch, ob die abgebildeten Personen (und der Urheber) dem überhaupt zugestimmt haben. Die Personen sind zu identifizieren, sind mehr als Beiwerk. Da das Bild zudem einen zweifelhaften enzyklopädischen Wert (gut, es dokumentiert, daß man am Flughafen aus der U-Bahn aussteigen kann...) besitzt, werde ich es, wenn keine Gegenstimmen bzgl. Rechtsstatus kommen, morgen aus dem Artikel Flughafen Nürnberg rausnehmen. Grüße Marcus 21:42, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist schon mal keine ausreichende Freigabe für das Foto selbst. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:45, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Sehe ich ebenso. --Marcela
22:12, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Sehe ich ebenso. --Marcela
- Wenn der Airport Nürnberg Inhaber der ausschliesslichen Nutzungsrechte ist und somit die Berechtigung hat, eine derartige Freigabe zu erteilen, würde ich sie (mal abgesehen vom Recht am eigenen Bild) schon als ausreichend ansehen; "für private und kommerzielle Zwecke unter Angabe ... frei verwendet ..." entspricht doch einer CC-BY-Lizenz (ohne SA). Aber ob das der Fall ist; tja, ich weiss es nicht. Der Meinung, dass das Bild kaum enzyklopädischen Wert hat, schliesse ich mich an. Das ist eher ein Bild für eine Werbebroschüre. Gestumblindi 22:26, 24. Sep. 2009 (CEST)
- "für private und kommerzielle Zwecke unter Angabe ... frei verwendet ..." ist eben nicht ausreichend. Von freier Bearbeitbarkeit z. B. steht da nichts ("frei verwendet" schließt nicht notwendigerweiße diese ein). -- Chaddy · D·B - DÜP 22:48, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Ich würde unter "freier Verwendung" auch Bearbeitungen verstehen, sie werden jedenfalls nicht ausgeschlossen. Aber du hast schon recht, es fehlt dieser "Lizenz" an letzter Klarheit. Gestumblindi 22:54, 24. Sep. 2009 (CEST)
- ...und das angesprochene RaeB sowie die kaum vorhandene Nutzbarkeit... Wobei wir bei Nutzbarkeit Nachbarprojekte nicht vergessen dürfen, in Wikiversity wäre das schon durchaus brauchbar. Aber unterm Strich sehe ich das Bild als problematisch an. --Marcela
23:01, 24. Sep. 2009 (CEST)
- ...und das angesprochene RaeB sowie die kaum vorhandene Nutzbarkeit... Wobei wir bei Nutzbarkeit Nachbarprojekte nicht vergessen dürfen, in Wikiversity wäre das schon durchaus brauchbar. Aber unterm Strich sehe ich das Bild als problematisch an. --Marcela
- Ich würde unter "freier Verwendung" auch Bearbeitungen verstehen, sie werden jedenfalls nicht ausgeschlossen. Aber du hast schon recht, es fehlt dieser "Lizenz" an letzter Klarheit. Gestumblindi 22:54, 24. Sep. 2009 (CEST)
- Ich plädiere schon lange dafür, diese unheiligen Attribution-Lizenzen endlich zu exorzieren. Werft sie auf den Scheiterhaufen! Die bestehen nämlich nur aus Gummi (also Nase zu, wenn die Flammen sie packen) und selten gibt es einen Fall, wo jemand eine solche Lizenz wirklich erteilt hätte. Stattdessen kommen sie dadurch zustande, dass Benutzer sie in irgendwelche vieldeutigen Aussagen in Webseiten hineingelesen und dann dranpappen. Das geht so weit, dass diese Benutzer gar nicht mehr primär nach der Erlaubnis (für kommerzielle Nutzung, Veränderung usw. etc.) schauen, die auf der Webseite erteilt wird , sondern nur, ob irgendwo etwas steht, was so aussieht wie die Einschränkung oder Bedingung, dass bei Verwendung der Name zu nennen ist. Das kann aber sehr vieles sein, bis hin zu einem Hinweis darauf, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für ein legales Bildzitat wären, ohne dass überhaupt beabsichtigt ist, eine Lizenz zu erteilen! Wir haben mit CC-BY eine wunderbare und klare Lizenz zur Verfügung, die im wesentlichen das tut, was Attribution meint, und die daher jeder erteilen wird, der auch Attribution unterschreiben kann. Es gibt für Attribution daher keine Existenzberechtigung; verbrennt dieses Teufelswerk! --rtc 23:08, 24. Sep. 2009 (CEST)
- @Gestumblindi: Im artikel finden sich noch mehr Bilder aus dieser Quelle. Die habe ich vorerst nicht in Frage gestellt, hier ist aber durch Recht am eigenen Bild zusätzlich die Zustimmung der Abgebildeten erforderlich. Und das Bild mit den glücklichen Senioren läßt sich kommerziell gut verwerten (wenn man von der mickrigen Auflösung absieht). Von Inkontionenzprodukten über "Vergissmeinnichttabletten" und Artritismitteln bis zu Riesterrentenwerbung... Ich nehm es jetzt raus. Marcus 17:30, 25. Sep. 2009 (CEST)
CITIPOST Biefmarken Serie
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen welche Textvorlage ich verwenden kann um nach einer freigabe für die bilder zu fragen? http://www.citipost.de/briefmarken/philatelie.htm
Danke schon mal Gruß --RiKER01 06:22, 25. Sep. 2009 (CEST)
- Für die Briefmarken, die keine Fotos zeigen sondern nur das Logo würde sagen reicht {{Bild-LogoSH}}, aber nur für die. Bei den anderen ist es fast nicht wert den Aufwand zu treiben.--84.160.202.66 10:33, 25. Sep. 2009 (CEST)
Bildrechte
Beim Sichten entdeckt. Im Artikel Sagnlandet Lejre sind vier Bilder die mit dem Vermerk des angeblichen Urhebers in (dänisch) : De fremsendte fotos må alene anvendes til illustration på Wikipedia. Meiner Ansicht nach reicht eine Freigabe nur für Wikipedia nicht ?
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Eisenzeitliche Siedlung Lejre
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Versammlung in eisenzeitlicher Kultur
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in einem Eisenzeithaus
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Der Schmied von Lejre
Hochlader wurde bereits von anderem Benutzer angesprochen. --Elab 10:04, 27. Sep. 2009 (CEST)
- Ohne jegliche Dänischkenntnise zu haben: alene anvendes til illustration på Wikipedia klingt für mich so ungefähr wie alleine anwenden zur Illustration für Wikipedia. Das geht natürlich nicht! -- 93.82.9.150 13:03, 27. Sep. 2009 (CEST)
- Die IP sieht das vollkommen korrekt. --Marcela
23:40, 27. Sep. 2009 (CEST)
- Die IP sieht das vollkommen korrekt. --Marcela
möchte diese Datei:Luismolerpruca.jpg (Mein Originalfoto, mein scan, Fotograf 1909 verstorben) auf Commons übertragen, verstehe nicht warum Einschränkungen vorhanden sind. Grüße--Moroder 23:34, 27. Sep. 2009 (CEST)--
- Da das Todesdatum des Fotografen bekannt ist, gibts damit keine Probleme auf Commons. Ich habe mal den Lizenzbaustein korrigiert. Schönes Bild, gibts das eventuell noch in höherer Auflösung? --Marcela
23:38, 27. Sep. 2009 (CEST)
Wenn 1909 verstorben müsstest du genaugenommen noch bis zum ersten Jänner 2010 warten.--84.160.217.138 00:02, 28. Sep. 2009 (CEST)- Nö, 70 Jahre nach dem Tod läuft der Urheberschutz ab. Das war also am 1. Januar 1980... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:08, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Du hast vollkommen recht. Es ist eindeutig zu spät zum Rechnen.--84.160.217.138 00:25, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Nö, 70 Jahre nach dem Tod läuft der Urheberschutz ab. Das war also am 1. Januar 1980... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:08, 28. Sep. 2009 (CEST)
Datei:Kleve Nassauerallee Villa Bellevue um 1900.jpg
Hallo, ich habe von der Picasa Seite [2]folgendes Bild eingestellt:
. Der Autor der Seite und Besitzer der Original-Postkarte Rainer Hoymann hat mir seine Erlaubnis dazu erteilt.
Die URL hab ich als Quelle angegeben. Nun wird das als nicht ausreichend angemahnt. Die Postkarte ist über 100 Jahre alt, ein Autor bzw. Fotograf nicht mehr ausfindig zu machen. Kann es nicht so bleiben?--Andreas Janik 09:28, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Noch der Hinweis auf die Diskussion: [3]. Auf Commons gibt es kein PD-100, aber auf de.WP gibts ja AFAIK ein paar Sonderregelungen. -- Cecil 09:33, 28. Sep. 2009 (CEST)
Schoepfungshoehe Datei:Piece_of_Berlin_Wall.jpg

Liegt hier Schoepfungshoehe vor, sowohl bzgl. des "Zertifikats" als ganzen, als auch im Sloagan und im Brandenburger-Tor-Bildchen? --Dschwen 17:27, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Meiner Meinung nach erreicht die Zeichnung des Brandenburger Tors die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 17:40, 28. Sep. 2009 (CEST)
Komische Situation
Ich habe gerade dieses Bild hier aus dem Abspann von Clannad gefunden. Da diese Viecher (Dangos) in der Serie immer wieder thematisiert werden, wollte ich fragen, wie es hier mit der Schöpfungshöhe aussieht. [4] Im Grunde genommen sind es nur ein paar Striche und Kreise. Bin da etwas ratlos. -- 18:19, 28. Sep. 2009 (CEST)