Freiheitsrechte
Erscheinungsbild
Freiheitsrechte bilden neben den Gleichheits- und den Verfahrensrechten sowie den Sozialrechten eine Kategorie der Grundrechte. Die Freiheitsrechte sollen im wesentlichen Leben, Freiheit und Eigentum vor staatlichen Eingriffen schützen. Die ersten Freiheitsrechte Europas wurden 1525 im oberschwäbischen Memmingen von der Christlichen Vereinigung mit den Zwölf Artikeln und der Bundesordnung niedergeschrieben.[1]
Deutschland
Wichtige Freiheitsrechte gemäß dem deutschen Grundgesetz sind:
- Allgemeine Handlungsfreiheit
- Gewissensfreiheit: Art. 4 Abs. 1 GG.
- Religionsfreiheit
- Meinungsfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Vereinigungsfreiheit
- Berufsfreiheit
- Eigentumsgarantie
Schweiz
Für die Liste der durch die Schweizer Bundesverfassung gewährleisteten Freiheitsrechte siehe: Grundrechte (Schweiz).
Einzelnachweise
- ↑ Die Zwölf Artikel und Memmingen auf memmingen.de. Abgerufen am 14. März 2009.