Wendeschleife


Eine Wendeschleife, Kehrschleife oder Endschleife dient zum Abschluss eines Schienenverkehrswegs; sie erlaubt Fahrzeugen, ohne Fahrtrichtungsänderung die Strecke in die umgekehrte Richtung zu befahren. Besonders häufig sind Wendeschleifen in Straßenbahnnetzen, da sie dort die Verwendung von Einrichtungsfahrzeugen erlauben. Voraussetzung sind sie ebenso bei Oberleitungsbussen und Linienbussen.
Kehrschleifen gibt es auch bei anderen Bahnen, allerdings – verglichen mit Gleisdreiecken – vergleichsweise selten, weil die bei Vollbahnen größeren Mindestradien viel Platz für die Schleife erfordern. Ein Beispiel ist die Wendeschleife der S-Bahn Stuttgart, die sich südlich der Station Schwabstraße befindet und komplett im Tunnel verläuft. Sie war erforderlich, um in Schwabstraße ein effizientes Zugwenden zu gewährleisten. Sie liegt in einem Radius von 190 m, kann mit 50 km/h befahren werden und beinhaltet ein zuglanges Ausweichgleis. Ein anderes Beispiel ist die Wendeschleife der Selketalbahn in Stiege (Harz) (51° 39′ 40,8″ N, 10° 52′ 45″ O).
Vor allem, wenn auch noch ein Überholgleis vorgesehen ist, werden die verhältnismäßig großen Wendeschleifenanlagen bei Stadtbahnen häufig als intermodale Verknüpfungspunkte zu anderen Verkehrsmitteln angelegt (auch mit Kombibahnsteigen). Dies bedeutet eine möglichst nahe Anlage von Zugangsstellen der Fernbahn und von Bushaltestellen sowie von Park-and-Ride- und Kiss-and-Ride-Anlagen.
Keine Kehrschleife ist eine Linienführung bei Gebirgsbahnen, die zur Höhengewinnung einen Richtungswechsel von etwa 180° vornimmt. In diesem Fall spricht man von einer Kehre.