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Viermächteabkommen über Berlin

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Das Berlinabkommen oder Viermächteabkommen über Berlin entstand aus Verhandlungen der vier Siegermächte in Berlin.

Die am 26. März 1970 aufgenommenen Verhandlungen zwischen Frankreich, USA, Großbritannien und der Sowjetunion sollten folgende Fragen klären:

Ziele

  • Fortsetzung des Viermächtestatus zumindest für West-Berlin, d.h. Einbindung und Verpflichtung der UdSSR in eine Berlin-Regelung,
  • Sicherung Westberlins auf Dauer,
  • Ende der Störungen der Zugangswege,
  • Erleichterungen für die Bewohner Westberlins.

Inhalt

  • Verantwortlichkeiten und Rechte der 4 Mächte in Berlin,
  • Änderungen des Status Berlins nur durch alle 4 Mächte möglich,
  • Verpflichtung der UdSSR für die Transitwege,
  • Bestätigung der besonderen Bindungen von Berlin (West) an die Bundesrepublik, aber nicht als vollwertiger Bestandteil der BRD.

Folgen

  • Erfolg, da Entspannung um West-Berlin, seit 1970 keine Berlin-Krise mehr.

Doch vor allem über den Viermächtestatus bestand Uneinigkeit: Während die Westalliierten ganz Berlin kontrollieren wollten, bestand die Sowjetunion auf den Ostteil der Stadt. Letztlich konnte man sich aber einigen, sodass das Viermächteabkommen am 3. September 1971 in Kraft treten konnte.