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Gerichtsvollzieherkammer

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Eine Gerichtsvollzieherkammer ist eine Körperschaft oder Assoziation, in der die Gerichtsvollzieher organisiert sind und/oder die ihre Interessen vertritt. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat die Gerichtsvollzieherkammer öffentlich-rechtliche Befugnisse, etwa im Bereich der Bestellung von Gerichtsvollziehern oder im Hinblick auf disziplinarrechtliche Maßnahmen. Dabei arbeiten sie eng mit den jeweiligen Justizverwaltungen des Landes zusammen. Daneben fungieren die Gerichtsvollzieherkammern auch als berufsständische Interessenvertretungen. Gerichtsvollzieherkammern gibt es in Frankreich, Niederlanden, Litauen (s. Gerichtsvollzieherkammer Litauens) und in anderen Staaten, wo die Zwangsvollstreckung an private Personen übergeleitet ("privatisiert") ist.

Einzelne Länder

Niederlande

Die Gerichtsvollzieherkammer (nl:Kamer voor Gerechtsdeurwaarders) in den Niederlanden mit Sitz in Amsterdam ist eine Einrichtung zur Disziplinarrechtsprechung der Gerichtsvollzieher[1]. Die Gerichtsvollzieherkammer kann Rügen, Geldstrafen, Suspendierungen oder Amtsenlassungen von Gerichtsvollzieher verfügen. Eine Revision beim OLG Amsterdam ist möglich. Die Kammer besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Justizminister ernannt werden. Drei hiervon müssen Richter, zwei Gerichtsvollzieher sein. Die Gerichtsvollzieher werden auf Vorschlag des 'Königlichen Berufsverband der Gerichtsvollzieher (KBvG) ernannt. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Einzelnachweise

  1. Paragraph 2 (§§ 34-49