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Diskussion:Freiwilliger Wehrdienst

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. September 2009 um 16:36 Uhr durch N7bor (Diskussion | Beiträge) (Auslandsverwendung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von N7bor in Abschnitt Auslandsverwendung

Auslandsverwendung

Ergänzung zum letzten Satz : Nicht zwingend, aber sehr wahrscheinlich.


-> Das ist zu belegen, denn meiner Meinung nach stimmt das nicht!

217.81.219.116 15:27, 19. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Also es kommt immer drauf an wo man eingesetzt wird, wenn man zu einem Verband kommt der "Combat Ready" ist ist es warscheinlicher als zu einer Instanthaltungstruppe für den Bw Fuhrpark ;)

[[]]


Folgendes: Aktueller Stand (06/2009) ist, dass man nicht nur der Vewendung im Ausland, sondern auch der Versetzung und Stationierung in einer KRK-Einheit (Kriesenreaktionskräfte) zustimmen muss. Natürlich ist die Verwendung in so einer Einheit bzw. allgemein im Ausland von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst entsendet nicht jede Einheit Soldaten ins Ausland (KfAusbZ z.B.). Auch muss in einer Truppengattung in der viele FWDLer entsendet werden (PzGren z.B.) jeder Soldat die nötige Ausbildung haben. Dies ist u.a. eine gewissen Ausbildung auf seinem Posten (Spezialgrundausbildung SGA, Stabsdienstlehrgänge, Ausbildung für spezielle Waffen) und die auslandsvorbereitende Ausbildung. Daher ist ein Einsatz auch von der Reststehzeit des Soldaten abhängig. Daher: Ein Auslandseinsatz ist ein "kann" für einen FWDLer. Ob es dazu kommt, hängt größtenteils von der Truppengattung und der Ausbildung des einzelnen Soldaten ab. -- N7bor 19:16, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Wo kommt denn bitte dieser Unfug her? Es gibt keine KRK-Einheiten mehr, seit der letzten Reform (gen. Transformation unterscheidet man zwischen RK/SK. Und nebenbei man muß als FWDLer nicht der Versetzung in eine EK Einheit zustimmen! Das WPflG ist da eindeutig, lediglich die Zustimmung zu einem Auslandseinsatz ist für einen Wehrpflichtigen notwendig. --Koffer 17:17, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe im Juni bei meinem Spieß den Wisch unterschrieben, auf dem wörtlich von KRK gesprochen wird. Ist wohl Banane. Wir stimmen aber überein, dass die Zustimmung zum Auslandseinsatz pflicht ist. Warum hast du im Artikel zumeist eingefügt? MkG N7bor 16:36, 21. Sep. 2009 (CEST)Beantworten