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Max Blunck

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Max Blunk (*  ; † 1957) war ein deutscher Rechtsanwalt, der im Zuge der Gleichschaltung der Kösener Corps zum Führer des KSCV bestellt wurde.

Leben

Max Blunck studierte ab 1907 Rechtswissenschaften an der Universität Jena und wurde dort Mitglied des Corps Franconia.[1] Er promovierte zum Dr. jur. Die Referendarzeit leistete er 1910-? im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ab. In der Zeit der Weimarer Republik wurde er bereits 1923 Mitglied der NSDAP und trat jedoch bis 1933 nicht in gehobenen Parteiämtern in Erscheinung. Im Zug der Gleichschaltung am Rande des Kösener Congresses am 31. Mai 1933 in Bad Kösen wurde der überzeugte Nationalsozialist Blunck vom Vorort des KSCV und vom Gesamtausschuß des Verbandes Alter Corpsstudenten (VAC) zum „Führer des deutschen Corpsstudententums“ bestellt.[2]Die angedachten Plenarsitzungen des Verbandes wurden von dessen Gremien am Tag der Veranstaltung nach Durchführung des vorgesehenen Festgottesdienstes im Naumburger Dom abgesagt. Mit diesem Schritt wurden einerseits kontroverse Diskussionen zu anstehenden äußerst heiklen Tagesordnungspunkten (Aufhebung des Toleranzprinzips, Arierfrage, Umgang mit dem Allgemeinenen Deutschen Waffenring wie auch dem NSDStB) und die im Raum stehende Bestellung von Gauleiter Helmuth Brückner (Corps Marcomannia Breslau) zum Führer des Verbandes vermieden. Im Anschluss fand eine Sitzung nur der anwesenden Corpstudenten statt, die gleichzeitig auch Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Massenorganisationen waren. In dieser Sitzung wurde der Machtkampf zwischen dem bürgerlichen „NSDAP-Wirtschaftsflügel“ und dem „SA/SS-Flügel“ um die Führung des Verbandes hinter verschlossenen Türen fortgesetzt und Blunck konnte sich gegen die Anwürfe der „ausgebremsten“ Fraktion unter Führung von SS-Sturmführer Franz Benedikt Biermann (Corps Suevia München) durchsetzen. Damit war unter dem neuen Führer Blunck aus Sicht des KSCV eine gemäßigte Form der Gleichschaltung gelungen. In den folgenden zwei Jahren driftete jedoch die Studentenschaft mit der Gesellschaft weiter in den Nationalsozialismus ab. Ein neuer Höhepunkt der Eskalation wurde im Sommersemester 1935 erreicht. Das Heidelberger Spargelessen einerseits und die als offener Brief gegebene Austrittsbegründung Ein Nationalsozialist zieht Konsequenzen des gerade aus seinem Corps Suevia Heidelberg ausgetretenen Studentenführers Hanns Martin Schleyer an Blunck, veröffenlicht in Wille und Macht, dem Hausorgan des Reichsjudendführers Baldur von Schirachs, belegen dies exemplarisch am Beispiel des Hochschulortes Heidelberg.[3]


Am 9. September 1935 trat Blunck unter dem Druck des Chefs der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers von seinem Amt als Führer des KSCV zurück. Der KSCV als Korporationsverband wurde wie auch die einzelnen Corps selbst kurz darauf aufgelöst und verboten. Im November/Dezember verwandte sich Blunck bei Hitler persönlich und erfolgreich für einen Corpsbruder und Kollegen, den mit einer vierteljüdischen Ehefrau verheirateten Anwalt Heinz Rabe, [4] mit dem Ergebnis das dieser im Vorstand der Rechtsanwaltkammer verbleiben konnte.


Nach dem Zweiten Weltkrieg war er als angesehener Rechtsanwalt in Hamburg tätig.[5]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Kösener Korpslisten von 1798 bis 1910, 124, 605.
  2. Lutz Hachmeister: Schleyer - eine deutsche Geschichte, S. 116, C.H.Beck, München 2004
  3. Hinweis auf Veröffentlichung in Wille und Macht; Otto Köhler: Der dritte Denunziant. in [[Konkret (Zeitschrift)|Konkret 9/97 mit Hinweis auf Veröffentlichung unter dem Titel: Corps ohne Maske - Ein Nationalsozialist zieht die Konsequenzen. in: Der Heidelberger Student [1]
  4. Rezipiert bei Franconia 1908 (KCL 1910, 124, 609); Heiber, S. 136
  5. Ehrenmitglied im Harvestehuder Tennis und Hockey Club

<nowiki>

Kategorie:Rechtsanwalt Kategorie:NSDAP-Mitglied Kategorie:Verbandsfunktionär Kategorie:Corpsstudent (20. Jahrhundert) Kategorie:Person (Hamburg) Kategorie:Geboren im 19. Jahrhundert Kategorie:Gestorben 1957 Kategorie:Deutscher Kategorie:Mann