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Ungleiche Verträge

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Unter dem Begriff ungleiche Verträge (bu pingdeng tiaoyue) verstehen die Chinesen die als Demütigung empfundenen Einschränkungen der chinesischen Souveränität, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte. Völkerrechtler Taiwans haben die Erscheinungsformen des Komplexes „ungleiche Verträge" wie folgt kategorisiert:

  • Beschränkungen der Souveränität auf dem Sektor der Politik
  • Beschränkungen der Souveränität auf dem Sektor der Gerichtsbarkeit
  • Beschränkungen der Souveränität auf dem Sektor der Verwaltung

Auf offizieller Ebene wurde der Terminus „ungleiche Verträge" erstmals 1926 von der Regierung in Peking in Verbindung mit der Aufhebung des chinesisch-belgischen Vertrages von 1865 gebraucht. Erst siebzehn Jahre später konnte die Regierung Chinas aufgrund der 1943 unterzeichneten Verträge mit den USA und Großbritannien (betr. die Annullierung exterritorialer Rechte u. a.) das Ende der Ära der „ungleichen Verträge" verkünden.