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Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung

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Inventar - Deckblatt der Ausgabe von 1995.

Das Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung ist eine Liste von ungefähr 8'300 Objekten, die zum Kulturerbe der Schweiz gerechnet werden.

Geschichte

Die Haager Konferenz vom 21. April bis 14. Mai 1954 hatte als Ergebnis die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten der UNESCO, die am 14. Mai 1954[1] von der Schweiz und von 87 anderen Nationen unterzeichnet wurde. Diese Konvention verpflichtete alle Länder zur Einführung eines nationalen Inventars von Kulturgütern.[2]

Dieses Inventar erschien 1988 zum ersten Mal. In den Jahren 1995 sowie 2008 wurde es unter der Verantwortlichkeit des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz überarbeitet und durch den „Service de la protection des biens culturels“ (PBC) veröffentlicht.

Inhalt

Nach den Bestimmungen der Konvention soll das Inventar folgendes enthalten:

„Bewegliches oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe der Völker von grosser Bedeutung ist. Bauwerke, Kunst, Denkmäler, archäologische Stätten, Bücher, Manuskripte, wissenschaftliche Sammlungen, Archivalien und Reproduktionen des Kulturgutes. Gebäude wie Museen, Bibliotheken, Archive, Klöster sowie Orte, wo das bewegliche Kulturgut in Sicherheit gebracht werden kann.[3]

Die unterschiedlichen Einträge sind in zwei Kategorien unterteilt: solche von nationaler Wichtigkeit werden der „Klasse A“ zugeordnet, die etwa 1800 Einträge umfasst, solche von regionaler Bedeutung der „Klasse B“. Objekte von ausschliesslich lokalem Interesse sind in diesem Inventar nicht enthalten, können aber von den kantonalen Behörden gelistet werden. Die Auswahl der in das Inventar aufgenommenen Objekte wird sowohl von den Kantonen als auch vom „Schweizerischen Komitee für Kulturgüterschutz“ vorgenommen und basiert auf Kriterien wie zum Beispiel der vorgeschichlichen oder historischen Bedeutung, dem ästetischen, künstlerischen, typologischen oder gesellschaftlichen Wert sowie der Seltenheit.[4]

Kennzeichnung

Denkmal, gekennzeichnet als wichtiges deutsches Kulturgut.

Nach den vom Bundesrat festgelegten Regeln müssen nationale Kulturgüter und auch dafür vorgesehene Unterbringungen mit einem entsprechenden Zeichen kenntlich gemacht werden.[5] Aus praktischen Gründen lassen sich solche Zeichen nur an Monumenten und abgeschlossenen Objekten anbringen, jedoch nicht an öffentlichen Räumen wie zum Beispiel Ortschaften oder Städten.[6]

Sämtliche nationalen Kulturgüter sind auf einer vom Bundesamt für Landestopografie herausgegebenen Landkarte eingetragen.[7]

Einzelnachweise

  1. der englische Text ist zu finden auf Convention for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict icomos.org, Zugriff am 29. Juni 2008
  2. nach Artikel 5 des zweiten Protokolls von 1999
  3. zitiert von Der Kulturgüterschutz (KGS) in der Schweiz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Zugriff am 15. Juli 2009
  4. Inventaire suisse, op.cit., 1995, S. 12
  5. SR 0.520.3 Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten admin.ch, Zugriff am 21 Juli 2009, Kapitel V
  6. Inventaire suisse, 1995, S. 13
  7. Landkarte der Kulturgüter der Schweiz im Massstab 1:300'000 swisstopo.ch, Zugriff am 6. Juli 2008

Quellen