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Bologna-Prozess

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In den 1990er Jahren wurde in Europa eine Initiative gestartet, das Hochschulwesen in Europa zu harmonisieren. Die Hauptziele wurden in einer Erklärung der Bildungsminister aus 29 Ländern am 19. Juni 1999 in Bologna festgelegt. Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung wird als Bologna-Prozess bezeichnet.

Die Hauptziele des Bologna-Prozesses sind:

  • die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement)
  • die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate, derzeit insbesondere Bachelor und Master)
  • die Einführung eines Leistungspunktesystems, dem European Credit Transfer System (ECTS), und Modularisierung
  • die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; dies meint nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen, Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen oder lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen
  • Qualitätssicherung der Hochschul-Ausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge, Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung.
  • die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung.

Der Bologna-Prozess und die sich anschließenden Berliner und Prager Erklärungen sind keine verbindlich getroffenen Verträge oder Absprachen, sondern Absichtserklärungen der beteiligten Staaten.

Inzwischen beteiligen sich 45 Länder am Bologna-Prozess, so dass diese Entwicklung weit über die 25 EU-Länder hinaus geht.

Der Bologna-Prozess wird durch die alle zwei Jahre stattfindende "bologna follow up Konferenz" der Bildungsministerinnen und -minister weiterentwickelt.