Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro
Sage um den Pilatussee
Vielleicht kann ja jemand mal dieses Buch nachschlagen, denn vermutlich ist die im Artikel Pilatussee dargestellte Sage eine Urheberrechtsverletzung. --Lars
Briefmarke
Hallo, habe dieses schöne Briefmarkenbild gefunden (auf der Seite http://www.molotok.ru/item681173179_1951_stokgolmskoe_vozzvanie_1609_1610_pol.html#gallery), das ich prima für meinen Schreibwettbewerbsartikel über den Stockholmer Apell brauchen könnte. Darf ich das einfach von dieser Seite runterziehen und bei WP hochladen?--Mautpreller 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Auf den Commons werden SU-Marken wegen der Gemeinfreiheit in Russland als Rechtsnachfolger der SU akzeptiert. Bzgl. der de.WP gibt es zwei - leider jeweils nicht unumstrittene - Argumentationswege, auch in DACH Gemeinfreiheit anzunehmen. 1. Amtliche Briefmarken sind generell gemeinfrei; was aber von der Literatur eher bestritten wird. Der Weg der Argumentation mit Rechtslage der deutschen Briefmarken klappt nicht, da diese traditionell amtsblättisch veröffentlicht werden und bereits dadurch gemeinfrei sind. 2. Schutzfristenvergleich im weiteren Sinne: Die Briefmarken sind in ihrem Herkunftsland gemeinfrei, es gibt keine besonderen Urheberrechtsbeziehungen von DACH mit dem Ursprungsland, also ist in DACH nur das geschützt, was im Ursprungsland geschützt wäre. Aber: a) Diese Argumentation entspricht zwar dem internationalen Urheberrecht, jedoch nicht den DA UrhGen so richtig. Dieses stellen nämlich auch auf die (heutige) Nationalität des Urhebers ab, was dazu führt, dass SU-Werke von Balten (werden heute im DA-UrhG wie DA-Bürger behandelt), Spätaussiedlern (waren immer schon Deutsche), aber auch von Bürgern einiger anderer Nachfolgestaaten der SU (70 pma; keine Ausnahmen für Briefmarken - ich glaube zB Georgien) in DA auch dann geschützt sind, wenn sie in Russland gemeinfrei sind. b) Es ist schon umstritten, ob die nicht zumindest die GU-Staaten (die baltischen Staaten sind nach eigener und wohl auch herrschender völkerrechtlicher Auffassung nicht identisch mit den baltischen SRen) alle rechtlich für Veröffentlichungen auf der Unionsebene für die Gesamte SU als Herkunftsland der Werke iS vom Schutzfristenvergleich nach Bern zu gelten hätten. Dann würde der weiteste Schutzrahmen aller GU-Staaten den Schutzfristenvergleich bestimmen.
- Ich persönlich hätte mit der Marke kein Problem; das ist aber ein Fall, wo WP:SOCK mal dem Vorsichtigen Socken erlaubte. syrcro 08:55, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ein Bild von hier tuts nicht? --Marcela
09:08, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Antworten. @Marcela: Der Artikel bezieht sich unmittelbar auf den Stockholmer Appell, die Briefmarke enthält den gesamten Text auf Russisch. In Verbindung mit der Bildlichkeit wäre das eine Super-Illustration. Gibt es denn am Ehrenmal einen Bezug auf den Aufruf?--Mautpreller 09:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Keine Ahnung. Ich guck nächste Woche da mal vorbei. Vielleicht finde ich was. --Marcela
10:25, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Keine Ahnung. Ich guck nächste Woche da mal vorbei. Vielleicht finde ich was. --Marcela
- Danke für die Antworten. @Marcela: Der Artikel bezieht sich unmittelbar auf den Stockholmer Appell, die Briefmarke enthält den gesamten Text auf Russisch. In Verbindung mit der Bildlichkeit wäre das eine Super-Illustration. Gibt es denn am Ehrenmal einen Bezug auf den Aufruf?--Mautpreller 09:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ein Bild von hier tuts nicht? --Marcela
Wir akzeptieren hier jegliche amtliche Briefmarken und basta. Was syrcro deliriert, ist unbeachtlich --134.130.68.243 16:48, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Für wen du mit „wir“ sprichst, weiß ich nicht. Aber definitiv nicht für die deutsche Wikipedia. --Paulae 18:00, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Doch, das tut er. --Marcela
18:07, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ach, und was ist mit Wikipedia:Briefmarken, wo wiederum auf Commons:Stamps/Public domain verwiesen wird? --Paulae 18:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Einige meinen, immer und überall auf Commons verweisen zu müssen, was für uns aber unerheblich ist. --Marcela
20:38, 5. Sep. 2009 (CEST)
- „Wir“ haben hier ja noch nicht einmal eine wasserdichte Einigung für deutsche Briefmarken gefunden, sondern begnügen „uns“ auf der entsprechenden Seite mit Pro- und Kontra-Argumenten. Hat sich schonmal jemand getraut, auf „unserer“ Wikipedia eine aktuelle Marke aus Frankreich hochzuladen? Wo bleiben denn die Marken, mit denen wir z.B. Sachen wie das, das oder sogar das illustrieren könnten? Traut sich keiner? Warum wundert mich das nicht? --Paulae 22:09, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Einige meinen, immer und überall auf Commons verweisen zu müssen, was für uns aber unerheblich ist. --Marcela
- Ach, und was ist mit Wikipedia:Briefmarken, wo wiederum auf Commons:Stamps/Public domain verwiesen wird? --Paulae 18:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Doch, das tut er. --Marcela
- Das ist falsch. Nicht-DACH-Briefmarken haben wir in der Vergangenheit oft gelöscht. --Noddy 22:29, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Also so weit ich informiert bin, sind österreichische Briefmarken keinesfalls gemeinfrei. Ich weiß jetzt nicht wo der entsprechende Hinweis zu finden ist, doch Tatsache ist, dass ich vor einigen Jahren in einem Internet-Projekt österreichische Briefmarken abbilden wollte und dafür um Genehmigung ansuchen musste, die mir letztlich auch erteilt wurde. Die Begründung dafür, dass österreichische Briefmarken nicht gemeinfrei sind, liegt darin, dass die Stichvorlagen für österreichische Briefmarken von (mehr oder weniger) namhaften Künstlern – wie beispielsweise Adalbert Pilch, Hans Strohofer, Otto Zeiller, Hans Fronius, Sepp Buchner, Paul Flora oder Friedensreich Hundertwasser – erstellt werden und demnach als Kunstwerk eingestuft werden; zumindest wurde mir das als Begründung so mitgeteilt. Bei persönlichen Briefmarken liegt es ohnehin auf der Hand, dass keine Gemeinfreiheit gegeben ist. Ähnlich verhält es sich übrigens, wie ich von meinem Nachbarn weiß, der Münzdesigner bei der Münze Österreich ist, mit österreichischen Münzen. --Στεινδυ 23:16, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Und auch Schweizer Briefmarken dürfen wegen Urheberrechtsschutz nicht pauschal hochgeladen werden. Deutschland zählt zu den wenigen Ländern, die ihre Marken unter Auflagen freigegeben haben. --Paulae 10:28, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Also so weit ich informiert bin, sind österreichische Briefmarken keinesfalls gemeinfrei. Ich weiß jetzt nicht wo der entsprechende Hinweis zu finden ist, doch Tatsache ist, dass ich vor einigen Jahren in einem Internet-Projekt österreichische Briefmarken abbilden wollte und dafür um Genehmigung ansuchen musste, die mir letztlich auch erteilt wurde. Die Begründung dafür, dass österreichische Briefmarken nicht gemeinfrei sind, liegt darin, dass die Stichvorlagen für österreichische Briefmarken von (mehr oder weniger) namhaften Künstlern – wie beispielsweise Adalbert Pilch, Hans Strohofer, Otto Zeiller, Hans Fronius, Sepp Buchner, Paul Flora oder Friedensreich Hundertwasser – erstellt werden und demnach als Kunstwerk eingestuft werden; zumindest wurde mir das als Begründung so mitgeteilt. Bei persönlichen Briefmarken liegt es ohnehin auf der Hand, dass keine Gemeinfreiheit gegeben ist. Ähnlich verhält es sich übrigens, wie ich von meinem Nachbarn weiß, der Münzdesigner bei der Münze Österreich ist, mit österreichischen Münzen. --Στεινδυ 23:16, 7. Sep. 2009 (CEST)
Wappen Stadtbezirk Hamm-Pelkum
Im HammWiki ist das Wappen in einer Version vorhanden, stellt sich nur die Frage ob man die Übernehmen kann? Falls nicht wie sind derzeit die Bestimmungen zu Wappen? Früher liefen die wohl mal unter Gemeinfrei... also sagt mal was an. Gruß-- Gabriel-Royce 16:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
- I.d.R. kein Problem, siehe Wikipedia:Wappen. --Nyks (Kontakt) 16:20, 7. Sep. 2009 (CEST)
Verwendung von Bilddateien
Ich schreibe ein Buch und möchte die angegebenen Bilddateien dabei verwenden. Die ersten beiden stammen von der NASA und sind mit Public Domain gekennzeichnet, die dritte ist GNU-lizensiert für freie Dokumentation. Was muss ich nun beachten im Buch, wo muss ich Quellen nennen und in welcher Form, wo um Erlaubnis fragen? (Bitte möglichst einfach ohne Juristendeutsch beantworten, wenn das geht. Die entspr. Artikel in WP sind für mich nicht klar genug verständlich.) Freundliche Grüße --Rainer P. 16:40, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Mir hilft in solchen Fragen meist Commons:Commons:Weiterverwendung#Lizenzierte_Inhalte recht gut. --Paulae 17:58, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Public Domain kannst Du einfach verwenden, wenn sie erkennbar vom Rechteinhaber erteilt wurde (wenn Du also nicht einen völlig offensichtlichen Betrug übernimmst). Für die GFDL wirds komplizierter. Dies hier ist aber keine Rechtsberatung und alles unverbindlich. Gruss Port(u*o)s 18:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Günstigerweise unterliegt das letzte Bild zusätzlich der CC-BY-SA, also Autorennennung + Verweis auf den Lizenztext (kein Abdruck der Lizenz notwendig). --Kolossos 18:19, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Danke!--Rainer P. 19:50, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Günstigerweise unterliegt das letzte Bild zusätzlich der CC-BY-SA, also Autorennennung + Verweis auf den Lizenztext (kein Abdruck der Lizenz notwendig). --Kolossos 18:19, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Public Domain kannst Du einfach verwenden, wenn sie erkennbar vom Rechteinhaber erteilt wurde (wenn Du also nicht einen völlig offensichtlichen Betrug übernimmst). Für die GFDL wirds komplizierter. Dies hier ist aber keine Rechtsberatung und alles unverbindlich. Gruss Port(u*o)s 18:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
Politikerfotos
Kann man diese Urheberrechtsangabe als CC-by interpretieren? Gruß --Geiserich77 10:12, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Wäre ich vorsichtig. Aber das ist einer der Fälle, wo es sich lohnen würde die Grünen anzuschreiben und bitten die Bilder unter eine freie Lizenz zu stellen. Soweit ich weiß steht das bei einigen Grünen im Programm, auch wenn ich speiziell bei den Voralbergern nichts gefunden habe.--84.160.223.124 10:14, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Welche Urheberrechtsangabe meinst du? Etwa "© Matthias Weissengruber (Honorarfreiheit nur bei Namensnennung des Fotografen)"? cc-by-sa hat beinhaltet zwar auch die Namensnennung, aber das Bild steht damit sicher nicht darunter. --Nyks (Kontakt) 10:57, 8. Sep. 2009 (CEST)
Wenn kein CC-by dransteht, ist auch kein CC-by drin.-- Wiggum 13:45, 8. Sep. 2009 (CEST)
Das Stichwort "Pressefoto" (und auch "Honorarfreiheit") ist in fast allen Fällen ein recht eindeutiges Zeichen, dass hier keine beliebige Verwendung oder auch Veränderung der Bilder erlaubt ist, sondern diese Bilder nur für die Berichterstattung über die abgebildete Person gedacht sind. --Kam Solusar 14:00, 8. Sep. 2009 (CEST)
Scan eines Wahlzettels?
Hallo miteinander!
Folgende Problematik: Ich würde gerne den offiziellen Wahlzettel (Teil der amtlichen Wahlunterlagen) für die Landtagswahl in Vorarlberg 2009 einscannen und in den entsprechenden Artikel einbinden. Schöpfungshöhe dürfte ja zu gering sein, als dass ein explizit urheberrechtliches Problem auftreten könnte. Da es sich aber wie gesagt um einen Teil der amtlichen Wahlunterlagen handelt, bin ich mir nicht ganz sicher, ob da nicht doch noch andere Probleme auftreten könnten. Beste Grüße, Plani 13:11, 9. Sep. 2009 (CEST)
- geht mit dieser Vorlage. --Taxman¿Disk? 13:25, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Besten Dank! Plani 13:48, 9. Sep. 2009 (CEST)
Generelle Frage zu UrhR/Lizenzen
Die von Wikipedia geforderten Lizenzen für Dateien enthalten ausdrücklich den Zusatz auch für "kommerzielle Verwendung" - leider wird dabei aber der Umfang der kommerziellen Verwendung nicht erläutert, den Wikipedia mit den Bilddateien bezweckt bzw. Dritten zugänglich machen will.
Es gibt sehr unterschiedliche "kommerzielle Verwendungen" und eine ganz bestimmte ist bei "unseren" Bildern immer ausdrücklich ausgeschlossen, nämlich die Verwendung in der Werbung, d.h. in Anzeigen insbesondere von Firmen. Dies können und wollen wir auch nicht ohne Honorar zulassen, da es in diesem Bereich um recht erhebliche Summen bzw. wirtschaftliche Vorteile geht.
Eine ganz andere Form ist hingegen der Verkauf einzelner "Abdrucke" egal ob virtuell oder "onPaper". Mit anderen Worten: wenn die gesamte Wikipedia auf Datenträgern vermarktet wird, spricht nichts dagegen, dass auch Bilder von uns "mitverkauft" werden. Wenn aber jemand Bilder von uns aus der Wikipedia herauskopiert und damit dann z.B. die Website seiner Firma (möglicherweise ein direkter Wettbewerber unserer Firma ...) ausschmückt oder den Inhalt in Zeitungsanzeigen oder auf Plakaten nutzt, dann ist das nach meiner Ansicht eine ganz andere Nutzung, die mit der eigentlichen "Lexikon"-Nutzung der Wiki nichts zu tun hat ...
Hier sollte eine deutliche Abgrenzung erfolgen weil ich a) verstehe, dass man beim Verkauf des Lexikons auf Datenträgern natürlich nicht einzelne Dateien vorher ausgrenzen kann (das gibt unschöne "Löcher" wegen der fehlenden Bilder und macht u.U. den Artikel schwer verständlich) aber b) keinerlei Verständnis für die kommerzielle Verwendung von Einzeldateien habe, die jemand aus der Wiki herauspflückt und in ganz anderem Zusammenhang zur gezielten Mehrung seines Einkommens verwendet ...
--PhChAK 13:46, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Eine Einschränkung ist aufgrund des Grundprinzips der Freien Inhalte nicht möglich. Aber ein paar Ideen dazu: Welcher Wettbewerber macht Werbung mit einem Bild, bei dem er deutlich erkennbar den Namen des Konkurrenten dazuschreiben muss (Lizenzbestimmung!)? Welchen Nutzen haben Bilder in relativ niedrigen Auflösungen für solche Zwecke? --Taxman¿Disk? 13:59, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Bitte nicht mit solche suggestiven Fragen argumentieren! Sie wecken die falsche und verdorbene Hoffnung, freie Lizenzen seien ja nicht wirklich so gemeint, bzw. man könne sie austricksen oder umgehen. Der Name muss nicht "deutlich erkennbar" dabeistehen, es genügt, dass er dabeisteht. Ein Plakat, das winzig den Urheber nennt, ist völlig lizenzkonform. Die Nutzung, die PhChAK befürchtet, ist also möglich, laut lizenz zulässig und soll bewusst erlaubt werden. Und niedrig aufgelöste Bilder frei zu lizensieren und die gute Version proprietär zu halten steht im Konflikt mit dem Sinn und Zweck der freien Lizenzen und es wäre IMO überlegenswert, sie per Richtlinie zu verbieten. Zumal auch mit niedrig aufgelösten Versionen Werbung gemacht werden kann. --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
- (BK)Wo steht denn, dass die Verwendung in der Werbung ausgeschlossen ist? Wäre mir neu. Es muss nur die Lizenz eingehalten werden. --Urgemeans 14:00, 9. Sep. 2009 (CEST)
- (BK) Freie Inhalte sind freie Inhalte, mit allen Konsequenzen. Jeder, der hier mitarbeitet, sollte sich darüber im klaren sein, dass seine Beiträge (grob verallgemeinert) von jedermann für jeden beliebigen Zweck verwendet werden können, ob nun gratis oder um 10 Euro zu verdienen oder um 100.000 Euro zu verdienen.
- Alternatives Beispiel: Mit der Nutzung von Linux-Distributionen und dem zugehörigen Service wird weltweit sehr viel Geld verdient, und doch haben wenige Linux-Entwickler jemals Geld für ihre Arbeit gesehen. Das hat sie nicht davon abgehalten, an dieser großartigen Leistung mitzuarbeiten.
- Und wer ist überhaupt "wir" in "Dies können und wollen wir auch nicht ohne Honorar zulassen"? --Fb78 ☼ 14:02, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist ein Mythos, dass wenige Linux-Entwickler jemals Geld für ihre Arbeit gesehen haben. Tatsächlich sind quasi alle Entwickler, die signifikante Beiträge zu Linux beisteuern, bei großen Unternehmen fest angestellt.[1] --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
- OK, ich nehme diese Behauptung zurück. Aber es hätte Linux in seiner heutigen Form wohl nie gegeben, wenn die Lizenz die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen hätte ... nein? --Fb78 ☼ 10:27, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Schwer zu sagen, Tatsache ist aber, dass Linux keineswegs immer die kommerzielle Nutzung erlaubt hat: "You may not distibute this for a fee, not even 'handling' costs."[2] Der historische Durchbruch wurde von Linux auch nicht durch die Umstellung auf die GPL und die damit verbundene Möglichkeit kommerzieller Nutzung erzielt, sondern mit einem ganz bestimmten Killer-Feature, und zwar einer funktionierenden virtuelle Speicherverwaltung mit Swap-Speicher. Das bot zuvor kein kostenlos erhältliches System und man kann durchaus spekulieren, dass es diesen Erfolg auch gegeben hätte, wenn die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen geblieben wäre. (Nebenbei bemerkt, der heutige Kernel ist keineswegs vollständig GPL; er enthält einige proprietär lizensierte Module.) Ich glaube außerdem, dass Wikipedia möglicherweise sogar erfolgreicher wäre, wenn die kommerzielle Nutzung verboten wäre und folglich auch z.B. Bildlizenzen erlaubt wären, die eine solche Nutzung nicht erlauben. Es dürfte der Fall sein, dass es sehr viele Leute gibt, die zu Wikipedia nicht beitragen, weil sie die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung durch Dritte als Ausbeutung betrachten, und es dürfte sogar viele aktive Beitragende geben, die das auch so sehen, und eine erhebliche Anzahl wird vielleicht auch gar nicht wissen, dass ihre Beiträge kommerziell weiterverwertet werden können. Sehr viele tragen wohl doch nur bei, um möglichst hochwertige, kostenlose Bildung für jedermann zu fördern; nicht um irgendwelche kommerzielle Interessen Dritter zu fördern, und sehen da die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung eher als kontraproduktiv an, insbesondere weil sie wie erwähnt wohl gerade professionellere Autoren fernhält. All das bedeutet natürlich nicht, dass ich das als Argumente gegen die freie Lizensierung sehe; ich möchte nur versuchen, das oft gebrachte Argument zu widerlegen, dass freie Lizenzen eine Garantie für erfolgreichere, bessere Produkte wären (was ja eines der Kernstreitpunkte zwischen der Open-Source-Kampagne und dem Standpunkt der Free-Software-Bewegung ist) --rtc 14:31, 10. Sep. 2009 (CEST)
- OK, ich nehme diese Behauptung zurück. Aber es hätte Linux in seiner heutigen Form wohl nie gegeben, wenn die Lizenz die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen hätte ... nein? --Fb78 ☼ 10:27, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist ein Mythos, dass wenige Linux-Entwickler jemals Geld für ihre Arbeit gesehen haben. Tatsächlich sind quasi alle Entwickler, die signifikante Beiträge zu Linux beisteuern, bei großen Unternehmen fest angestellt.[1] --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
- @PhChAK: Die Möglichkeit, dass jegliche kommerzielle Verwendung erlaubt ist, und zwar gerade auch solche, die mit den wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen des Urhebers im Konflikt steht (z.B. "Verwendung in der Werbung" durch den Konkurrent), ist gewollt und die Wikipedia hat sich bewusst für eine solche Lizensierung entschieden.Die Wikipedia ist mehr als eine Enzyklopädie und die kommerzielle Nutzung beschränkt sich nicht auf Nutzung im Rahmen eines enyzklopädischen Kontextes, sondern sie geht viel weiter und beinhaltet die beliebige, gnadenlose kommerzielle Ausschlachtung im beliebigen Kontext, und das beinhaltet ganz vorsätzlich auch "die kommerzielle Verwendung von Einzeldateien [..], die jemand aus der Wiki herauspflückt und in ganz anderem Zusammenhang zur gezielten Mehrung seines Einkommens verwendet". Wenn Du verhindern willst, dass so etwas geschieht, dann darfst Du die Bilder in der Wikipedia nicht hochladen. --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
Von jedermann zu jedem Zweck wird zwar gern und immer wieder widerholt, ist aber falsch. Es sind weiterhin Marken- und Patentrecht, Persönlichkeitsrechte usw. zu beachten, auch wenn eine Datei urheberrechtlich unbedenklich ist. --Marcela 15:45, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Drum hab ich ja auch "grob verallgemeinert" in Klammern dazugeschrieben ... --Fb78 ☼ 17:17, 9. Sep. 2009 (CEST)
Pressemitteilungen im Monatsartikel
Hallo, im Monatsartikel wurde eine Meldung eingestellt (die zum Tornado), welche wortwörtlich genauso auf anderen Webseiten gefunden werden kann. Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des Urheberrechts? Gruß --Daiichi 17:36, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Sehe da keine Probleme. Es ist eine schlichte Darstellung von Fakten ohne schöpferischen Anspruch. Demzufolge auch keine URV. --
17:48, 9. Sep. 2009 (CEST)
2 Graphiken aus den 1930er-Jahren
Hallo, ich würde gern zwei Europa-Kartenskizzen kopieren, sie stammen aus den 1930er-Jahren und der heutige Autor hat keine Urheber genannt. Die Schöpfungshöhe ist nicht besonders hoch. Siehe bitte auf den Buch-Seiten 404 und 405 (bzw. PDF-Seiten 78 und 79 zu Mitteleuropa). Danke fürs Nachsehen. --Bonzo* 19:17, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Ich meine, es wäre besser, da mit einer Bitte an die chronisch überlastete Kartenwerkstatt heranzutreten. So einfach verwenden dürfen wir die Karten nicht. --Marcela
22:19, 9. Sep. 2009 (CEST)
Frage zu 2 Bildern in der russischen Wikipedia
Ich habe 2 Bilder in der russischen Wikipedia gefunden, die ich für einen Artikel gebrauchen könnte: ru:Файл:Ziu9_vdnh.jpg und ru:Файл:Leningrad ZiU682B 1973 No1414.jpg. Die angegebenen Lizenzen scheinen eine Nutzung möglich zu machen, es sieht für mich aber so aus, dass diese Lizenzierung ohne Genehmigung des Urhebers erfolgt ist und somit rechtswidrig und unwirksam ist. Es hat vielleicht auch seine Gründe, dass diese Bilder nicht auf Commons liegen. Sehe ich das richtig, oder ist wider Erwarten vielleicht doch eine Nutzung möglich? Geht das erste Bild vielleicht aufgrund der deklarierten Urheberschaft eines staatlichen Betriebs als amtliches Bild durch? MBxd1 19:36, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Bild 1 ist GFDL 1.2 plus (версии 1.2 или более поздней) - auch wenn das auf den ersten Blick nach 1.2 und 1.3 aussieht (версии 1.3 и версии 1.2.), also problemlos von Seiten der Lizenz. Quelle "Архив Завод им. Урицкого" stimmt allerdings nicht mit unseren Vorstellungen von freien Inhalten überein, beim 2. klingt из коллекции Ааре Оландера in dieser Hinsicht auch nicht besser. Amtliches Bild ist bei einem normalen Betrieb kaum zu erwarten. --Marcela
22:25, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Danke. Das heißt also, dass die Lizenzierungen unberechtigt erfolgten und somit nichtig sind. So was kann man ja nicht ignorieren. Dann dürfte also wohl nichts möglich sein. Schade, dachte ich mir aber schon. MBxd1 22:38, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Die russische WP akzeptiert auch fair use bzw. etwas ähnliches, da ticken die Uhren anders, teilweise sogar zu Recht. Wirklich Bescheid weiß da nur Luxo. Wir und Commons können das nicht nutzen. --Marcela
23:03, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Die russische WP akzeptiert auch fair use bzw. etwas ähnliches, da ticken die Uhren anders, teilweise sogar zu Recht. Wirklich Bescheid weiß da nur Luxo. Wir und Commons können das nicht nutzen. --Marcela
- Danke. Das heißt also, dass die Lizenzierungen unberechtigt erfolgten und somit nichtig sind. So was kann man ja nicht ignorieren. Dann dürfte also wohl nichts möglich sein. Schade, dachte ich mir aber schon. MBxd1 22:38, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Ok... Ralf, jetzt weiß ich, wie du dich wohl bei englischen Texten fühlen musst: Ich verstehe von dem russischen Text überhaupt nichts, ich kann nicht mal das kyrillische Alphabet... ;) Was steht denn da dran? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:16, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Hast Recht, ich übersetz das mal ;) Hier war ich mal blind und habe gedacht, "das versteht man doch"... frei übersetzt...
- версии 1.2 или более поздней - Version 1.2 oder höhere
- версии 1.3 и версии 1.2. - Version 1.3 und Version 1.2
- Архив Завод им. Урицкого - Archiv Werk/Betrieb namens Urschkogo (им. interpretiere ich als "imeni", also "namens")
- из коллекции Ааре Оландера - aus der Kollektion von Aare Olandera
- Der Name Aare Olandera ist nicht russisch, das klingt für mich eher estnisch oder finnisch. Vorname finnisch, Nachname estnisch ist mein blinder Tip. --Marcela
00:44, 10. Sep. 2009 (CEST) Ich werde mal noch jemanden herbitten, der Russisch wirklich kann ;)
- Aare Olander (Ааре Оландер) stammt aus Tallinn. --Oltau 00:56, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Also richtig geraten :-) --Marcela
01:04, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Übersetzung! -- Chaddy · D·B - DÜP 01:08, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Also richtig geraten :-) --Marcela
- Aare Olander (Ааре Оландер) stammt aus Tallinn. --Oltau 00:56, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Hast Recht, ich übersetz das mal ;) Hier war ich mal blind und habe gedacht, "das versteht man doch"... frei übersetzt...
- Ok... Ralf, jetzt weiß ich, wie du dich wohl bei englischen Texten fühlen musst: Ich verstehe von dem russischen Text überhaupt nichts, ich kann nicht mal das kyrillische Alphabet... ;) Was steht denn da dran? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:16, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Ich werde den Uploader mal befragen, ob die Bilder wirklich GFDL sind. Wenn die Zustimmung des Archivs des Urizki-Werkes bzw. von Aare Olander vorliegt, dann können wir die Bilder auf Commons laden. Wenn nicht, werde ich sie löschen. Obersachse 08:24, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Das zweite Bild stammt nicht von Aare Olander, sondern aus seiner Sammlung. Zum Urheber werden hier keine Angaben gemacht. Er könnte also die Freigabe für eine freie Lizenz gar nicht selbst erteilen. Ob das Bild mit der Zustimmung Aare Olanders hier gelandet ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn wir auf dessen Fundus von (selbst gemachten) Fotos zurückgreifen könnten, hätten wir sowieso ganz andere Bebilderungsmöglichkeiten. Das ist nämlich einer der wichtigsten Experten in Sachen Straßenbahn und Obus der ehemaligen Sowjetunion. MBxd1 16:35, 11. Sep. 2009 (CEST)
Anschlussfrage
Wäre es möglich dieses Trolleybus-Bild aus der russischen Wikipedia irgendwie für die deutsche Wikipedia zu verwenden: http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%A4%D0%B0%D0%B9%D0%BB:%D0%9A%D0%BE%D0%BD%D0%B5%D1%87%D0%BD%D0%B0%D1%8F_%D1%81%D1%82%D0%B0%D0%BD%D1%86%D0%B8%D1%8F_%D0%BC%D0%BE%D1%81%D0%BA%D0%BE%D0%B2%D1%81%D0%BA%D0%BE%D0%B3%D0%BE_%D1%82%D1%80%D0%BE%D0%BB%D0%BB%D0%B5%D0%B9%D0%B1%D1%83%D1%81%D0%B0_1934.jpg ? Ist immerhin der allererste sowjetische Obus-Typ und damit historisch nicht ganz unbedeutend! Danke schonmal! Firobuz 23:47, 12. Sep. 2009 (CEST)--
- Wie auf Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder nachzulesen ist, ist diese Frage nicht 100%ig beantwortbar. Es sei denn, man bekommt das Stebedatum von "Н. Кубеев" heraus. Meist wird der allerdings als Michail betitelt, sicher nicht ganz einfacch. Es ist Vorsicht geboten, siehe Jewgeni Ananjewitsch Chaldei, der kann ja noch sehr lange gelebt haben. Es könnte ein Schlupfloch auf Commons geben, das kläre ich nachher. Mittlerweile nutzen wir ja hier so ziemlich alles von Commons, auch wenn das DACH-Recht widerspricht. --Marcela
00:09, 13. Sep. 2009 (CEST)
Plakat ...
Falls Folgendes schon im Archiv beantwortet wurde, bitte ich um Hinweis - ich hab's nicht gefunden.
Es geht um ein Foto, das ein Leuchtplakat/Stadtmöbel in sehr ähnlicher Weise wie etwa dieses Bild zeigt. Das Plakat ist allerdings kein Werbesujet, sondern eines aus einer Serie namens "Zeit für ein Zitat" (wie etwa auch dieses) Ist das hier urheberrechtlich in Ordnung? Ich denke an Panoramafreiheit, aber vielleicht irre ich ja. --Tsui 13:44, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Zitat: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden." (aus: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte). Der Glaskasten ist zwar fest und "bleibend", das Werbebanner selber aber nicht, sondern wird wohl hin und wieder ausgewechselt. Siehe auch Das Kriterium „bleibend“. Von daher würde ich sowas nicht hochladen. --Nyks (Kontakt) 13:57, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Es sei denn, Du bringst glaubwürdig rüber, dass das eigentliche Motiv die Straßenbahnhaltestelle ist, und das Plakat nur zufällig eingeschlossenes Beiwerk. Oder das Plakat ist aus anderem Grund nicht schutzwürdig (keine Schöpfungshöhe etc.). Lade es rauf, um den Einzelfall zu bewerten und wenn es doch ein Problem sein sollte, kann man es immer noch löschen. -- 194.48.128.75 10:58, 11. Sep. 2009 (CEST)
Kommt auf den Einzalfall an. One-Click-Hoster. syrcro 11:17, 11. Sep. 2009 (CEST)
Amtliche Protektoratswerke
Sind amtliche Werke (also durch die Regierung etc. herausgabte Texte) des Protektorats Böhmen und Mähren 1939-45 amtliche Werke nach dem deutschen oder dem tschechischen Recht?? (es geht mir um die Lizenz, also PD-Czech-Gov oder die entsprechende detusche). Danke. -jkb- 13:36, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Hängt es nicht damit zusammen, wer der Rechtsnachfolger des Protektorats ist? Das müßte die Bundesrepublik sein, nicht Tschechien. 217.83.44.61 00:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Die Tschechei hat das Urheberrecht nahezu unverändert von der Bundesrepublik übernommen. Die Bundesrepublik ist nicht automatisch Rechtsnachfolger, für Werke der Post ist die tschechoslowakische und jetzt tschechische Post manchmal Rechtsnachfolger. Amtsgeschäfte, die terretorial gebunden sind, können auch terretoriale Rechtsnachfolge beirken. --Marcela
00:28, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Die Tschechei hat das Urheberrecht nahezu unverändert von der Bundesrepublik übernommen. Die Bundesrepublik ist nicht automatisch Rechtsnachfolger, für Werke der Post ist die tschechoslowakische und jetzt tschechische Post manchmal Rechtsnachfolger. Amtsgeschäfte, die terretorial gebunden sind, können auch terretoriale Rechtsnachfolge beirken. --Marcela
Danke, danke. Es geht mir jedoch nicht um Briefmarken und desgleichen mehr, sondern um Erklärungen der Protektoratsregierung, zB Texte zum Ausnahmezustand nach dem Heydrichsattentat usw. Welches Urheberrecht also die Tschechei übernommen hat ist wohl nebensächlich, wichtig ist in der Tat auch in meinen Augen der Statut der Rechtsnachfolge. Nur finde ich es nirgendwo. -jkb- 00:33, 13. Sep. 2009 (CEST) - - - P.S. Die Tschechen waren es wohl nicht, denke ich... -jkb- 00:35, 13. Sep. 2009 (CEST)
Ist § 5 UrhG irgendwie missverständlich? Das bezieht sich auf alle Länder und Zeiten, ihr H*** --92.72.198.25 00:57, 13. Sep. 2009 (CEST)
Briefmarke - Geld
1. Sind Abbildungen von Briefmarken, die länger als vor 70 Jahren erschienen sind, grundsätzlich gemeinfrei? Mich interessieren in erster Linie österreichische, die ja sämtlich nicht gemeinfrei sein sollen. 2. Sind Abbildungen von Geldscheinen und Münzen (generell) gemeinfrei? Eweht 16:15, 12. Sep. 2009 (CEST)
- Hallo Eweht, zur Frage 1: Nicht das Ausgabedatum ist dafür entscheident, sondern ob der Künster (Urheber) bereits 70 Jahre tot ist! Gruß kandschwar 16:21, 12. Sep. 2009 (CEST)
- (BK)zu 1. Nein, der Urheber muss seit 70 Jahren verstorben sein.
- Zu 2. Nein, Geld fällt ggf. unter amtliches Werk, bzw. ist in der Regel sogar von urheberrechtlichen Schutz ausgenommen (es ist nicht gemeinfrei, sodern das Werk muss unbeschränkt verbreitetbar sein!), dazu komt eben das es noch einge Regeln gibt die Fäschungen verhindern sollen, also muss ein anderer Warnhinweis beim Geld rein (auf Commons bei Euro {{money-EU}}). Wobei das eben von Land zu Land unterschiedlich ist. Auf de: aber recht unproblematisch, solange es sich um eine offizelle Währung handelt, bzw. gehandelt hat. -- Bobo11 16:27, 12. Sep. 2009 (CEST)
- Danke. -- Eweht 17:52, 12. Sep. 2009 (CEST)
- Einige Forderungen ind allerdings derart bescheuert, daaß wir sie einfach ignorieren. So gibt (oder gab?) es die Forderung einer maximalen dpi-Zahl, was schlich kompletter Unfug ist. --Marcela
00:31, 13. Sep. 2009 (CEST)
- Einige Forderungen ind allerdings derart bescheuert, daaß wir sie einfach ignorieren. So gibt (oder gab?) es die Forderung einer maximalen dpi-Zahl, was schlich kompletter Unfug ist. --Marcela
- Danke. -- Eweht 17:52, 12. Sep. 2009 (CEST)
Fotos aus Frankreich und Belgien
In Frankreich und Belgien soll es keine Panoramafreiheit, wie in Deutschland, geben. Muss dann dieses Foto aus Frankreich und dieses Foto aus Belgien gelöscht werden?--84.61.228.23 19:16, 12. Sep. 2009 (CEST)
- Auf de sind die Bilder unproblematisch, denn hier gilt deutsches Recht (und damit Panoramafreiheit). Auf Commons sind die aber nicht sicher... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:28, 12. Sep. 2009 (CEST)