Benutzer:Fornax/Baustelle
Unter der Liste der Flaggen Deutschlands (1933–1935) finden sich Flaggen, die in der Zeit vom 12. März 1933 - der offiziellen Einführung der Hakenkreuzflagge als Nationalflagge- bis zum Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 in Deutschland verwendet wurden.
Nationalflagge
Am 12. März 1933 wurde durch einen Erlass des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg angeordnet, dass ab sofort - bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben - die schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenkreuzfahne gemeinsam zu hissen seien. Diese vorläufige Regelung der Nationalflaggen wurde bis zum 15. September 1935 beibehalten.
Handelsflagge
In der Verordnung über die vorläufige Regelung der Flaggenführung vom 31. März 1933 wurde es Kauffahrteischiffen gestattet, anstelle der republikanischen Handelsflagge die einfache schwarz-weiß-rote Handelsflagge und zusätzlich die Hakenkreuzflagge zu setzen. Erst am 1. Mai 1933 wurde das setzen der alten republikanische Flagge untersagt, so dass bis zu diesem Zeitpunkt gleich mehrere Handelsflaggen offiziell waren. Bekannt ist, dass die HAPAG-Reederei in diesem Zeitraum mit drei unterschiedlichen Handelsflaggen gleichzeitig fuhr. Am 20. Dezember 1933 wurde nochmals und definitiv bestimmt, dass die deutschen Handelsschiffe die schwarz-weiß-rote Heckflagge und die Hakenkreuzflagge zu setzen hatten. Hierdurch wurde das offizielle Erlöschen der Weimarer Handelsflagge besiegelt. Ferner wurde zu diesem Zeitpunkt erstmals beschrieben, dass die Hakenkreuzflagge der Handelsschiffe von der bis dahin verwendeten Form insoweit abweicht, als dass die weiße Scheibe mit dem Hakenkreuz etwas zur Stange hin verschoben ist. Diese Variante war nur für die Seefahrt gültig.
Reichskriegsflagge und Kriegsgösch
Hauptartikel: Reichskriegsflagge
Die Reichskriegsflagge republikanischen Musters wurde rasch abgeschafft. Interessant ist jedoch, dass durch den Erlass Paul von Hindenburgs am 12. März 1933 noch bestimmt wurde, am darauf folgenden Volkstrauertag (13. März 1933) auf allen Militäreinrichtungen die republikanische Kriegsflagge zu hissen. Dies ist um so überraschender, als bereits am Tag darauf (14. März 1933) die neue Reichskriegsflagge (ohne republikanisches Obereck) eingeführt wurde.
Zu den ggf. vorhandenen Vorgängerversionen aller weiteren abgebildeten Flaggen siehe: Liste der Flaggen der Weimarer Republik
Dienstflaggen
Reichspräsident, Führer und Reichskanzler, Reichswehrminister, Reichskriegsminister
Flagge | Datum | Bezeichnung | Beschreibung |
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1933–1935 (de facto bis 1934) | Standarte des Reichspräsidenten | Eingeführt am 22. April 1933. Abgeschafft am 11. April 1935 |
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1933–1935 (de facto bis 1934) | Standarte des Reichspräsidenten (Variante) | Wie vorige Standarte. Möglicherweise ausschließlich als Kfz.-Stander verwendet. |
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1935–(1945) | Standarte des Führers und Reichskanzlers | Eingeführt am 11. April 1935. Adolf Hitler führte nie die Standarte des Reichspräsidenten nach dem Tode Paul von Hindenburgs am 2. August 1934, obwohl er das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers anschließend vereinigte, jedoch die eigene Titulierung als Reichspräsident ablehnte. Dennoch wurde die Standarte des Reichspräsidenten offiziell erst am 11. April 1935 abgeschafft. |
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1933–1935 | Flagge des Reichswehrministers | Die Flagge wurde am 14. März 1933 eingeführt und bis zum 23. Juli 1935 verwendet. |
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1935 | Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht | Angenommen am 23. Juli 1935. Verwendet bis zum 5. Oktober 1935. Die Umbenennung in Reichskriegsministerium erfolgte am 21. Mai 1935. |
Reichsluftfahrtminister
Die Position des Reichsluftfahrtministers bzw. in späteren Jahren des Oberbefehlshabers der Luftwaffe wurde von Beginn des Dritten Reichs bis zu seinem Ende von Hermann Göring eingenommen, der eine Vielfalt von persönlichen Flaggen und Standarten führte.
Reichspostflagge
Hauptartikel: Reichspostflagge
Flagge | Datum | Bezeichnung | Beschreibung |
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1933–1935 | Reichspostflagge | Eingeführt am 31. März 1933. Am 19. September 1935 abgeschafft. |
Marine
Die traditionellen Kommandoflaggen der Kriegs- bzw. Reichsmarine, die bereits im Kaiserreich und anschließend in der Weimarer Republik verwendet worden waren, wurden übernommen. Siehe dazu: Liste der Flaggen der Weimarer Republik. Für die ab dem Jahre 1935 verwendeten Flaggen siehe: Liste der Flaggen der deutschen Marine (1935–1945)
Seedienstflaggen der Küstenländer
Durch Änderung der Reichsdienstflagge am 22. April 1933 sahen sich die Küstenländer veranlasst, ihre traditionellen Seedienstflaggen zu modifizieren.
Literatur
- Dreyhaupt: Deutsche Nationalflaggen Teil VIII: Das Dritte Reich, in: Der Flaggenkurier Nr. 16/2002, Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde