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Zentral- und Landesbibliothek Berlin

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Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin entstand zum 1. Oktober 1995 durch ein Berliner Landesgesetz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. In der Stiftung wurden die Amerika-Gedenkbibliothek und die Berliner Stadtbibliothek zusammengefasst. Mit dem Bibliotheksrechtsänderungsgesetz wurden der Stiftung zum 1. Januar 2005 auch die Senatsbibliothek Berlin und der Berliner Gesamtkatalog angegliedert. Die Bibliothek verfügt derzeit (Januar 2005) über 3,1 Millionen elektronische und gedruckte Medien.

Die Stiftung verwaltet sich selbst. Die Leitung obliegt dem Vorstand (seit 1997 Frau Dr. Claudia Lux), der der Kontrolle eines Stiftungsrates untersteht, welcher die grundlegenden Beschlüsse fasst. Die fachliche Beratung obliegt einem Beirat. Die Rechtsaufsicht führt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin, die außerdem Vermieterin der Immobilien der Stiftung ist und die Gebäudeunterhaltung leistet (oder eben nicht leistet).

Aufgabe der Stiftung ist (zusammen mit den bezirklichen öffentlichen Bibliotheken) die Versorgung aller Bevölkerungskreise Berlins mit Medien und Informationen. Die Bücher, Tonträger und sonstigen Angebote sind thematisch auf die beiden Häuser der Stiftung verteilt. Zwischen beiden Teilbibliotheken verkehrt ein Shuttlebus. Die Stiftung besitzt bedeutende historische Sondersammlungen, Nachlässe und betreibt das Zentrum für Berlin-Studien im Ribbeck-Haus sowie seit neustem die e-Lernbar, in der E-Learning praktisch erprobt werden kann. Außerdem ist die Stiftung Pflichtexemplarbibliothek für alle in Berlin erscheinenden Schriften und Herausgeberin der Berlin-Bibliographie und des Bibliotheksdiensts. Bis 1994 kam diese Funktion der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin zu.

Partnerbibliothek ist das Centre Georges Pompidou in Paris.

Literatur