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Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen, Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
Kurztitel: Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Abkürzung: JVEG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Rechtspflege, Kostenrecht
Fundstellennachweis: 367-3
Erlassen am: 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718)
Inkrafttreten am: 1. Juli 2004
Letzte Änderung durch: Art. 7 Abs. 3
G vom 30. Juli 2009
(BGBl. I S. 2449, 2470)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
5. August 2009
(Art. 10 G vom 30. Juli 2009)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (abgekürzt JVEG) ist in Deutschland mit Wirkung vom 1. Juli 2004 an die Stelle des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) und des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter getreten. Es regelt die Vergütung und Entschädigung der genannten Personen, wenn diese von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Das Gesetz stieß teilweise auf großen Unmut bei den Betroffenen, so benachteiligt es beispielsweise Dolmetscher und Übersetzer im Vergleich zum Vorgängergesetz, dem ZSEG. Dieser Berufsstand musste Einnahmeeinbußen von durchschnittlich 25 bis 30 % hinnehmen. Obwohl viele OLG-Beschlüsse Übersetzern auf Grund der Erschwernis bei juristischen Texten das Recht auf höhere Zeilenpreise zusprachen, werden diese von den zuständigen Kostenbeamten auf Anweisung der Bezirksrevisoren bei den Gerichten nicht zugebilligt. Die Gerichte bestehen auf der Vergütung nach Einheitssatz.

Die Sachverständigen werden nach den einzelnen Honorargruppen 1 (Vermessungstechnik) bis 10 (Unternehmensbewertung) im Bereich von 50 bis 95 EUR/Std. zuzüglich einiger Nebenkosten (Anschläge, Fotos) vergütet.

Zur Neugestaltung der Honorargruppen soll seit Ende 2008 eine Umfrage bei den öbuv-Sachverständigen durchgeführt werden, die jedoch bis Mitte Februar 2009 noch nicht begonnen wurde. Danach sollen die Einordnungen und die Stundensätze neu gestaltet werden.

Literatur

  • Karl Josef Binz, Josef Dörndorfer, Rainer Petzold, Walter Zimmerman: Gerichtskostengesetz. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Kommentar. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-55280-9.