Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro
Sage um den Pilatussee
Vielleicht kann ja jemand mal dieses Buch nachschlagen, denn vermutlich ist die im Artikel Pilatussee dargestellte Sage eine Urheberrechtsverletzung. --Lars
SH vorhanden?
http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%A4%D0%B0%D0%B9%D0%BB:Donetsk_ticked_1.jpg - Fair Use auf .ru - ich sehe in der Darstellung des Busses SH, irre ich mich? --Marcela 21:07, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist ein ganz stinknormaler Bus, kein Kunstwerk. Ich sehe da keine SH... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:50, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Naja, den hat aber jemand gezeichnet, wahrscheinlich nach einem Foto, kein Elemant wie Schild, Adler, Krone oder so wie auf Wappen. --Marcela
06:07, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Naja, den hat aber jemand gezeichnet, wahrscheinlich nach einem Foto, kein Elemant wie Schild, Adler, Krone oder so wie auf Wappen. --Marcela
Keine SH --134.130.68.243 16:46, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Könnte man das Bildchen dann vielleicht doch auf die Commons übertragen Ralf? Das wäre echt prima! Danke und MfG Firobuz 13:01, 6. Sep. 2009 (CEST)--
Briefmarke
Hallo, habe dieses schöne Briefmarkenbild gefunden (auf der Seite http://www.molotok.ru/item681173179_1951_stokgolmskoe_vozzvanie_1609_1610_pol.html#gallery), das ich prima für meinen Schreibwettbewerbsartikel über den Stockholmer Apell brauchen könnte. Darf ich das einfach von dieser Seite runterziehen und bei WP hochladen?--Mautpreller 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Auf den Commons werden SU-Marken wegen der Gemeinfreiheit in Russland als Rechtsnachfolger der SU akzeptiert. Bzgl. der de.WP gibt es zwei - leider jeweils nicht unumstrittene - Argumentationswege, auch in DACH Gemeinfreiheit anzunehmen. 1. Amtliche Briefmarken sind generell gemeinfrei; was aber von der Literatur eher bestritten wird. Der Weg der Argumentation mit Rechtslage der deutschen Briefmarken klappt nicht, da diese traditionell amtsblättisch veröffentlicht werden und bereits dadurch gemeinfrei sind. 2. Schutzfristenvergleich im weiteren Sinne: Die Briefmarken sind in ihrem Herkunftsland gemeinfrei, es gibt keine besonderen Urheberrechtsbeziehungen von DACH mit dem Ursprungsland, also ist in DACH nur das geschützt, was im Ursprungsland geschützt wäre. Aber: a) Diese Argumentation entspricht zwar dem internationalen Urheberrecht, jedoch nicht den DA UrhGen so richtig. Dieses stellen nämlich auch auf die (heutige) Nationalität des Urhebers ab, was dazu führt, dass SU-Werke von Balten (werden heute im DA-UrhG wie DA-Bürger behandelt), Spätaussiedlern (waren immer schon Deutsche), aber auch von Bürgern einiger anderer Nachfolgestaaten der SU (70 pma; keine Ausnahmen für Briefmarken - ich glaube zB Georgien) in DA auch dann geschützt sind, wenn sie in Russland gemeinfrei sind. b) Es ist schon umstritten, ob die nicht zumindest die GU-Staaten (die baltischen Staaten sind nach eigener und wohl auch herrschender völkerrechtlicher Auffassung nicht identisch mit den baltischen SRen) alle rechtlich für Veröffentlichungen auf der Unionsebene für die Gesamte SU als Herkunftsland der Werke iS vom Schutzfristenvergleich nach Bern zu gelten hätten. Dann würde der weiteste Schutzrahmen aller GU-Staaten den Schutzfristenvergleich bestimmen.
- Ich persönlich hätte mit der Marke kein Problem; das ist aber ein Fall, wo WP:SOCK mal dem Vorsichtigen Socken erlaubte. syrcro 08:55, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ein Bild von hier tuts nicht? --Marcela
09:08, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Antworten. @Marcela: Der Artikel bezieht sich unmittelbar auf den Stockholmer Appell, die Briefmarke enthält den gesamten Text auf Russisch. In Verbindung mit der Bildlichkeit wäre das eine Super-Illustration. Gibt es denn am Ehrenmal einen Bezug auf den Aufruf?--Mautpreller 09:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Keine Ahnung. Ich guck nächste Woche da mal vorbei. Vielleicht finde ich was. --Marcela
10:25, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Keine Ahnung. Ich guck nächste Woche da mal vorbei. Vielleicht finde ich was. --Marcela
- Danke für die Antworten. @Marcela: Der Artikel bezieht sich unmittelbar auf den Stockholmer Appell, die Briefmarke enthält den gesamten Text auf Russisch. In Verbindung mit der Bildlichkeit wäre das eine Super-Illustration. Gibt es denn am Ehrenmal einen Bezug auf den Aufruf?--Mautpreller 09:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ein Bild von hier tuts nicht? --Marcela
Wir akzeptieren hier jegliche amtliche Briefmarken und basta. Was syrcro deliriert, ist unbeachtlich --134.130.68.243 16:48, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Für wen du mit „wir“ sprichst, weiß ich nicht. Aber definitiv nicht für die deutsche Wikipedia. --Paulae 18:00, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Doch, das tut er. --Marcela
18:07, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Ach, und was ist mit Wikipedia:Briefmarken, wo wiederum auf Commons:Stamps/Public domain verwiesen wird? --Paulae 18:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Einige meinen, immer und überall auf Commons verweisen zu müssen, was für uns aber unerheblich ist. --Marcela
20:38, 5. Sep. 2009 (CEST)
- „Wir“ haben hier ja noch nicht einmal eine wasserdichte Einigung für deutsche Briefmarken gefunden, sondern begnügen „uns“ auf der entsprechenden Seite mit Pro- und Kontra-Argumenten. Hat sich schonmal jemand getraut, auf „unserer“ Wikipedia eine aktuelle Marke aus Frankreich hochzuladen? Wo bleiben denn die Marken, mit denen wir z.B. Sachen wie das, das oder sogar das illustrieren könnten? Traut sich keiner? Warum wundert mich das nicht? --Paulae 22:09, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Einige meinen, immer und überall auf Commons verweisen zu müssen, was für uns aber unerheblich ist. --Marcela
- Ach, und was ist mit Wikipedia:Briefmarken, wo wiederum auf Commons:Stamps/Public domain verwiesen wird? --Paulae 18:24, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Doch, das tut er. --Marcela
- Das ist falsch. Nicht-DACH-Briefmarken haben wir in der Vergangenheit oft gelöscht. --Noddy 22:29, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Also so weit ich informiert bin, sind österreichische Briefmarken keinesfalls gemeinfrei. Ich weiß jetzt nicht wo der entsprechende Hinweis zu finden ist, doch Tatsache ist, dass ich vor einigen Jahren in einem Internet-Projekt österreichische Briefmarken abbilden wollte und dafür um Genehmigung ansuchen musste, die mir letztlich auch erteilt wurde. Die Begründung dafür, dass österreichische Briefmarken nicht gemeinfrei sind, liegt darin, dass die Stichvorlagen für österreichische Briefmarken von (mehr oder weniger) namhaften Künstlern – wie beispielsweise Adalbert Pilch, Hans Strohofer, Otto Zeiller, Hans Fronius, Sepp Buchner, Paul Flora oder Friedensreich Hundertwasser – erstellt werden und demnach als Kunstwerk eingestuft werden; zumindest wurde mir das als Begründung so mitgeteilt. Bei persönlichen Briefmarken liegt es ohnehin auf der Hand, dass keine Gemeinfreiheit gegeben ist. Ähnlich verhält es sich übrigens, wie ich von meinem Nachbarn weiß, der Münzdesigner bei der Münze Österreich ist, mit österreichischen Münzen. --Στεινδυ 23:16, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Und auch Schweizer Briefmarken dürfen wegen Urheberrechtsschutz nicht pauschal hochgeladen werden. Deutschland zählt zu den wenigen Ländern, die ihre Marken unter Auflagen freigegeben haben. --Paulae 10:28, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Also so weit ich informiert bin, sind österreichische Briefmarken keinesfalls gemeinfrei. Ich weiß jetzt nicht wo der entsprechende Hinweis zu finden ist, doch Tatsache ist, dass ich vor einigen Jahren in einem Internet-Projekt österreichische Briefmarken abbilden wollte und dafür um Genehmigung ansuchen musste, die mir letztlich auch erteilt wurde. Die Begründung dafür, dass österreichische Briefmarken nicht gemeinfrei sind, liegt darin, dass die Stichvorlagen für österreichische Briefmarken von (mehr oder weniger) namhaften Künstlern – wie beispielsweise Adalbert Pilch, Hans Strohofer, Otto Zeiller, Hans Fronius, Sepp Buchner, Paul Flora oder Friedensreich Hundertwasser – erstellt werden und demnach als Kunstwerk eingestuft werden; zumindest wurde mir das als Begründung so mitgeteilt. Bei persönlichen Briefmarken liegt es ohnehin auf der Hand, dass keine Gemeinfreiheit gegeben ist. Ähnlich verhält es sich übrigens, wie ich von meinem Nachbarn weiß, der Münzdesigner bei der Münze Österreich ist, mit österreichischen Münzen. --Στεινδυ 23:16, 7. Sep. 2009 (CEST)
Lizenz an Auflösung gekopplet ??
Tach auch, bin neu hier. Beruflich arbeite ich als Bildjournalist. Bei meiner Arbeit kommt es oft vor, das Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, mich bitten, ob ich nicht richtige Portraits von Ihnen bei Euch - Wikipedia - einpflegen kann, da oft Bilder von Amateuren zu sehen sind, die bei irgendwelchen Veranstaltungen gemacht wurden. DIese Bilder sind oft schlecht belichtet, ins Gesicht geblitzt usw.
Nun meine Frage: Nach Lektüre der Lizenzmodelle bin ich durchaus einverstanden, wenn meine Bilder in einer Auflösung für das Netz weitergegeben werden und verwendet werden. Bei Namensnennung etc. Was ist allerdings, wenn eine Zeitung mich anruft und das Bild in Druckauflösung haben will als Titelfoto?? Gilt die Lizenz auch für die Datei in höherer Auflösung, obwohl die Datei in Wiki nur in geringer Auflösung hinterlegt ist? Muß ich dann die Druckdatei - schon separiert und für den Druck optimiert - auch kostenfrei zur Verfügung stellen (ist ja zusätzlicher Aufwand diese Datei druckreif zu machen) ???
Schönen Gruß
--Ungaroo 12:39, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Die Lizenz bezieht sich natürlich auf das, was Du zur Verfügung stellst. Sie erlaubt Bearbeitungen durch Nachnutzer (also auch Veränderungen der Auflösung, Ausschnitte, der Farbbalance und des -managements etc.), verlangt von Dir aber keine weiteren Dienstleistungen. Port(u*o)s 13:22, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Die Lizenz verpflichtet weder Dich noch den Lizenznehmer zu irgendetwas; sie ist kein Vertrag! Es handelt sich um eine völlig einseitige Freigabe Deinerseits, mit der Du auf Teile Deiner Urheberrechte an dem Bild verzichtest. Möglicherweise kann es jedoch sein, dass wenn Du eine niedrig aufgelöste Fassung des Bilds freigibst diese Freigabe auch für die höher aufgelöste Version gilt. D.h. sollte jemand auf welche Weise auch immer an eine höher aufgelöste Fassung kommen, könnte er diese möglicherweise auch unter der Lizenz verwenden. Ob das so ist, ist allerdings umstritten und wurde bislang noch nie gerichtlich beurteilt. Aber selbst wenn die von Dir angestrebte Konstruktion rechtlich möglich sein sollte, heißt das nicht, dass es richtig ist, schlechte Versionen frei zu lizensieren und die hochaufgelösten proprietär. Das verstößt fundamental gegen die eigentliche Idee hinter den freien Lizenzen, die proprietär lizensierte Werke bekämpfen soll, während eine solche Vorgehensweise sie fördert und den Eindruck erweckt, frei lizensierte Werke seien irgendwie schlechter als proprietär lizensierte, oder es sei aus irgendeinem Grund (etwa "zum Geldverdienen") notwendig, die Vollversion des Werks proprietär zu lizensieren. Abgesehen davon möchte ich noch darauf hinweisen, dass Du Dich auf ein heißes Pflaster begibst, wenn Du als Bildjournalist Fotos lizensierst. Und zwar kann es leicht passieren, dass Du damit im Widerspruch zu Vertragsvereinbarungen stehst, die Du getroffen hast, bei denen Du Nutzungsrechte an Werken von Dir automatisch überträgst. Auch ohne weitere Vereinbarung gibt es schnell Ärger, wenn man einen Arbeitsvertrag als Bildjournalist hat, aber noch anderweitig Bilder veröffentlicht, denn die gesetzlichen Regelungen im UrhG über automatische Abtretung von Nutzungsrechten an den Arbeitgeber auch ohne Vertragsvereinbarung sind schwammig (greifen auf den Gummibegiff des "Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses" zurück) und können im Extremfall so weit ausgelegt werden, dass im Endergebnis der Arbeitgeber alle Rechte an allen Fotos erhält, die Du während des Arbeitsvertrags machst. (Es gibt natürlich auch auch engere Auslegungen, aber Arbeitgeber haben die Tendenz, sich auf die weitest mögliche zu berufen und wer will schon das Risiko eingehen, sich mit seinem Arbeitgeber anzulegen?) In so einem Fall empfiehlt es sich auf jeden Fall, das ganze mit dem Arbeitgeber zu besprechen und für jedes Bild eine entsprechende schriftliche Erklärung von ihm einzuholen, dass er einverstanden ist, dass Du diese Bilder frei lizensierst. Ein ganz häufiges Problem in Deiner Situation ist außerdem eine Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst. Eine solche schließt die freie Lizensierung von Bildern aus. --rtc 13:44, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Wobei Ungaroo Freelancer ist. -- Port(u*o)s 13:51, 5. Sep. 2009 (CEST)
Ich habe da ein paar Bilder für den Artikel Kloster Chorin hochgeladen, den ich für den Schreibwettbewerb ausbauen möchte. Zumindest bei einigen Bildern ist die Rechtslage etwas grenzwertig, ich hätte gern mal eure Meinung:
- - war schon vorhanden, sollte klar sein
- - die Grabplatte ist (wenn überhaupt) nur ganz frühmorgens zur Mittsommerzeit ohne technische Hilfsmittel fotografierbar, man benötigt dazu die Sonne genau im Osten und das zu einer Uhrzeit, wenn das Kloster schon geöffnet ist. Morgen ist da ein Gospelkonzert, vielleicht kann ich einen Scheinwerfer kurz mal umstellen und ein Bild in Streiflicht machen, ohne Scheinwerfer ist das unmöglich, man erkennt mit dem bloßen Auge kaum was. Die "zweidimensionale Kopie?" stammt von Eichholz / Hoppe (Todesdaten sind mir nicht bekannt), ich meine, das ist zulässig?
- - Ein "Brecht" hat das 1854 angefertigt, dürfte problemlos unter unsere 100-Jahres-Regel fallen
- - Schleger 1885 ist auf der Zeichnung vermerkt, auch 100-Jahres-Regel
- - zweidimensionale Kopie einer Inschrift von ca. 1270; die Inschrift selbst hat kaum SH?
- - laut Quelle "ca. 1910" - 1909 hingegen wurden Rekonstruktionsarbeiten abgeschlossen, bei denen die Klosterkirche ein neues Dach bekam und der abgebildete Fürstensaal um etwa 0,5 m aufgeschüttet wurde. Man sieht interessanterweise die Gegend um dieses Relief, auf der alten Postkarte ist davon kaum etwas zu erkennen. Die spätere nicht fachgerechte Rekonstruktion soll im Artikel erwähnt werden.
- - gleiche Lage wie im Punkt vorher
- - Stiftungsurkunde von 1266 - ich hann das nicht lesen, ob der Text SH hat ist wohl eher nebensächlich. Die 3 Siegel unten habe ich abgeschnitten, da sie eindeutig dreidimensional sind. Geht die Urkunde als 2D durch?
- - die Zeichnung schätze ich auf 1850 oder früher, am Stil erkennt man die Romantik. Für mich eindeutig vor 1909 entstanden?
- - Urheber bekannt, 1866 verstorben - sehe ich als problemlos an.
Was meint ihr? --Marcela 15:16, 5. Sep. 2009 (CEST)
- 6,7 und 9 Bedürfen näherer Abklärung. Zu 6+7, 1909-10 ist eben noch nicht ganz koscher, da soltest du schon tiefer wühlen gehn. Zu 9 Zeichnung ca. 1850 ist da nicht was rauskriegbar (bzw ist Buch älter als 25 Jahre?). Beim Rest hab ich keine Bedenken, dass an deinem Vorgehen/Begründung was falsch sein könnte. Aber wikliche Probleme seh ich nirgens. Bobo11 21:00, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Ich sehe es ähnlich. Das Buch vom Erdmann ist von 1994, ihn selbst konnte ich noch nicht kontaktieren. Ich bin aber die tage noch mehrmals bei der Klosterverwaltung, mal sehen, was ich erreiche. Könnte ja sein, daß ich irgendwo einen Denkfehler habe, deshalb frag ich lieber. --Marcela
21:02, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Uii, erst 1994, dann könnte das Bild durchaus unter Editio princeps fallen (ich weis wir beachten dies nicht, trotzdem dem Hochlader kans Ärger bringen). Bobo11 13:39, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich konnte heute schöne weiterführende Literatur erstehen. Choriner Kapitel, Heft 143: Romantische Sehnsucht - Inszenierter Verfall; Seite 36/37 werden fast identische Zeichnungen Karl Friedrich Schinkel (Vorzeichnung 1816/17) und Ludwig Ferdinand Hesse (Vorzeichnung 1824, Aquarell 1826) zugeordnet. --Marcela
18:50, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Jup, je älter desto besser =). Gilt jedenfals wenn der Urheber nicht/nocht nicht ermittelbar ist. Hier haste sie ja gefunden, und na ja, todgenug sind sie. -- Bobo11 19:30, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich lade die genannten Zeichnungen kurzfristig hoch, die Ähnlichkeit sollte jeder sehen, auch wenn das kein Beweis ist, ersatzweise nehme ich was, was ausdrücklich Schinkel zugeordnet ist. Ich möchte nur nicht andere ermahnen, selbst aber unklare Bilder verwenden. Das mit 1909/1910 wird auch noch geklärt. #2 habe ich heute fotografiert, da braucht man schon sehr viel Phantasie, das zu erkennen, was die Zeichnung zeigt. --Marcela
20:29, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich lade die genannten Zeichnungen kurzfristig hoch, die Ähnlichkeit sollte jeder sehen, auch wenn das kein Beweis ist, ersatzweise nehme ich was, was ausdrücklich Schinkel zugeordnet ist. Ich möchte nur nicht andere ermahnen, selbst aber unklare Bilder verwenden. Das mit 1909/1910 wird auch noch geklärt. #2 habe ich heute fotografiert, da braucht man schon sehr viel Phantasie, das zu erkennen, was die Zeichnung zeigt. --Marcela
- Jup, je älter desto besser =). Gilt jedenfals wenn der Urheber nicht/nocht nicht ermittelbar ist. Hier haste sie ja gefunden, und na ja, todgenug sind sie. -- Bobo11 19:30, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich konnte heute schöne weiterführende Literatur erstehen. Choriner Kapitel, Heft 143: Romantische Sehnsucht - Inszenierter Verfall; Seite 36/37 werden fast identische Zeichnungen Karl Friedrich Schinkel (Vorzeichnung 1816/17) und Ludwig Ferdinand Hesse (Vorzeichnung 1824, Aquarell 1826) zugeordnet. --Marcela
- Uii, erst 1994, dann könnte das Bild durchaus unter Editio princeps fallen (ich weis wir beachten dies nicht, trotzdem dem Hochlader kans Ärger bringen). Bobo11 13:39, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich sehe es ähnlich. Das Buch vom Erdmann ist von 1994, ihn selbst konnte ich noch nicht kontaktieren. Ich bin aber die tage noch mehrmals bei der Klosterverwaltung, mal sehen, was ich erreiche. Könnte ja sein, daß ich irgendwo einen Denkfehler habe, deshalb frag ich lieber. --Marcela

Die Grabplatte ist als Foto sehr viel weniger aussagefähig als #2 (Zeichnung). Man erkennt eigentlich nichts. Wir sind doch keine Forensiker! ;) --Marcela 21:29, 6. Sep. 2009 (CEST)
Wir sollten das Kloster im Dorf lassen. Wer einen Schricker zur Verfügung hat, kann sicher auch ohne unser wertes Urteil entscheiden --Historiograf 21:52, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Du willst mich ärgern? --Marcela
22:47, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Vollkommen unzuzusammenhägende: en:Brass rubbing. Und plötzlich ist es kein Lichtbild mehr. --84.160.207.209 00:26, 7. Sep. 2009 (CEST)
Eine deutsche Briefmarke verändern: ist das erlaubt oder nach Urheberrecht verboten?
Ich hab eine Briefmarke, die Ernst Reuter zeigt, angefasst und verändert. Dazu gibt es einen urheberrechtlicher Hinweis von Benutzer:Rosenzweig, den ich zitiere:
"Deutsche Briefmarken unterliegen als amtliche Werke einem Änderungsverbot (s. Wikipedia:Briefmarken#Urheberrechtsgesetz). Die Datei:Stamps of Germany (Berlin) 1989, MiNr 846 cropped.jpg ist daher m.E. nicht erlaubt. Ggfs. deswegen nochmals auf WP:UF nachfragen. Gruß -- Rosenzweig δ 19:59, 5. Sep. 2009 (CEST)
Könnt ihr da weiterhelfen? Soll ich auf Commons Löschung beantragen? --Atomiccocktail 21:05, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Richtig die Briefmarken müssen noch als Briefmarken erkennbar sein, wenn man sich auf das amtliche Werk berufen will. Einfach was raussschnippseln und dann mit amtlichem Werk kommen wollen, ist eben falsch, und es wird eine URV, da man eben nicht mehr das amtliche Werk als gesamtes zeigt. Bobo11 21:22, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Mist und Schade eigentlich. Wenn hier ein Admin auf Commons mitliest, bitte die Datei umgehend löschen! Ich weiß nicht, wie ich das auf Commons beantragen soll. --Atomiccocktail 21:34, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Richtig die Briefmarken müssen noch als Briefmarken erkennbar sein, wenn man sich auf das amtliche Werk berufen will. Einfach was raussschnippseln und dann mit amtlichem Werk kommen wollen, ist eben falsch, und es wird eine URV, da man eben nicht mehr das amtliche Werk als gesamtes zeigt. Bobo11 21:22, 5. Sep. 2009 (CEST)
Diskussionsseite eines Artikels im Sinne Lizenz
Gehört die Diskussionsseite eines Artikels im Simme der Lizenz zum Artikel. Also reicht es bspw. einen Text zu kopieren und dann auf der Diskussionsseite zu hinterlassen wer der echte Autor ist. In der Versionsliste mit den Autoren steht ja der falsche Name und Diskussionsseiten werden auch gerne archiviert oder mit anderen Sachen zugeschrieben. Dann findet man den Autorenhinweis auch nicht mehr. selbst wenn man danach sucht. Was meinen die Experten? --Kai Festmacher 11:53, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Die Diskussionsseiten gehören ebenfalls mit zum Artikel, ebenso wie die archivierten Seiten, deren Ursprung in der Historie der Diskussionsseite ja trotz Archivierung einwandfrei nachgewiesen werden kann. Ist also im Grund mit einem Stück Papier vergleichbar, wo man vorn den Artikel drauf schreibt und auf die Rückseite die Diskussion. Ansonsten wäre jedes Übernehmen von der Diskussionseite in den Artikel eine URV. Wobei hier angemerkt sein sollte, dass die Texte in der WP nur sehr selten Schöpfungshöhe erreichen sollten, da diese ja die Fakten nur mit anderen Worten wiedergeben und keine literarischen Werke im eigentlichen Sinne sind. Nur wo die SH anfängt und wo sie endet, dass kann dir wohl nur ein Richter A sagen, während Richter B da schon wieder vollkommen anderer Meinung sein kann. --
00:38, 7. Sep. 2009 (CEST)
Wann hat eine Wikipedia-Bearbeitung Schöpfungshöhe?
Wenn ich das richtig verstanden habe muss ein Beitrag Schöpfungshöhe haben, damit man sich Urheber nennen darf und Urheberrechte daran hat. Jeder lizensiert seine Bearbeitungen unter einer Lizenz. Lizensieren darf doch nur, wer die notwendingen Rechte dazu hat. Wann ist denn das der Fall? Ich habe noch keine Seite mit Beispielen zur Schöpfungshöhe gefunden. Reicht das Setzen eines Kommas schon? Wie ist das mit Links zu anderen Wikis, anderen Artikel oder Kategorien? Hat Sichten Schöpfungshöhe? Immerhin wird damit der Artikel erst erzeugt. Oder hat nur der der das Lemma anlegt Urheberrechte? --Kai Festmacher 12:00, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Antwort auf beides: Schöpfungshöhe --Marcela
12:09, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Durch Sichten werden keine Artikel erzeugt. Es wird dadurch nur festgelegt, wer alles die neueste Version des Artikels als default-Einstellung sieht. Einen schöpferischen Akt stellt das Sichten nicht dar, genausowenig wie das Setzen von Satzzeichen oder Links. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:40, 7. Sep. 2009 (CEST)
Bildnis eines bekannten Abmahnanwalts
http://www.damm-legal.de/lg-frankfurt-am-strafrechtlich-verurteilter-abmahnanwalt-ist-relative-person-der-zeitgeschichte-zur-notwendigkeit-ausreichender-bildverfremdung Er hat auch einen Artikel in der WP --Historiograf 21:53, 6. Sep. 2009 (CEST)
Wappen Stadtbezirk Hamm-Pelkum
Im HammWiki ist das Wappen in einer Version vorhanden, stellt sich nur die Frage ob man die Übernehmen kann? Falls nicht wie sind derzeit die Bestimmungen zu Wappen? Früher liefen die wohl mal unter Gemeinfrei... also sagt mal was an. Gruß-- Gabriel-Royce 16:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
- I.d.R. kein Problem, siehe Wikipedia:Wappen. --Nyks (Kontakt) 16:20, 7. Sep. 2009 (CEST)
Verwendung von Bilddateien
Ich schreibe ein Buch und möchte die angegebenen Bilddateien dabei verwenden. Die ersten beiden stammen von der NASA und sind mit Public Domain gekennzeichnet, die dritte ist GNU-lizensiert für freie Dokumentation. Was muss ich nun beachten im Buch, wo muss ich Quellen nennen und in welcher Form, wo um Erlaubnis fragen? (Bitte möglichst einfach ohne Juristendeutsch beantworten, wenn das geht. Die entspr. Artikel in WP sind für mich nicht klar genug verständlich.) Freundliche Grüße --Rainer P. 16:40, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Mir hilft in solchen Fragen meist Commons:Commons:Weiterverwendung#Lizenzierte_Inhalte recht gut. --Paulae 17:58, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Public Domain kannst Du einfach verwenden, wenn sie erkennbar vom Rechteinhaber erteilt wurde (wenn Du also nicht einen völlig offensichtlichen Betrug übernimmst). Für die GFDL wirds komplizierter. Dies hier ist aber keine Rechtsberatung und alles unverbindlich. Gruss Port(u*o)s 18:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Günstigerweise unterliegt das letzte Bild zusätzlich der CC-BY-SA, also Autorennennung + Verweis auf den Lizenztext (kein Abdruck der Lizenz notwendig). --Kolossos 18:19, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Danke!--Rainer P. 19:50, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Günstigerweise unterliegt das letzte Bild zusätzlich der CC-BY-SA, also Autorennennung + Verweis auf den Lizenztext (kein Abdruck der Lizenz notwendig). --Kolossos 18:19, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Public Domain kannst Du einfach verwenden, wenn sie erkennbar vom Rechteinhaber erteilt wurde (wenn Du also nicht einen völlig offensichtlichen Betrug übernimmst). Für die GFDL wirds komplizierter. Dies hier ist aber keine Rechtsberatung und alles unverbindlich. Gruss Port(u*o)s 18:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
Politikerfotos
Kann man diese Urheberrechtsangabe als CC-by interpretieren? Gruß --Geiserich77 10:12, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Wäre ich vorsichtig. Aber das ist einer der Fälle, wo es sich lohnen würde die Grünen anzuschreiben und bitten die Bilder unter eine freie Lizenz zu stellen. Soweit ich weiß steht das bei einigen Grünen im Programm, auch wenn ich speiziell bei den Voralbergern nichts gefunden habe.--84.160.223.124 10:14, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Welche Urheberrechtsangabe meinst du? Etwa "© Matthias Weissengruber (Honorarfreiheit nur bei Namensnennung des Fotografen)"? cc-by-sa hat beinhaltet zwar auch die Namensnennung, aber das Bild steht damit sicher nicht darunter. --Nyks (Kontakt) 10:57, 8. Sep. 2009 (CEST)
Wenn kein CC-by dransteht, ist auch kein CC-by drin.-- Wiggum 13:45, 8. Sep. 2009 (CEST)
Das Stichwort "Pressefoto" (und auch "Honorarfreiheit") ist in fast allen Fällen ein recht eindeutiges Zeichen, dass hier keine beliebige Verwendung oder auch Veränderung der Bilder erlaubt ist, sondern diese Bilder nur für die Berichterstattung über die abgebildete Person gedacht sind. --Kam Solusar 14:00, 8. Sep. 2009 (CEST)
Scan eines Wahlzettels?
Hallo miteinander!
Folgende Problematik: Ich würde gerne den offiziellen Wahlzettel (Teil der amtlichen Wahlunterlagen) für die Landtagswahl in Vorarlberg 2009 einscannen und in den entsprechenden Artikel einbinden. Schöpfungshöhe dürfte ja zu gering sein, als dass ein explizit urheberrechtliches Problem auftreten könnte. Da es sich aber wie gesagt um einen Teil der amtlichen Wahlunterlagen handelt, bin ich mir nicht ganz sicher, ob da nicht doch noch andere Probleme auftreten könnten. Beste Grüße, Plani 13:11, 9. Sep. 2009 (CEST)
- geht mit dieser Vorlage. --Taxman¿Disk? 13:25, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Besten Dank! Plani 13:48, 9. Sep. 2009 (CEST)
Generelle Frage zu UrhR/Lizenzen
Die von Wikipedia geforderten Lizenzen für Dateien enthalten ausdrücklich den Zusatz auch für "kommerzielle Verwendung" - leider wird dabei aber der Umfang der kommerziellen Verwendung nicht erläutert, den Wikipedia mit den Bilddateien bezweckt bzw. Dritten zugänglich machen will.
Es gibt sehr unterschiedliche "kommerzielle Verwendungen" und eine ganz bestimmte ist bei "unseren" Bildern immer ausdrücklich ausgeschlossen, nämlich die Verwendung in der Werbung, d.h. in Anzeigen insbesondere von Firmen. Dies können und wollen wir auch nicht ohne Honorar zulassen, da es in diesem Bereich um recht erhebliche Summen bzw. wirtschaftliche Vorteile geht.
Eine ganz andere Form ist hingegen der Verkauf einzelner "Abdrucke" egal ob virtuell oder "onPaper". Mit anderen Worten: wenn die gesamte Wikipedia auf Datenträgern vermarktet wird, spricht nichts dagegen, dass auch Bilder von uns "mitverkauft" werden. Wenn aber jemand Bilder von uns aus der Wikipedia herauskopiert und damit dann z.B. die Website seiner Firma (möglicherweise ein direkter Wettbewerber unserer Firma ...) ausschmückt oder den Inhalt in Zeitungsanzeigen oder auf Plakaten nutzt, dann ist das nach meiner Ansicht eine ganz andere Nutzung, die mit der eigentlichen "Lexikon"-Nutzung der Wiki nichts zu tun hat ...
Hier sollte eine deutliche Abgrenzung erfolgen weil ich a) verstehe, dass man beim Verkauf des Lexikons auf Datenträgern natürlich nicht einzelne Dateien vorher ausgrenzen kann (das gibt unschöne "Löcher" wegen der fehlenden Bilder und macht u.U. den Artikel schwer verständlich) aber b) keinerlei Verständnis für die kommerzielle Verwendung von Einzeldateien habe, die jemand aus der Wiki herauspflückt und in ganz anderem Zusammenhang zur gezielten Mehrung seines Einkommens verwendet ...
--PhChAK 13:46, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Eine Einschränkung ist aufgrund des Grundprinzips der Freien Inhalte nicht möglich. Aber ein paar Ideen dazu: Welcher Wettbewerber macht Werbung mit einem Bild, bei dem er deutlich erkennbar den Namen des Konkurrenten dazuschreiben muss (Lizenzbestimmung!)? Welchen Nutzen haben Bilder in relativ niedrigen Auflösungen für solche Zwecke? --Taxman¿Disk? 13:59, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Bitte nicht mit solche suggestiven Fragen argumentieren! Sie wecken die falsche und verdorbene Hoffnung, freie Lizenzen seien ja nicht wirklich so gemeint, bzw. man könne sie austricksen oder umgehen. Der Name muss nicht "deutlich erkennbar" dabeistehen, es genügt, dass er dabeisteht. Ein Plakat, das winzig den Urheber nennt, ist völlig lizenzkonform. Die Nutzung, die PhChAK befürchtet, ist also möglich, laut lizenz zulässig und soll bewusst erlaubt werden. Und niedrig aufgelöste Bilder frei zu lizensieren und die gute Version proprietär zu halten steht im Konflikt mit dem Sinn und Zweck der freien Lizenzen und es wäre IMO überlegenswert, sie per Richtlinie zu verbieten. Zumal auch mit niedrig aufgelösten Versionen Werbung gemacht werden kann. --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
- (BK)Wo steht denn, dass die Verwendung in der Werbung ausgeschlossen ist? Wäre mir neu. Es muss nur die Lizenz eingehalten werden. --Urgemeans 14:00, 9. Sep. 2009 (CEST)
- (BK) Freie Inhalte sind freie Inhalte, mit allen Konsequenzen. Jeder, der hier mitarbeitet, sollte sich darüber im klaren sein, dass seine Beiträge (grob verallgemeinert) von jedermann für jeden beliebigen Zweck verwendet werden können, ob nun gratis oder um 10 Euro zu verdienen oder um 100.000 Euro zu verdienen.
- Alternatives Beispiel: Mit der Nutzung von Linux-Distributionen und dem zugehörigen Service wird weltweit sehr viel Geld verdient, und doch haben wenige Linux-Entwickler jemals Geld für ihre Arbeit gesehen. Das hat sie nicht davon abgehalten, an dieser großartigen Leistung mitzuarbeiten.
- Und wer ist überhaupt "wir" in "Dies können und wollen wir auch nicht ohne Honorar zulassen"? --Fb78 ☼ 14:02, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist ein Mythos, dass wenige Linux-Entwickler jemals Geld für ihre Arbeit gesehen haben. Tatsächlich sind quasi alle Entwickler, die signifikante Beiträge zu Linux beisteuern, bei großen Unternehmen fest angestellt.[1] --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
- OK, ich nehme diese Behauptung zurück. Aber es hätte Linux in seiner heutigen Form wohl nie gegeben, wenn die Lizenz die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen hätte ... nein? --Fb78 ☼ 10:27, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Es ist ein Mythos, dass wenige Linux-Entwickler jemals Geld für ihre Arbeit gesehen haben. Tatsächlich sind quasi alle Entwickler, die signifikante Beiträge zu Linux beisteuern, bei großen Unternehmen fest angestellt.[1] --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
- @PhChAK: Die Möglichkeit, dass jegliche kommerzielle Verwendung erlaubt ist, und zwar gerade auch solche, die mit den wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen des Urhebers im Konflikt steht (z.B. "Verwendung in der Werbung" durch den Konkurrent), ist gewollt und die Wikipedia hat sich bewusst für eine solche Lizensierung entschieden.Die Wikipedia ist mehr als eine Enzyklopädie und die kommerzielle Nutzung beschränkt sich nicht auf Nutzung im Rahmen eines enyzklopädischen Kontextes, sondern sie geht viel weiter und beinhaltet die beliebige, gnadenlose kommerzielle Ausschlachtung im beliebigen Kontext, und das beinhaltet ganz vorsätzlich auch "die kommerzielle Verwendung von Einzeldateien [..], die jemand aus der Wiki herauspflückt und in ganz anderem Zusammenhang zur gezielten Mehrung seines Einkommens verwendet". Wenn Du verhindern willst, dass so etwas geschieht, dann darfst Du die Bilder in der Wikipedia nicht hochladen. --rtc 15:33, 9. Sep. 2009 (CEST)
Von jedermann zu jedem Zweck wird zwar gern und immer wieder widerholt, ist aber falsch. Es sind weiterhin Marken- und Patentrecht, Persönlichkeitsrechte usw. zu beachten, auch wenn eine Datei urheberrechtlich unbedenklich ist. --Marcela 15:45, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Drum hab ich ja auch "grob verallgemeinert" in Klammern dazugeschrieben ... --Fb78 ☼ 17:17, 9. Sep. 2009 (CEST)
Pressemitteilungen im Monatsartikel
Hallo, im Monatsartikel wurde eine Meldung eingestellt (die zum Tornado), welche wortwörtlich genauso auf anderen Webseiten gefunden werden kann. Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des Urheberrechts? Gruß --Daiichi 17:36, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Sehe da keine Probleme. Es ist eine schlichte Darstellung von Fakten ohne schöpferischen Anspruch. Demzufolge auch keine URV. --
17:48, 9. Sep. 2009 (CEST)
2 Graphiken aus den 1930er-Jahren
Hallo, ich würde gern zwei Europa-Kartenskizzen kopieren, sie stammen aus den 1930er-Jahren und der heutige Autor hat keine Urheber genannt. Die Schöpfungshöhe ist nicht besonders hoch. Siehe bitte auf den Buch-Seiten 404 und 405 (bzw. PDF-Seiten 78 und 79 zu Mitteleuropa). Danke fürs Nachsehen. --Bonzo* 19:17, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Ich meine, es wäre besser, da mit einer Bitte an die chronisch überlastete Kartenwerkstatt heranzutreten. So einfach verwenden dürfen wir die Karten nicht. --Marcela
22:19, 9. Sep. 2009 (CEST)
Frage zu 2 Bildern in der russischen Wikipedia
Ich habe 2 Bilder in der russischen Wikipedia gefunden, die ich für einen Artikel gebrauchen könnte: ru:Файл:Ziu9_vdnh.jpg und ru:Файл:Leningrad ZiU682B 1973 No1414.jpg. Die angegebenen Lizenzen scheinen eine Nutzung möglich zu machen, es sieht für mich aber so aus, dass diese Lizenzierung ohne Genehmigung des Urhebers erfolgt ist und somit rechtswidrig und unwirksam ist. Es hat vielleicht auch seine Gründe, dass diese Bilder nicht auf Commons liegen. Sehe ich das richtig, oder ist wider Erwarten vielleicht doch eine Nutzung möglich? Geht das erste Bild vielleicht aufgrund der deklarierten Urheberschaft eines staatlichen Betriebs als amtliches Bild durch? MBxd1 19:36, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Bild 1 ist GFDL 1.2 plus (версии 1.2 или более поздней) - auch wenn das auf den ersten Blick nach 1.2 und 1.3 aussieht (версии 1.3 и версии 1.2.), also problemlos von Seiten der Lizenz. Quelle "Архив Завод им. Урицкого" stimmt allerdings nicht mit unseren Vorstellungen von freien Inhalten überein, beim 2. klingt из коллекции Ааре Оландера in dieser Hinsicht auch nicht besser. Amtliches Bild ist bei einem normalen Betrieb kaum zu erwarten. --Marcela
22:25, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Danke. Das heißt also, dass die Lizenzierungen unberechtigt erfolgten und somit nichtig sind. So was kann man ja nicht ignorieren. Dann dürfte also wohl nichts möglich sein. Schade, dachte ich mir aber schon. MBxd1 22:38, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Die russische WP akzeptiert auch fair use bzw. etwas ähnliches, da ticken die Uhren anders, teilweise sogar zu Recht. Wirklich Bescheid weiß da nur Luxo. Wir und Commons können das nicht nutzen. --Marcela
23:03, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Die russische WP akzeptiert auch fair use bzw. etwas ähnliches, da ticken die Uhren anders, teilweise sogar zu Recht. Wirklich Bescheid weiß da nur Luxo. Wir und Commons können das nicht nutzen. --Marcela
- Danke. Das heißt also, dass die Lizenzierungen unberechtigt erfolgten und somit nichtig sind. So was kann man ja nicht ignorieren. Dann dürfte also wohl nichts möglich sein. Schade, dachte ich mir aber schon. MBxd1 22:38, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Ok... Ralf, jetzt weiß ich, wie du dich wohl bei englischen Texten fühlen musst: Ich verstehe von dem russischen Text überhaupt nichts, ich kann nicht mal das kyrillische Alphabet... ;) Was steht denn da dran? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:16, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Hast Recht, ich übersetz das mal ;) Hier war ich mal blind und habe gedacht, "das versteht man doch"... frei übersetzt...
- версии 1.2 или более поздней - Version 1.2 oder höhere
- версии 1.3 и версии 1.2. - Version 1.3 und Version 1.2
- Архив Завод им. Урицкого - Archiv Werk/Betrieb namens Urschkogo (им. interpretiere ich als "imeni", also "namens")
- из коллекции Ааре Оландера - aus der Kollektion von Aare Olandera
- Der Name Aare Olandera ist nicht russisch, das klingt für mich eher estnisch oder finnisch. Vorname finnisch, Nachname estnisch ist mein blinder Tip. --Marcela
00:44, 10. Sep. 2009 (CEST) Ich werde mal noch jemanden herbitten, der Russisch wirklich kann ;)
- Aare Olander (Ааре Оландер) stammt aus Tallinn. --Oltau 00:56, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Also richtig geraten :-) --Marcela
01:04, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Danke für die Übersetzung! -- Chaddy · D·B - DÜP 01:08, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Also richtig geraten :-) --Marcela
- Aare Olander (Ааре Оландер) stammt aus Tallinn. --Oltau 00:56, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Hast Recht, ich übersetz das mal ;) Hier war ich mal blind und habe gedacht, "das versteht man doch"... frei übersetzt...
- Ok... Ralf, jetzt weiß ich, wie du dich wohl bei englischen Texten fühlen musst: Ich verstehe von dem russischen Text überhaupt nichts, ich kann nicht mal das kyrillische Alphabet... ;) Was steht denn da dran? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:16, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Ich werde den Uploader mal befragen, ob die Bilder wirklich GFDL sind. Wenn die Zustimmung des Archivs des Urizki-Werkes bzw. von Aare Olander vorliegt, dann können wir die Bilder auf Commons laden. Wenn nicht, werde ich sie löschen. Obersachse 08:24, 10. Sep. 2009 (CEST)
Plakat ...
Falls Folgendes schon im Archiv beantwortet wurde, bitte ich um Hinweis - ich hab's nicht gefunden.
Es geht um ein Foto, das ein Leuchtplakat/Stadtmöbel in sehr ähnlicher Weise wie etwa dieses Bild zeigt. Das Plakat ist allerdings kein Werbesujet, sondern eines aus einer Serie namens "Zeit für ein Zitat" (wie etwa auch dieses) Ist das hier urheberrechtlich in Ordnung? Ich denke an Panoramafreiheit, aber vielleicht irre ich ja. --Tsui 13:44, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Zitat: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden." (aus: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte). Der Glaskasten ist zwar fest und "bleibend", das Werbebanner selber aber nicht, sondern wird wohl hin und wieder ausgewechselt. Siehe auch Das Kriterium „bleibend“. Von daher würde ich sowas nicht hochladen. --Nyks (Kontakt) 13:57, 10. Sep. 2009 (CEST)