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Hans-Christoph Seebohm

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Hans-Christoph Seebohm (* 4. August 1903 in Emanuelssegen, Oberschlesien; † 17. September 1967 in Bonn) war ein deutscher Politiker (DP und CDU).

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur 1921 in Dresden absolvierte Seebohm ein Studium der Bergwissenschaften in Freiburg im Breisgau, München und Berlin-Charlottenburg, welches er 1928 als Diplom-Bergbauingenieur beendete. Von 1928 bis 1931 war er als Bergreferendar beim Oberbergamt in Halle an der Saale tätig. 1931 bestand er das Bergassessorexamen. 1932 erfolgte sein Promotion zum Dr.-Ing.. Von 1933 bis 1946 war er in leitenden Funktionen in verschiedene Bergwerks-, Erdöl- und Maschinenbauunternehmen tätig:

Seit 1950 war Seebohm, obwohl er selbst kein Sudetendeutscher war, Mitglied des Vorstands der Sudetendeutschen Landsmannschaft.Von 1959 bis 1967 war er deren Sprecher. Seebohm war einer der aktivisten Lobbyisten der Vertriebenenverbände in Bonn und machte seit 1959 regelmässig Schlagzeilen durch seine viel kritisierten "Sonntagsreden". Im Mai 1964 musste er auf Druck der Bundesregierung öffentlich von seinen Äusserungen zum rechtlichen Status des Sudetenlandes Abstand nehmen.

Partei

Nach Kriegsende wurde Seebohm Mitglied der Niedersächsischen Landespartei, die sich 1947 in Deutsche Partei umbenannte. Er war damit einer der wenigen Heimatvertriebenen in dieser Partei. Von 1947 bis 1955 war er Stellvertretender Bundesvorsitzender der DP. Seebohm war zwar auf dem Bundesparteitag der DP in Goslar 1952 zum Parteivorsitzenden gewählt worden, nahm die Wahl aber nicht an. Nachdem Seebohm im Juli 1960 die DP verlassen hatte, wurde er am 20. September 1960 Mitglied der CDU. 1964 wurde er zum Vorsitzenden des CDU-Landesverbandes Hannover und 1967 zum Bundesschatzmeister der CDU gewählt.

Abgeordneter

Von 1946 bis 1951 war er Mitglied des Landtages von Niedersachsen. 1948/49 war er Mitglied des Parlamentarischen Rates und dort Vorsitzender der DP-Gruppe. Von 1949 bis zu seinem Tode war er dann Mitglied des Deutschen Bundestages.

Öffentliche Ämter

Von 1946 bis 1948 war er Minister für Aufbau, Arbeit und Gesundheitswesen des Landes Niedersachsen in der von Hinrich Wilhelm Kopf geführten Landesregierung.

Nach der Bundestagswahl 1949 wurde er am 20. September 1949 als Bundesminister für Verkehr in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geleitete Bundesregierung berufen. Dieses Amt übte er auch unter Bundeskanzler Ludwig Erhard aus. Dem Kabinett der Großen Koalition gehörte Seebohm dann nicht mehr an und schied daher am 30. November 1966 aus der Bundesregierung aus.

Mit 17 Jahren Amtszeit als Bundesminister wird er nur von Hans-Dietrich Genscher (FDP) übertroffen, der insgesamt 23 Jahre dem Bundeskabinett angehörte.

Siehe auch: Kabinett Adenauer I, Kabinett Adenauer II, Kabinett Adenauer III, Kabinett Adenauer IV, Kabinett Adenauer V, Kabinett Erhard I, Kabinett Erhard II