Zum Inhalt springen

Politisches System Georgiens

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Juni 2005 um 15:33 Uhr durch ChrisM (Diskussion | Beiträge) (Außenpolitik: russ. Militär in Batumi, Achalkalaki bis 2008). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Vereidigung des georgischen Präsidenten vor dem Parlamentsgebäude in Tiflis, Januar 2004

Georgien ist eine demokratische Republik mit einem starken Präsidialsystem und zentralisierter Verwaltung. In ihrer Verfassung vom 24. Oktober 1995 bekennt sie sich zu den Grund- und Menschenrechten. Georgien ist zugleich eine defekte Demokratie. Zwar ist der Zugang zur Politik durch freie und geheime Wahlen gesichert, doch werden politische und bürgerliche Rechte sowie die Gewaltenkontrolle oft eingeschränkt.

Präsident

Präsident Michail Saakaschwili

Der Präsident hat eine starke Stellung gegenüber Regierung und Parlament. Er ist das Oberhaupt des Staates und der Exekutive. Er repräsentiert Georgien in den auswärtigen Beziehungen und bildet die Regierung und benennt hohe Beamte. Er kann auch lokale Regierungsvertreter suspendieren oder ablösen und Volksabstimmungen einleiten. Er wird für fünf Jahre in direkten Wahlen bestimmt. Präsidenten dürfen sich nur einmal der Wiederwahl stellen.

In einer am 6. Februar 2004 beschlossenen Verfassungsänderung ist die Machtposition des Präsidenten zu Lasten des Parlaments und des Premierministers weiter gestärkt worden. Der Präsident darf jede von ihm nicht für verfassungsgemäß gehaltene Parlamentsentscheidung blockieren. Er kann das Parlament auflösen, wenn die Legislative das von seiner Regierung vorgelegte Staatsbudget nach dreimaliger Abstimmungen nicht annimmt. Wenn das Parlament die Zusammensetzung der Regierung und das Staatsbudget innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Staatspräsidenten nicht bestätigt, darf er die Minister per Dekret ernennen und das Budget in Kraft setzen. Das Innen-, Verteidigungs- und Sicherheitsministerium wurden aus dem Verantwortungsbereich des Premierministers herausgenommen und unterstehen direkt dem Präsidenten.

Präsident Georgiens ist Michail Saakaschwili. Seine Vorgänger waren Swiad Gamsachurdia und Eduard Schewardnadse.

Regierung

Regierungschef ist der Premierminister. Er wird gemeinsam mit dem Kabinett auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament gewählt. Das Innen-, Verteidigungs- und Sicherheitsministerium unterstehen nicht dem Premier, sondern direkt dem Präsidenten. Die Regierung und hohe Beamte können vom Parlament mit einer Drei-Fünftelmehrheit abgewählt werden.

Das gegenwärtige Kabinett hat einen sehr jungen Altersdurchschnitt. Fast alle Minister haben im westlichen Ausland studiert oder gearbeitet. 2004 und 2005 gab mehrere Umbesetzungen: Die französische Diplomatin Salome Surabischwili ersetzte im März Außenminister Tedo Dschaparidse und der russische Unternehmer Kacha Bendukidse im Juni Wirtschaftsminister Irakli Rechwiaschwili. Am 10. Juni und am 15. Dezember wurde das Kabinett erneut umgebildet, um Reformen und die Organisation der Wiedervereinigung mit Südossetien effektiver voranzutreiben zu können. Nach dem Tod Premierminister Surab Schwanias übernahm Finanzminister Surab Nogaideli das Amt. Die Regierung blieb bis auf drei Posten unverändert.

Parlament

Parlamentspräsidentin Nino Burdschanadse

Das Georgische Parlament (georgisch Umaghiesi Sabcho) wird alle vier Jahre gewählt und kontrolliert die Regierung. Es hat das Recht, die Regierung und hohe Beamte mit einer Drei-Fünftelmehrheit abzuberufen. Es kann auch den Präsidenten ablösen, wenn er die Verfassung bricht. Die Parlamentspräsidentin Nino Burdschanadse ist nach der Verfassung die ranghöchste Amtsperson nach dem Präsidenten und amtiert im Fall von Ablösung, Rücktritt oder Tod.

Das Parlament hat 235 Mitglieder. 150 Abgeordnete wurden am 28. März 2004 nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, 75 Parlamentarier am 2. November 2003 nach dem Mehrheitswahlrecht in Wahlkreisen. Zehn Mandate gehören Exil-Politikern der Autonomen Republik Abchasien.

Das Parlament hat vier Fraktionen. Größte Fraktion ist die Nationale Bewegung - Demokraten (Vorsitzende: Maia Nadiradse). Sie hat 138 Mitglieder und damit die Mehrheit. Mit ihr verbunden ist die 20-köpfige Fraktion der Wahlkreisabgeordneten der Nationalen Bewegung - Demokraten (Vorsitzender: Beso Jugheli). Oppositionsfraktion ist die mitte-rechts orientierte Rechte Opposition (Vorsitzender: David Gamkrelidse) mit 17 Sitzen. Daneben besteht eine 20-köpfige Fraktion der Unabhängigen Wahlkreisabgeordneten (Vorsitzender: Wano Tschchartischwili), die mehrheitlich dem früheren Schewardnadsebündnis Für ein neues Georgien entstammen. Weitere 54 direkt gewählte Abgeordnete gehören keiner Fraktion an. Sie sind parteilos, stammen aus der Arbeiterpartei oder der aufgelösten Union für Demokratische Wiedergeburt.

Das Parlament tritt im Frühjahr und Herbst zu Sitzungen zusammen. Die Frühjahrssitzungen werden am ersten Dienstag im Februar eröffnet und am letzten Freitag im Juni geschlossen. Die Herbstsitzungen starten am ersten Dienstag im September und schließen am dritten Freitag im Dezember. Verabschiedete Gesetze werden im Gesetzblatt (georgisch: Sakanonmdeblo Matsne) veröffentlicht.

Politische Parteien

Georgiens Parteien haben den Charakter von Honoratiorenparteien, sind stark auf das Führungspersonal zugeschnitten. Von 1995 bis November 2003 war die von Präsident Eduard Schewardnadse angeleitete Bürgerunion Georgiens die einflussreichste Partei im Land. Bei den Parlamentswahlen am 31. Oktober 1999 errang die Bürgerunion mit 41,85% der Stimmen die absolute Mehrheit. Der gegenwärtige Präsident, der Premierminister und die Parlamentspräsidenten gehörten ursprünglich zu dieser Partei. Zwischen dem Herbst 2001 und Sommer 2002 entzweiten sie sich mit Schewardnadse, was zu einer grundlegenden Umstrukturierung des georgischen Parteiensystems führte. Nach der samtenen Revolution und dem Rücktritt Schewardnadses im November 2003 ist die Bürgerunion vollständig zerfallen. Ihre 19 Parlamentarier unterstützen die neue Regierung.

Die neue starke Kraft in Georgien ist die Nationale Bewegung - Demokraten. Bei den Parlamentswahlen am 28. März 2004, errang die frühere Opposition einen Erdrutschsieg mit 66,24% der Wählerstimmen. Die Partei eint die Träger der samtenen Revolution in Georgien. Vorsitzender und Leitfigur ist Präsident Micheil Saakaschwili. Seine Anhänger verfügen in der Partei über die Mehrheit. Die Anhänger von Premierminister Surab Schwania und Parlamentspräsidentin Nino Burdschanadse bilden die Minderheit.

Allein das mitte-rechts orientierte Wahlbündnis Rechte Opposition konnte 2004 mehr als sieben Prozent der Wähler mobilisieren. Sie verfügt über eine ausreichende Stammwählerschaft in der georgischen Bildungsmittelschicht und erhielt bei den Wahlen 7,96% der Stimmen. Alle anderen Parteien und Wahlbündnisse blieben unter der Sieben-Prozent-Klausel.

Die politische Parteien Georgiens sind:

Die 30 fachlich gegliederten Gewerkschaften sind im Bund der Georgischen Gewerkschaften zusammengeschlossen.

Verfassungsgericht, Oberstes Gericht

Das georgische Verfassungsgericht wacht über die Anwendung der Verfassung. Es hat neun Mitglieder, die für zehn Jahre im Amt bleiben. Drei von ihnen bestimmt der Präsident, drei wählt das Parlament und drei werden vom Obersten Gericht Georgiens ernannt. Der Vorsitzende des Verfassungsgericht wird vom Richterkollegium gewählt. Gegenwärtig ist es Joni Tschetsuriani.

Eine wichtige politische Rolle spielt das Oberste Gericht Georgiens. Es hat Verfassungsrang. Seine Mitglieder und der Gerichtsvorsitzende werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament für zehn Jahre gewählt. Im November 2003 annullierte das Oberste Gericht die Wahl von 150 nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Parlamentsabgeordneten am 2. November 2003 wegen Wahlbetrugs. Vorsitzender des Obersten Gerichts ist Konstantin Kublaschwili.

Verwaltung

Die Verwaltung Georgiens ist stark zentralisiert. Sie gliedert sich in 53 Rayons (georgisch raionebi, Singular raioni) und neun Städte (georgisch k'alak'ebi, Singular - k'alak'i). Obgleich es regionale Parlamente gibt, werden die Verwaltungsspitzen in den Rayons von der Regierung in Tiflis ernannt und abberufen.

Rayons und Städte* sind: Abasha, Adigeni, Achalgori, Achalkalaki, Achaltsiche, Achmeta, Ambrolauri, Aspindsa, Baghdati, Bolnisi, Bordschomi, Charagauli, Chaschuri, Chobi, Choni, Dedoplistskaro, Dmanisi, Duscheti, Gardabani, Gori*, Gurjaani, Java, Kareli, Kaspi, Kutaissi*, Lagodekhi, Lantschchuti, Lentetschi, Marneuli, Martwili, Mestia, Mzcheta, Ninotsminda, Oni, Osurgeti, Poti*, Kasbegi, Kwareli, Rustawi*, Satschchere, Sagarejo, Samtredia, Senaki, Sighnaghi, Sugdidi*, Tbilisi*, Telavi, Terjola, Tetritsqaro, Tianeti, Tkibuli*, Tsageri, Tsalenjicha, Tsalka, Tschiatura*, Tschchorotsku, Tschochatauri, Tskaltubo*, Wani, Zestaponi.

Von der zentralisierten Verwaltungsstruktur ausgenommen sind die Autonomen Republiken (georgisch avtonomiuri respublikebi, Singular - avtomiuri respublika) Abchasien und Adscharien, die de facto Unabhängigkeit genießen und deren autonomer Status auch nach einer stärkeren Einbindung in Georgien erhalten bleiben soll. Diese Einbindung ist zur Zeit (2004) allerdings noch in weiter Ferne, da sich beide Regionen sowie Südossetien weitgehend außerhalb der Kontrolle der Zentralregierung befinden.

Politische und bürgerliche Rechte sowie die Gewaltenkontrolle werden in Georgien immer wieder eingeschränkt. Der Europarat und das US-Aussenministerium haben mehrfach dazu aufgefordert, Demokratie und Menschenrechte in Georgien fester zu verwurzeln. Im Oktober 2004 warnten 14 führende georgische Menschenrechtler in einem offenen Brief an Präsident Saakaschwili vor einem Heraufziehen neuer autoritärer Herrschaftsstrukturen.

Georgiens Parlament hat im September 2004 einen staatlichen Ombudsman eingesetzt, um die Einschränkungen von Bürgerrechten einzudämmen. In fünf Abteilungen soll seine Behörde das Gerichtssystem, den Strafvollzug, die Staatspolizei, Informations- und Religionsfreiheit, Bürgerrechte, soziale und Verwaltungsfragen sowie die Armee durchleuchten.

Zwischen Dezember 2003 und Oktober 2004 haben sich 558 Menschen gemeldet, die von georgischen Strafverfolgungsbehörden gefoltert und geschlagen wurden. 2004 hat die Polizei mehrfach Demonstrationen unzufriedener Bürger in Tiflis gewaltsam aufgelöst. Im Juli trieb sie Taxifahrer und Rentner vor dem Rathaus auseinander, im September Einwohner der Stadt Terdschola, die sich vor der Staatskanzlei versammelt hatten.

Georgiens Generalstaatsanwalt Surab Adeischwili räumte im Oktober 2004 ein, er kenne mehr als zehn Fälle, in denen seine Behörde Aussagen unter Folter erpresst habe. Der frühere Vorsitzende der staatlichen Kontrollkommission, Sulchan Molaschwili, wurde im April 2004 wegen angeblicher Unterschlagung staatlicher Gelder verhaftet. Er wurde im georgischen Innenministerium mit Elektroschocks und glühenden Zigaretten gefoltert. Der Tifliser Staatsanwalt versprach ihn freizulassen, wenn er 265.000 US-Dollar an die Staatskasse zahle. Molaschwili zahlte die Summe, wurde aber nicht freigelassen.

Rewas Okruaschwili, Chefredakteur der Chalchis Gaseti (dt. Volkszeitung) in Gori, wurde am 2. August 2004 auf direkte Anweisung des georgischen Innenministers Irakli Okruaschwili wegen angeblichen Drogenhandels verhaftet, nachdem seine Zeitung Polizei und Regierung der Region Schida Kartli der Beteiligung an Schmuggelaktionen bezichtigt hatte. Ein Richter korrigierte den Innenminister.

Als der regierungsnahe Fernsehsender Rustawi 2 am 8. Juni 2004 wegen Millionenschulden vor dem Bankrott stand, erließ ihm die georgische Regierung Steuerschulden in Höhe von 2,2 Millionen US-Dollar. Präsident Michail Saakaschwili sagte, er werde keine Fernsehgesellschaft in den Bankrott treiben, egal, welche Summe sie schulde. 10% der Rustawi-2-Aktien gehören dem stellvertretenden Außenminister Georgiens, Nika Tabatadse, der früher Generaldirektor der Fernsehstation war.

Außenpolitik

Außenministerin Salome Surabischwili

Die Außenpolitik Georgiens ist von dem Wunsch geprägt, seine Unanhängigkeit von Russland unumkehrbar zu machen. Demgegenüber stehen starke Gruppen in der russischen Politik, die Georgien als Vasallenstaat betrachten. Sie stützen sich auf die Geschichte der vergangenen 200 Jahre, in denen Georgien bis auf eine kurze Unterbrechung von 1917 bis 1921 zum Russischen Reich, später zur Sowjetunion gehörte.

Unmittelbar nach der Gründung Georgiens 1991 unterstützte Russland separatistische Bewegungen in Abchasien, Südossetien und Adscharien. Die in der Folgezeit entstandenen, von Russland abhängigen Staaten, sind ein Druckmittel, mit dem jederzeit Einfluss auf die georgische Innenpolitik ausgeübt werden kann. Der Druck kann beliebig verstärkt werden, da Russland eigenes Militär in Abchasien, Südossetien und bis 2008 in den georgischen Städten Batumi sowie Achalkalaki stationiert hat. 1994 vermochte Russland Georgien zum Beitritt in die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) zu drängen.

Bis 1995 kümmerte sich der Westen wenig um Georgien. Lediglich Deutschland pflegte eine Sonderbeziehung zu Präsident Eduard Schewardnadse, der als sowjetischer Außenminister die deutsche Einheit vorangetrieben hatte. Verstärkte Ölförderungen in Turkmenistan und Aserbaidschan rückten den Staat im südlichen Kaukasus als Transitland zur Verschiffung des schwarzen Goldes Mitte der 1990er Jahre wieder in den Blickpunkt. Georgien sieht sich seither in einer geopolitischen Filetlage.

Inzwischen wird Georgien durch Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung unterstützt. Die NATO schloss mit Georgien eine strategische Partnerschaft ab und unterhält in Tiflis eine Vertretung. Es wurde Mitglied im Europarat und gehört zum EU-Programm Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP). Seit 1994 erhält Georgien US-amerikanische Militärhilfe und ist auch mit Koalitionstruppen im Irak vertreten. In Afghanistan schützte eine georgische Einheit die UNO-Beobachtermission während der dortigen Präsidentschaftswahlen.

Georgiens Außenministerin Salome Surabischwili, die bis März 2004 in Paris Abteilungsleiterin beim französischen Generalsekretär für Nationale Verteidigung war, will Georgien bis 2008 auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereiten. Seit dem 29. Oktober 2004 ist Georgien mit der NATO durch einen Individual Partnership Action Plan (IPAP) verbunden. In dem Plan verpflichtet sich Georgien, zur Reform seines politischen, Sicherheits- und Verteidigungssystems entsprechend den bei der NATO üblichen Standards.

Die USA haben sich 1999 im Silk Road Strategy Act darauf festgelegt, starke politische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Bindungen zwischen den Ländern des Südkaukasus ... und dem Westen zu entwickeln. Von 2002 bis 2004 schulten US-Ausbilder die georgischen Streitkräfte im Georgia Train and Equip Program (GTEP) für Einsätze gegen Aufständische an der Grenze zu Tschetschenien. Im April 2005 startete das Sustainment and Stability Operations Program (SSOP), das einheimische Truppen für multinationale Friedenseinsätze trainiert. Eine militärische Kooperation gibt es auch mit Israel: Georgien produziert Suchoi Su-25 Scorpio Kampfflugzeuge für Isreal und importiert von dort Tavor Sturmfeuergewehre.

Ein besonderes Verhältnis pflegt Georgien neben der Ukraine und Aserbaidschan mit der Gruppe der Neuen Freunde Georgiens: Estland, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien unterstützen und konsultieren Georgien in seinem Wunsch, der Europäischen Union und der NATO beizutreten. Anläßlich der Wiederbelebung der GUUAM im April 2005, sprach Präsident Saakaschwili von der Wiedererrichtung eines Baltischen-Schwarzmeer-Rahmens der Stabilität.

Literatur

  • Wolfgang Gaul: Verfassungsgebung in Georgien. Ergebnisse internationaler rechtlicher Beratung in einem Transformationsstaat. Berlin-Verlag Spitz, Berlin 2001, ISBN 3830502087
  • The World Bank: Georgia. Judicial Assessment. Washington 1998
  • Helmut Leipold: Der Zusammenhang zwischen gewachsener und gesetzter Ordnung: Einige Lehren aus den postsozialistischen Reformerfahrungen. in: Dieter Cassel (Hrsg.): Institutionelle Probleme der Systemtransformation. Schriften des Vereins für Socialpolitik N.F. Bd. 54, Berlin 1997, S. 43-68.
  • Barbara Christophe: Transformation als Inszenierung: Zur institutionellen Einbettung von Korruption in Georgien. in: Hans-Hermann Höhmann (Hrsg.): Kultur als Bestimmungsfaktor der Transformation im Osten Europas. Bremen 2001, S. 157-175
  • Giorgi Papuashvili: Presidential Systems in Post-Soviet Countries. The Example of Georgia. In: Georgian Law Review, Ausg. 3, 1999
  • Wolfgang Merkel, Aurel Croissant: Formale Institutionen und informale Regeln in defekten Demokratien. In: Politische Vierteljahresschrift, Ausg. 1, 2000
  • David Aphrasidze: Die Außen- und Sicherheitspolitik Georgiens: Zur Rolle kleiner und schwacher Staaten in der neuen europäischen Friedensordnung. Nomos, Baden-Baden 2003, ISBN 3-8329-0351-8