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Diskussion:Antidiskriminierungsgesetz

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Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland: [1], [2]. -- Dishayloo [ +] 23:56, 15. Dez 2004 (CET)


Wieso, nur Privat-/Zivilrechtlich, und nicht Straf-/Verfassungsrechtlich (Öffentliches Recht); soll das heissen, die NPD kann immer noch nicht verboten werden? --Alien4 14:49, 20. Feb 2005 (CET)

Mit Parteienrecht hat das ADG gar nichts zu tun! Es handelt sich tatsächlich um eine rein zivilrechtliche, dh zwischen den Bürgern geltende, Regelung. --Matthias-j-1975 01:32, 15. Jun 2005 (CEST)


Ein sehr ausführlicher Artikel - großes Lob. (Danke! --Matthias-j-1975 01:32, 15. Jun 2005 (CEST)) Ich habe das Beispiel gelöscht, da es zwar lehrreich ist, aber hier nicht zutrifft. Das ADG gilt nur für Massengeschäfte. Im Bereich der Vermietungen kommen da nur Wohnungsbaugesellschaften in Betracht - die überwiegende Mehrzahl der Vermieter sind vom Gesetz nicht betroffen. Aljoscha 22:07, 6. Jun 2005 (CEST)

Das Beispiel lautete:

Beispiel

Ein Antidiskriminerungsgesetz im Bereich von Mietverträgen kann als notwendige Folge in einer langen Kette von Interventionen des Staates angesehen werden. Diese sei nachfolgend erläutert.

Ein ursprüngliches Ziel des Gesetzgebers war es, Wohnraum nicht zu teuer werden zu lassen. Der Staat intervenierte, indem Spielräume bei Mieterhöhungen gesetzlich verringert wurden. Die Folge war, dass viele Vermieter ihren Mietern kündigten, um bei einem nun neuen Mieter die gewünschte Miete verlangen zu können. Dies hatte die nächste Intervention des Staates zur Folge: Ein Kündigungsschutz sollte die Kündigung erschweren. Nun lag jedoch das Risiko für einen nicht zahlenden Mieter gänzlich beim Vermieter, da er Mietnomaden nicht mehr einfach kündigen konnte. Die Folge war eine gezieltere Vorauswahl des Mieters durch den Vermieter. Nun aber verkehrte sich die anfängliche Idee. Das ursprüngliche Ziel des Staates, Wohnraum preiswert zu machen, um sozial Benachteiligten die Bezahlung der Miete zu ermöglichen, führte nun dazu, dass gerade solche Gruppen bei der Vorauswahl durch den Vermieter nicht mehr berücksichtigt wurden, stattdessen Besserverdienende.

Als Gegenmaßnahme wird nun ein Antidiskriminierungsgesetz erwogen. Nun muss der Vermieter "objektiv" nachweisen, dass er eine Person nicht aus Gründen der Diskriminierung abgelehnt hat. Es besteht nun für einen Vermieter die Gefahr, dass sich jemand in die eigene Wohnung einklagen kann. Es scheint absehbar, dass die Bereitschaft, eine Wohnung zu vermieten, abnehmen wird. Dadurch wird der Wohnraum verknappt und entsprechend teurer.

Dieses Beispiel zeigt, dass staatlicher Interventionismus häufig keine positiven, vielmehr eher negative Folgen hat, solange die Kräfte des Marktes unberücksichtigt bleiben. Man spricht hierbei von Staatsversagen.


Nun ja, vielleicht könnte man ja darauf hinweisen, dass das ADG den Zugang zu Wohnraum prinzipiell schon umfasst, nur eben hiervon im Grundsatz nur Massengeschäfte betroffen sind, vgl. § 2 I Nr. 8 iVm § 20 I. Auch wenn es sich nicht um Massengeschäfte handelt sind übrigens -- aus meiner Sicht mit gutem Grund -- Diskriminierungen "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft" trotzdem unzulässig, vgl. § 20 II. Finde den gelöschten Abschnitt lesenswert und wäre für eine Wiedereinstellung. -- Idefix2005 23:28, 6. Jun 2005 (CEST)


Ich finde das Beispiel auch gut - nur hat es nix mit dem ADG zu tun. Es gehört m.E. in einen Artikel zum Thema Mietrecht. Aljoscha 23:13, 7. Jun 2005 (CEST)


Ich entnehme § 20 II des Entwurfs, dass Diskriminierungen "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft" beim Zugang zu Wohnraum durchaus betroffen sind (auch bei Privatvermietung). -- Idefix2005 00:03, 8. Jun 2005 (CEST)


Es scheint absehbar, dass die Bereitschaft, eine Wohnung zu vermieten, abnehmen wird. Dadurch wird der Wohnraum verknappt und entsprechend teurer.
Dieses Beispiel zeigt, dass staatlicher Interventionismus häufig keine positiven, vielmehr eher negative Folgen hat, solange die Kräfte des Marktes unberücksichtigt bleiben. Man spricht hierbei von Staatsversagen.

Obiges müßte wieder aus dem Artikel entfernt werden, da es POV ist - FETT hervorgehoben. Einwände?--Ot 19:08, 11. Jun 2005 (CEST)

Verbesserung ja, aber mit Bauchschmerzen--Ot 19:16, 11. Jun 2005 (CEST)

Das Beispiel passt mir ehrlich gesagt gar nicht! Ich habe mich (bin übrigens der ursprüngliche Autor) bemüht, sehr sachlich die gesetzliche Regelung zusammenzufassen. So ein subjektiv-geprägtes "Beispiel" passt da nicht - es handelt sich nicht einmal um ein Exempel zur Gesetzesanwendung, sondern um eine eher allgemeine Anmerkung zu fehlgeleiteter Gesetzgebung. Vom fehlenden lexikalischen Charakter ("Staatsversagen") mal ganz abgesehen. --Matthias-j-1975 01:29, 15. Jun 2005 (CEST)