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Typspezies

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In der Taxonomie bezeichnet Typspezies oder Typusart die für die betreffende Familie oder Gattung „typische Art“, welche oftmals namensgebend ist für die entsprechende Familie oder Gattung.

In der Zoologie wird die Typspezies durch Artikel 42.3 der Internationalen Regeln für die Zoologische Nomenklatur geregelt. In anderen Gebieten der Biologie existiert der Terminus nur informell.

Siehe auch: