Erfindung
Erfindungen sind besondere, nicht auf der Hand liegende, materielle Konstrukte oder Verfahren, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen.
Erfunden werden sie von Erfindern.
Eine patentfähige Erfindung ist eine
- gewerblich anwendbare,
- neue,
- nicht naheliegende Lehre zum
- technischen Handeln, das heißt
- eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs
Alle vier Voraussetzungen (Neuheit, Erfindungshöhe, Technizität, gewerbliche Anwendbarkeit) müssen für die Erfindung erfüllt sein. Das heißt, aus der Erfindung muss das herausgeschält werden, was nicht neu ist. Davon muss herausgeschält werden das, was nicht naheliegend ist. Und davon muss herausgeschält werden das, was nicht technisch ist. Bleibt danach etwas übrig, was dann noch gewerblich anwendbar ist, dann ist dies der patentfähige Teil der Erfindung.
Im Gegensatz dazu stehen Entdeckungen, also das Auffinden etwas schon dagewesenden, die nicht patentierbar sind. Ebensowenig sind wissenschaftliche Theorien oder mathematische Modelle als Erfindungen zu sehen. Software-Patenten sind keine patentfähigen Erfindungen.
siehe auch: Liste bedeutender Erfindungen
Literatur
- DuMonts Chronik der Erfindungen & Entdeckungen.
- Meidenbauer, Jörg: 2002. 400 S. m. 200 Farb- u. 100 SW-Abb. im Text u. auf
- ISBN: 3-8320-8764-8, KNO-NR: 10 85 48 15 -DUMONT MONTE VERLAG- 29.99 EUR -
- 180 Meilensteine der Menschheitsgeschichte in chronologischer Reihenfolge.