Wirtschaftliche Betrachtung
Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist notwendig, wenn es einen Konflikt zwischen der juristischen und der wirtschftslichen Behandlichung eines Sachverhalts gibt. In der internationalen Rechnungslegung wird dieser Sachverhalt als substance over form bezeichnet.
Der wirtschaftliche Gehalt von Geschäftsvorfällen oder anderen Ereignissen stimmt nicht immer mit dem überein, was scheinbar aus ihrer rechtlichen Gestaltung oder Sachverhaltsgestaltung hervorgeht. Für die bilanzielle Abbildung eines Geschäftsvorfalls müssen sie gemäß ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt und nicht allein gemäß der rechtlichen Gestaltung bilanziert und dargestellt werden.
Als Bespiel kann man hier ein Leasingvertrag zwischen zwei Geschäftspartnern betrachten. Ein Vermögenswert bzw. Vermögensgegenstand wird vom vom Leasinggeber an den Leasingnehmer hundertprozentige zur Nutzung überlassen. Juristisch muss der Leasingnehmer den Gegenstand aktivieren, da er immer noch das Eigentum hat. Betrachtet man den Sachverhalt von der wirtschftlichen Seite, dann muss der Leasingnehmer den Gegenstand aktivieren da er es nutzt und dauraus später Erträge erzielt.