Diskussion:Frank Gust
Wäre nett wenn das jemand umschreiben könnte, das ist ja widerwärtig. 87.245.7.194 12:31, 25. Jun. 2007 (CEST)
"Den Titel Rhein-Ruhr-Ripper erhielt er von den Boulevard-Medien wegen seiner Vorliebe, die Leichen seiner Opfer aufzuschneiden, zu zerstückeln und Eingeweide zu entnehmen" Ich verstehe den Zusammenhang zwischen menschlichen Innereien und zwei, durch Deutschland fließenden, Flüssen nicht. (nicht signierter Beitrag von 91.34.232.253 (Diskussion) )
- Ich auch nicht. Xodó 03:34, 14. Apr. 2009 (CEST)
Wahrscheinlich, weil drei der Taten im Rhein-Ruhr-Gebiet verübt wurden? --CantivaNova 17:30, 26. Jun. 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von CanticaNova (Diskussion | Beiträge) )
Umbenennung?
Sollte der Artikel nicht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Täters und um ihm eine spätere Resozialisierung zu erleichtern auf Rhein-Ruhr-Ripper umbenannt werden? Xodó 03:36, 14. Apr. 2009 (CEST)
- Ich kenne zwar das Urteil nicht, aber nach durchsicht des Artikels gehe ich mal davon aus das die "Schwere der Schuld" festgestellt wurde, was in diesem Fall zu eine sehr langen Mindestverbüßungszeit führt. Wenn keine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet wurde kann dies immer noch nachgeholt werden. Um einen Arbeitsplatz wird er sich nicht mehr kümmern müssen, wenn er je entlassen wird.--Swafnir 03:46, 14. Apr. 2009 (CEST)
- Da steht nur lebenslang, kann also sein, dass er in sechs Jahren draußen ist, mit Milderungsgründen (etwa wenn er verwirrt war), früher. Xodó 08:16, 14. Mai 2009 (CEST)
- Das ist utopisch vgl. das Textende des nachfolgenden Links http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=41505970&top=SPIEGEL --Martin67 15:37, 14. Mai 2009 (CEST)
- Die erste Prüfung bei LL ist nach 15 Jahren! Wenn die Mindestverbüßungszeit nicht festgelegt wurde, dies kann aber auch noch nachträglich gemacht werden.--Swafnir 07:09, 25. Mai 2009 (CEST)
- Das ist utopisch vgl. das Textende des nachfolgenden Links http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=41505970&top=SPIEGEL --Martin67 15:37, 14. Mai 2009 (CEST)
- Da steht nur lebenslang, kann also sein, dass er in sechs Jahren draußen ist, mit Milderungsgründen (etwa wenn er verwirrt war), früher. Xodó 08:16, 14. Mai 2009 (CEST)
Ich weiß 100%, daß Frank nicht mehr in Freiheit kommt. Er möchte das auch nicht, und hat unter anderem deshalb nie seine eigene Kindheit als mildernden Umstand angeführt. Er steht zu seinen Taten und akzeptiert die Strafe. Daß er über seine Kindheit spricht, und über sein eigenes Schicksal berichtet, geschieht nicht aus dem Grund, daß er um Mitleid und Verständnis wirbt, sondern um andere Menschen zu sensibilisieren, damit ähnliche Taten verhindert werden können. Und vielleicht "Täter" gar nicht erst Verbrechen begehen, sondern vorher Hilfe bekommen können. Für seine Taten gibt es keine Rechtfertigung und das weiß er. Aber wir sollten nicht vergessen, daß auch er ein Opfer ist, und ein durchaus netter Mensch war (und ist). Es gibt halt Menschen, die haben 2 Seiten, und er ist ein echter Extremfall. Aber man sollte nicht einfach so über Menschen urteilen, die man nicht kennt, und erst Recht nicht alles glauben, was die Presse so verbreitet. Dazu ist das Thema einfach zu vielschichtig.Hätten die Menschen in seiner Umgebung früher reagiert, wäre das Ganze sicher anders verlaufen. Auch ich bin froh, daß er weggesperrt ist, aber trotzdem sehe ich ihn als Menschen. Allerdings bin ich auch kein Opferangehöriger, ich denke, dann sieht das schon anders aus. (nicht signierter Beitrag von Teddymoah (Diskussion | Beiträge) 15:59, 27. Jul 2009 (CEST))