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Diskussion:Credit Default Swap

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. September 2009 um 11:07 Uhr durch MarkToMarket! (Diskussion | Beiträge) (Big Bang - Small Bang). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von MarkToMarket! in Abschnitt Big Bang - Small Bang

ich habe einen neuen Link zu NZZ Folio zugefügt. In dem Link wird sehr einfach, verständlich und trotzdem fachlich korrekt die Geschichte und der Mechanismus von CDS erklärt. Insbesondere auch was CDSs mit der aktuellen Wirtschaftskrise zu tun haben. In meinen Augen ist der Link seeeeehr hilfreich. Störend ist allerdings der Kontext zur aktuellen Wirtschaftskrise. Ich bitte um begutachtung des Links. --92.201.14.96 12:34, 29. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Der Link gehört nicht in dieses Lemma, da der Artikle nicht CDS zum Thema hat. Ich klebe ihn mal hierhin, falls ihn jemand als Quelle verwenden will.
Artikel der NZZ Folio
--Marinebanker 18:44, 4. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Komplettüberarbeitungen bei Wikipedia-Artikeln

Vom 17.Nov. auf 29.Dez. 2006 gab es eine "komplette Überarbeitung". Aus einem einfach geschriebenen Artikel, der sogar leichte, im nachhinein gar prophetisch anmutende Kritik zeigte (der CDS hat auch seine Schwächen), wurde ein deutlich technischer Artikel. Ich finde, dass bei Wikipedia die Artikel organischer wachsen sollten und nicht das was lange und von vielen Benutzern akzeptiert wurde, in kurzer Zeit komplett "überarbeitet", sprich einfach gelöscht werden darf. Wenn es unterchiedliche Positionen gibt, dann sollten diese benannt werden. Wikipedia ist eben kein Brockhaus: Da die Artikel auch von vielen "Nicht-Fachleuten" geschrieben werden, ist doch den meisten Benutzern klar, dass Wikipedia nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Aber die Stärke von Wikipedia liegt genau darin, eine größere Breite des Wissens und der Bewertung einfließen zu lassen und nicht nur den Mainstream, der sich allzu oft gegenseitig zitiert. (7. Okt. 2008)

Richtigkeit der Abbildung

Eine kleine Missverständlichkeit zu nebenstehender Abbildung und nachfolgender Erläuterung im Text:

(...) Der Sicherungsnehmer zahlt zu den vereinbarten Zeitpunkten (t1,… , t6), aber längstens bis zum Eintritt des Kreditereignisses (im Beispiel zum Zeitpunkt t5) (...)

Das Beispiel in der Grafik, welches im Artikel beschrieben ist verstehe ich so, dass in t6 keine Zahlung des Sicherungsgebers an den -nehmer mehr erfolgen müsste, da der Kreditausfall in t5 liegt. Ist die Beschreibung der Grafik falsch oder die Grafik selber? --Martin H. Diskussion 01:57, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Die Graphik ist falsch. Ist aber nicht von mir, kann sie deshalb nicht ändern. Am Besten, man würde den Pfeil in t8 schattieren. --Marinebanker 08:22, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kreditereignis

wäre mal schön wenn jemand im Klartext hinschreibt was das überhaupt bedeutet. Ist ja schließlich ein allgemeines Lexikon hier.92.192.34.7 20:19, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Einleitung, zweiter Satz, eingeschobener Gliedsatz nennt ein Beispiel. Abschnitt Funktionsweise, 3. Anstrich nennt ein weiteres. Aus dem 2. Anstrich geht die Funktion des Kreditereignisses hervor.
Ich gebe zu, das ist im Moment nicht ideal, man sollte es klarer schreiben und man müsste mal die üblicherweise definierten Kreditereignisse aufzählen. Mit ein bisschen Nachdenken sollte die Bedeutung des Kreditereignisses aber klar sein. Man kann nicht immer alles mundgerecht portioniert erwarten, auch wenn idealerweise in der Wikipedia alles glasklar und ideal strukturiert beschrieben wäre. -- Marinebanker 22:10, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Jetzt steht es an einer Stelle und müsste verständlich sein. -- Marinebanker 21:59, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Artikel ist schlecht

Kann bitte jemand diesen Artikel so überarbeiten, dass man ihn versteht. D.h. mit mehr anschaulichen Beispielen erklären, Fachbegriffe erläutern und jeweils für Deutschland, Schweiz und Österreich unterscheiden.--89.217.215.60 13:51, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Zu welchen Fachbegriffen fehlt Dir eine Erklärung? Das zu wissen würde bei Anpassungen helfen -- Marinebanker 18:55, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten
ACK, so schlecht ist der Artikel doch gar nicht. Und was soll in der Schweiz oder Österreich anders sein? MfG --Reckoner 19:09, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Grundsätzliche Erklärung

Ich finde folgende Erklärung zum reinen Verständnis am besten:

Credit Default Swaps sind eine Art Versicherung, die Gläubiger gegen einen Kreditausfall abschließen können. Dabei verpflichtet sich zum Beispiel eine Bank oder ein Hedge-Fonds, bei einem Kreditausfall die Summe zu ersetzen, und erhält im Gegenzug eine Gebühr. Die Swaps können zum Beispiel für Anleihen, Bankkredite oder Hypotheken abgeschlossen werden. Damit verteilen Gläubiger ihr Risiko.

Hieraus kann man auch am besten die "Klemme" in der die Schuldner bei einem Kreditausfall stecken, erkennen. (nicht signierter Beitrag von 83.236.230.58 (Diskussion | Beiträge) 10:07, 14. Jul 2009 (CEST))

Bitte den Artikel lesen. Steht relativ weit vorne unter der Überschrift Hintergründe. Da steht sogar nicht nur die Ähnlichkeit zu einer Versicherung, sondern auch der Unterschied. CDS sind nämlich gerade nicht eine Art Versicherung, sondern genau dass, was im ersten Satz des Artikels steht und dann weietr ausgeführt wird. --Marinebanker 11:23, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Hallo Marinebanker, hallo IP, ich habe den durch eine andere (?) IP veränderten Satz noch einmal umformuliert, meines Wissens nach ist es so korrekt. Ich bin aber auch nicht der Experte, also verbessert mich bitte ggf. MfG --Reckoner 19:57, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe revertet (in zwei Schritten):
  • Der mit "allerdings" beginnende Satz der IP war in dem Zusammenhang Unsinn, weil er nicht mehr den Grund enthielt, warum es keine Versicherung ist. Jetzt stimmt es wieder (ähnelt einer Versicherung - allerdings ist etwas anders).
  • In Deiner Version kam das Wort "zurück" vor - nicht allgemeingültig richtig, da der Sicherungsgeber ja gar keinen Kredit gegeben haben muss und deshalb nicht unbedingt Geld zurück bekommt.
  • Warum die Dinger Swap heißen - ich glaube nicht wegen der Zahlung beim Credit Event (bei Barausgleich wird übrigens nichts getauscht). Möglicherweise, weil das Zahlungsprofil ungefähr dem Tausch der Zahlungsströme eines risikofreien mit einem risikobehafteten Bond entspricht.
-- Marinebanker 22:22, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Hallo, ich bin von diesem: 200412mba_cds.pdf Dokument ausgegangen. In dem Schaubild gleich auf der zweiten Seite sieht man, das bei einem Kreditereignis Geld gegen Verbindlichkeit getauscht wird (Swap). Ist das Dokument (immerhin von der Bundesbank) falsch? Oder hat sich in der Zwischenzeit etwas Grundlegendes geändert (ist ja schon von 2004)? MfG --Reckoner 23:14, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Durch das Big Bang Protocoll hat sich im Frühjahr 2009 einiges beim Settlement geändert (unter anderem der Wechsel vom physical zu auction settlement). Das hier [1] müsste nen guter Einstieg sein. -- Fruchtcocktail ¡digame! 23:59, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Nicht erst dadurch. Auch zuvor gab es die Möglichkeit eines Barausgleiches. Das Bild im Monatsbankartikel ist ein Beispiel, im Text darunter werden beide Methoden des Settlement beschrieben. Wie Fruchtcocktail richtig schreibt, ist mittlerweile der Barausgleich nach einer Auktion die im ISDA-Rahmenvertrag vorgesehene Methode. Vorher war Zahlung und Lieferung üblich - üblich heißt aber nicht, dass das ausschließlich vorkam. Steht auch so im dem Artikel hier ;-) --Marinebanker 09:50, 15. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Abgrenzung zum Forderungsbesichertes Wertpapier

Hallo, wie grenzen sich denn CDS denn vom Forderungsbesichertes Wertpapier ab, bzw. wie reihen diese sich in die auf der ABS-Seite beschriebene Baumstruktur ein? Danke & Grüße Bahnemann 10:47, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ganz einfach: CDS sind keine Wertpapiere. Da braucht man nichts explizit abgrenzen. Welche Baumstruktur im ABS-Artikel meinst Du? --Marinebanker 22:00, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Die unter dem Unterpunkt "Typen". Wieso sollen CDS keine Wertpapiere sein??? Bahnemann 02:06, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Siehe ersten Satz von Wertpapier: CDS sind nicht verbrieft. Sind individuelle OTC-Verträge. -- Marinebanker 07:29, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Verstehe ich das richtig, dass wie hier beschrieben durch die Verbriefung von CDS das Wertpapier "ABS" entsteht? CDS also quasi das nicht direkt handelbare Underlying ist - weil nicht verbrieft sondern nur Vereinbarung zwischen 2 Parteien? Danke & Gruß Bahnemann 09:28, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Kannst Du bitte noch die Seite(n) angeben. Ich will nicht wirklich 32 Seiten lesen ;-) Danke! -- Marinebanker 20:02, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Gerne: Seite 8 - gleich der erste Treffer beim Suchen nach "«Credit Default Swaps" ;-) Bahnemann 22:22, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

<--- Naja.
Was da wohl beschrieben wir, ist eine synthetische Verbriefung (Verbriefung#Synthetische Verbriefung). Wobei dabei nicht nur die CDS "verbrieft" werden, sondern auch die sicheren Wertpapiere, die das SPV aus dem Emissionserlös kauft.
Zu den Verständnisproblemen trägt vermutlich bei, dass "verbrieft" zwei leicht unterschiedliche Dinge bezeichnet. Klassisch (und so meinte ich es) heißt verbrieft, dass ein Recht in Form einer Urkunde gebracht wird und das Recht an der Urkunde hängt. Also zum Beipiel verbriefte Forderung (= Anleihe) im Gegensatz zu unverbriefter Forderung (= Buchkredit). Oder verbriefte Option (=Optionsschein) im Gegensatz zu unverbriefter Option (=OTC-Option oder börsengehandelte Option).
"Verbrieft" im engeren Sinne ist das, was in Verbriefung beschrieben ist. Was da verbrieft wird, sind kompliziert geregelte Ansprüche auf bestimmte Zahlungsströme, die häufig aus einem Portfolio von Finanzinstrumenten stammen. In dem Portfolio können auch CDS sein. Man sagt dann, dass Portfolio sei verbrieft.
Strenggenommen kann man einen CDS nicht ohne weiteres verbriefen. Aus einem CDS erwachsen beiden Seite Rechte. Wer bekommt dann die Urkunde (den Brief)? -- Marinebanker 23:09, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dem kann ich soweit folgen, doch wie ist es zu erklären, dass in der Einleitung geschrieben ist, dass ein CDS ein Kreditderivat ist, unter der dort folgenden Erklärung gesagt wird dieses ist wiederum ein "handelbares Finanzprodukt" sein soll, was für mich aber per se eine verbriefte Forderung und somit ein Wertpapier darstellt? Oder weshalb sind die CDS handelabar bzw. stimmt etwas an der derzeitigen Definition hier nicht? Danke & Gruß Bahnemann 09:07, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Keine Ursache! Handelbares Finanzprodukt ist m. W. kein streng definierter Begriff. Handelbar bedeutet aber nur, dass dafür ein liquider Markt besteht (im Ggs. z. B. zu einer Spareinlage). Handelbare Finanzprodukte müssen mitnichten verbriefte Forderungen sein (was führt Dich zu dem Schluss?). Beispielsweise werden börsengehandelte Derivate (wie der Name sagt) heftig gehandet und sind keine Wertpapiere. Dass gilt auch für viele OTC-Derivate wie Zinsswaps und FRAs. -- Marinebanker 21:44, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Glaube meine bisherige Definition von "Wertpapier" war einfach updatebedürftig... Hätte bisher behauptet, dass auch börsengehandelte Derivate zu den Wertpapieren zählen, was offensichtlich falsch ist. Was genau fehlt denn CDS und börsengehandeltem Derivat zum Wertpapier? Verbrieft sind sie?! Eine Urkunde gibts auch? Fehlt vielleicht die Liberationsfunktion? Vielen Dank für die Nachhilfe! Grüße Bahnemann 16:42, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Keine Ursache.
Wie gesagt: Ein CDS ist nicht verbrieft. Da gibt es keine Urkunde wie bei einem Wertpapier. Es gibt normalerweise einen von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag ("Bestätigung"), der unter einem gängigen Rahmenvertrag (gewöhnlich der ISDA-Rahmenvertrag) abgeschlossen ist. Wie auch bei dem bereits erwähnten Zinsswap etc.
Ebensowenig gibt es bei börsengehandelten Derivaten (z. B. Euro-Bund-Future, DAX-Future) eine Urkunde. --Marinebanker 20:00, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Big Bang - Small Bang

Hi, bin Artikel mal durchgegangen, zum Big Bang vom 8.April 2009 steht nur sporadisch was drin, zum Small Bang, also den Konventionsänderungen in Europa, sogar gar nichts. Wäre dafür einen eigenen Abschnitt einzubauen, der alle Veränderungen mal auflistet, oder wirds dann zu aufgebläht?MarkToMarket! 15:10, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Konventionsänderungen in Europa stehen doch drin ("Im ersten Halbjahr 2009 wurde zuerst in den USA und dann in Europa ...")? Ansonsten halt an den entsprechenden Stellen, weil man dann die Änderungen in den wirtschaftlichen Zusammenhang stellen kann. Was Du willst, könnte eine Zsuammenfassung unter den neuen "Abschnitt" Geschichte, der damit aber sehr unrund wird (was bei einem Satz erst mal schwer zu vermeiden ist). Wenn Du meinst, dass ohne übermäßige Redundanzen hinzubekommen ... da könnte auch was zum Übergang von "restructuring" zu "modified restructuring" hin, also quasi alle Änderungen auf Grund von Lehren aus Krisen. -- Marinebanker 16:43, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Oh, stimmt, hatte ich überlesen. Trotzdem nicht wirklich viel. Für den nicht-informierten Leser wird es glaub ich nicht ersichtlich was genau die Veränderungen so mit sich bringen. Ich werde mal versuchen, da etwas möglichst "rund" einzubasteln. Zur MR-Bestimmung: Wird das ganze dann nicht zu speziell (weil, so ganz ohne ist das Thema ja auch nicht...)? Gruß!MarkToMarket! 11:07, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten