Zum Inhalt springen

Journalist

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Juni 2005 um 00:46 Uhr durch 200.85.34.114 (Diskussion) (Weblinks). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Journalist ist, wer Informationsmaterial sammelt, auswertet oder prüft sowie Nachrichten unterhaltend, analysierend oder kommentierend aufbereitet, damit sie über Medien der Öffentlichkeit vermittelt werden können.

Berufsbild

Vierte Gewalt

Aus den Erfahrungen mit dem Dritten Reich haben die Väter des Grundgesetzes den Medien, insbesondere den Journalisten, Freiheiten eingeräumt. Deutlich wird dies in der im Artikel 5 des Grundgesetzes verankerten Pressefreiheit. Die Journalisten können sich neben Priestern als einzige auf das Zeugnisverweigerungs-Recht berufen, d.h. sie können vor Gericht die Aussage verweigern, wer ihnen die Informationen zu einer bestimmten Story gesagt hat.

Denn gerade dadurch, dass ein Informant so sicher sein kann, nicht genannt zu werden, kann durch Aufdeckung von z.B. Bestechungen eine "Kontrollfunktion" gegenüber dem Staat ausgeübt werden. Aus diesem Grunde werden Journalisten und Medien oft als Vierte Gewalt im Staate bezeichnet.

Zudem informieren Journalisten die Öffentlichkeit über Sachverhalte oder Vorgänge, die von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung ist. Damit tragen sie zum Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung bei und erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.

Ausbildung

Da der Begriff "Journalist" rechtlich nicht geschützt ist, wie Arzt, Architekt oder Bäcker, kann sich jeder Journalist nennen. Eine vorgeschriebene Berufsausbildung oder Lehre für Journalisten gibt es nicht.

Üblich für die professionelle Ausübung ist eine zweijährige Ausbildung in einer Redaktion als Volontariat. Weitere Möglichkeiten sind der Besuch einer Journalistenschule oder ein Journalistik-Studium. Jedoch ist das Berufsfeld offen für Quereinsteiger (insbesondere mit Spezialwissen).

Voraussetzung für Beruf des Journalisten ist in erster Linie die handwerkliche Beherrschung seines Mediums, sei es Sprache, Foto oder Film. Darüber hinaus werden von einem Journalisten soziales und gesellschaftspolitisches Verantwortungsbewusstsein, logisches und analytisches Denken, Kreativität sowie Kontaktfähigkeit verlangt. Abgesehen vom Lokal-Journalisten, der ein Allrounder sein sollte, werden in den Mantel-Redaktionen bei den Print-Medien und Redaktionen von Hörfunk und Fernsehen zunehmend Fachleute gefragt.

Eine alte, aber treffende Journalisten-"Weisheit" sagt: Man muss nicht alles wissen, nur wissen, wer als Fachmann etwas zu einem Thema sagen kann.

Tätigkeitsgebiete

Journalisten arbeiten in Printmedien, wie Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblätter, aber auch im Hörfunk und Fernsehen, sowie Nachrichtenagenturen oder Pressebüros.

Mit dem Internetzeitalter kamen als jüngstes Tätigkeitsfeld Online-Redaktionen hinzu. Ferner sind Journalisten als Pressesprecher oder Pressereferenten in den Pressestellen (auch PR- oder Marketingabteilungen) von Wirtschaftsunternehmen, Behörden oder Organisationen tätig.

Der größte Teil arbeitet als Lokaljournalist.

Wer bei Presse, Hörfunk oder Nachrichtenagenturen Nachrichten bearbeitet, also redigiert, gilt als Redakteur. dabei werden Bild- und Text-Redakteur unterschieden. Im Gegensatz dazu arbeitet der Reporter vor Ort, etwa bei einem großen Unglück oder einer Naturkatastrophe, recheriert also die Fakten einer Geschichte. Ein Korrespondent ist für seine Heimatredaktion (Zeitung, Hörfunk, Fernsehen, Nachrichtenagentur) in der Bundes-, Landeshauptstadt, oder im Ausland tätig.

Neben den angestellten Journalisten gibt es auch freiberufliche Journalisten. Diese arbeiten auf Honorar-Basis oder handeln Pauschalverträge aus. Viele Moderatoren im Fernsehen sind freie Journalisten.


Darstellungsformen

In seiner Arbeit benutzt der Journalist unterschiedliche Darstellungsformen. Neben der reinen Vermittlung von Fakten: Nachricht, Bericht, Fotografie, Film, und Interview fließen in den anderen Darstellungsformen auch persönliche Wertungen ein: Reportage und Feature. Eine ausschließlich persönliche Wertungen eines Sachverhaltes findet sich im Kommentar und in der Glosse.


Übersicht:

Korrespondent - Reporter - Bildredakteur - Kolumne - Feuilletonist - Leitartikler - Videojournalist - Moderator

Literatur

  • Walther von LaRoche: Einführung in den praktischen Journalismus, 13. Aufl. München, Leipzig 1992
  • Claudia Mast (Hrsg.): ABC des Journalismus. Ein Leitfaden für die Redaktionsarbeit, 7. Aufl. Konstanz 1994
  • Elisabeth Noelle-Neumann, Winfried Schulz, Jürgen Wilke (Hrsg.): Fischer Lexikon Publizistik Massenkommunikation, Frankfurt a. M. 1994
  • Wolf Schneider: Deutsch für Profis. Wege zu gutem Stil (Buchtipp zum Thema sprachliche Ausdrucksfähigkeit und -sicherheit)
  • Deutscher Fachjournalisten-Verband (Hrsg.): Fachjournalismus. Expertenwissen professionell vermitteln, Konstanz 2004

Siehe auch