Oder-Neiße-Grenze



Die Oder-Neiße-Grenze ist die überwiegend entlang der Flüsse Oder und Lausitzer Neiße verlaufende Grenze zwischen Deutschland und Polen.
Der Grenzverlauf zwischen Deutschland und Polen wurde im Rahmen des Potsdamer Abkommens am 2. August 1945 von den Alliierten vorbehaltlich des Abschlusses einer endgültigen Friedensregelung festgelegt. Hierdurch wurde etwa ein Viertel des deutschen Staatsgebietes in den Grenzen von 1937 de facto abgetrennt und unter vorläufige polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt.
Bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung am 7. Oktober 1949 erkannte die DDR im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 die Oder-Neiße-Grenze an, ohne jedoch Stettin und Swinemünde, die westlich der Oder liegen, zu erwähnen, da das Gebiet westlich der Oder ursprünglich von der DDR komplett beansprucht wurde. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR wurde die Grenze als „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ bezeichnet. Die ebenfalls 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland erkannte erst am 7. Dezember 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie unter dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung als faktische unverletzliche Westgrenze Polens an.
Als im Zuge der sich anbahnenden Deutschen Wiedervereinigung 1990 insbesondere in Polen die Sorge wuchs, das vereinigte Deutschland könne eine Revision der deutschen Ostgrenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als rechtmäßige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen. Diese Anerkennung wurde im Zwei-plus-Vier-Vertrag verankert und im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 in einem völkerrechtlichen Vertrag bekräftigt. Durch diesen am 16. Januar 1992 in Kraft getretenen Vertrag gab die Bundesrepublik Deutschland alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen und seitdem auch völkerrechtlich zu Polen gehören.[1][2][3]
Geschichte
Vorgeschichte
Die durch die Potsdamer Beschlüsse unter polnische Verwaltung gestellten Gebiete des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 umfassten die preußischen Provinzen Pommern, Schlesien, Ostpreußen sowie die östlich der Oder gelegenen Gebiete Brandenburgs (Neumark). In diesem Gebiet und im Territorium der seit dem Versailler Vertrag selbständigen Freien Stadt Danzig stellte die deutschsprachige Bevölkerung insgesamt die Mehrheit, auch wenn es in bestimmten Gebieten starke polnischsprachige Bevölkerungsanteile gab (Oberschlesien, Masuren). Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918 waren Grenzgebiete zwischen dem Deutschen Reich und dem neu entstandenen polnischen Staat umstritten. Polen erhob Anspruch auf Teile dieser Gebiete und begründete dies zum einen mit polnischen Bevölkerungsminderheiten, zum anderen damit, dass diese Gebiete in früheren Jahrhunderten zum Teil unter polnischer Herrschaft gestanden hatten. Dies betraf in erster Linie Teile Oberschlesiens und Masurens, in denen Volksabstimmungen durchgeführten wurden, welche jedoch eine mehrheitliche Orientierung zu Deutschland ergaben. Der endgültige Grenzverlauf in Oberschlesien wurde erst 1922 festgelegt.[4]

Seit dem Aufkommen des Nationalismus im 19. Jahrhundert wurde östlich der Oder-Neiße-Linie die jeweils nicht das Staatsvolk bildende Bevölkerung diskriminiert. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges traf dies die polnischsprachigen unter deutscher, ab 1919 die unter polnische Herrschaft geratenen deutschsprachigen im neu gebildeten polnischen Staat. Viele sahen sich gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und siedelten ins Deutsche Reich um.
Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges teilten die beiden Diktatoren Adolf Hitler und Josef Stalin in einem geheimen Zusatzprotokoll Polen zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion auf. In den an Deutschland fallenden Gebieten Polens sowie dem Generalgouvernement verfolgten die Nationalsozialisten gemäß ihrer Ideologie das Ziel einer vollständigen Germanisierung. Große Teile der polnischen Bevölkerung wurden aus diesen Gebieten vertrieben. Die polnische Elite wurde weitgehend ermordet und weite Teile der polnischen Bevölkerung wurden zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich verschleppt.
Auf der Jalta-Konferenz zwischen Winston Churchill, Franklin D. Roosevelt und Josef Stalin im Februar 1945 wurde eine Westverschiebung Polens grundsätzlich beschlossen. Churchill und Roosevelt sprachen in Jalta von der „Oder-Grenze“, Stalin von „Oder und Neiße“. Scheinbar war die Grenzfrage noch offen. Stalin wollte jedoch die Teile östlich der Curzon-Linie (Westteil Weißrusslands und der Ukraine) für die Sowjetunion zurückzugewinnen, die nach dem Ersten Weltkrieg durch Polen erobert worden waren. Dies stieß bei der polnischen Exilregierung in London auf Widerspruch, Stalin hatte aber bereits im Juli 1944 in einem geheimen Vertrag mit dem Lubliner Komitee die Oder-Neiße-Grenze festgelegt[5] Der von Stalin zur Diskussion gestellte Grenzverlauf zwischen der Sowjetunion und Polen entsprach ziemlich genau dem, den er bereits im Pakt mit Hitler erreicht hatte.
- Siehe hierzu auch Polnische Westforschung.
Potsdamer Konferenz und Nachkriegszeit

Bereits im Frühjahr und Frühsommer 1945 übertrug Stalin die Verwaltungshoheit der Gebiete, die er Polen zugesagt hatte, der provisorischen polnischen Regierung, obwohl in Jalta keine Vereinbarung über die polnische Westgrenze zustande gekommen war. Die deutsche Bevölkerung wurde zunächst unkontrolliert, später planmäßig vertrieben oder zur Zwangsarbeit nach Sibirien verschleppt, während eigene Landsleute auch auf bisher deutschem Staatsgebiet angesiedelt wurden, die zum Teil aus den von der Sowjetunion annektierten Ostgebieten Polens stammten. Im Juli 1945 wurde das westlich der Oder gelegene Stettin mit Umland, welches bis dahin noch unter deutscher Verwaltung stand, mit Einverständnis der Alliierten von der Roten Armee unter polnische Verwaltung gestellt. Mit der Aussiedlung beziehungsweise Vertreibung der deutschen Bevölkerung, der Ansiedlung polnischer Einwohner sowie der Polonisierung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie durch administrative Eingliederung in den polnischen Staatsverband und Umbenennung fast sämtlicher Ortschaften wurden ab Sommer 1945 von der polnischen Regierung vollendete Tatsachen geschaffen.
Konfrontiert mit vollendeten Tatsachen, akzeptierten auch die beiden Westalliierten im August auf der Potsdamer Konferenz die sowjetische und polnische Verwaltung dieser Gebiete für die Zeit bis zu einer friedensvertraglichen Regelung. Für das nördliche Ostpreußen mit Königsberg sagten die Westalliierten in Potsdam der Sowjetunion die Unterstützung ihres Annexionswunsches zu. Für Polen fehlt eine solche Zusage hinsichtlich der übrigen Oder-Neiße-Gebiete.
Strittig war zunächst auch, ob die Grenzziehung entlang der Lausitzer oder der Glatzer Neiße erfolgen sollte. Es wird kolportiert, dass den amerikanischen und englischen Verhandlungsdelegationen die Existenz der Lausitzer Neiße anfangs nicht bewusst gewesen sei. Von diesen wurde kurzzeitig statt der Oder-Neiße-Linie noch die 50 Kilometer weiter östliche Oder-Bober-Linie (besser: Oder-Bober-Queis-Linie) als deutsche Ostgrenze ins Spiel gebracht, die Sowjetunion verweigerte aber die Zustimmung dazu. Eine solche Regelung hätte immerhin die östliche Lausitz komplett bei Deutschland belassen und die Teilung von Städten wie Görlitz und Guben vermieden. Letztlich einigte man sich auf die Lausitzer Neiße.
Es wurde auch beschlossen, den „Transfer“ der in der Tschechoslowakei und Polen lebenden Deutschen „in geordneter und humaner Weise“ durchzuführen. Die Potsdamer Konferenz mahnte, die sogenannten „wilden“ Vertreibungen der Deutschen einzustellen. Dennoch erfolgten in den folgenden Jahren weitere Vertreibungsaktionen durch kommunistische und nationalistische Gruppen, Militär und Paramilitär aus allen ehemaligen Teilen des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie und aus dem Sudetenland (Tschechoslowakei).
Die Grenzlinie wurde zunächst auch von der 1946 gegründeten SED abgelehnt, später wurde diese Haltung unter sowjetischem Druck revidiert. Im März/April 1947 erfolgte die offizielle Bezeichnung der Oder-Neiße-Grenze als „Friedensgrenze“ durch die Moskauer Außenministerkonferenz. Am 11. Januar 1949 wurden die neuen Gebiete formal in die polnische Staatsverwaltung eingegliedert. Im offiziellen polnischen Sprachgebrauch heißen sie wiedergewonnene West- und Nordgebiete oder auch kurz neue Westgebiete zur Unterscheidung von den bereits 1919 erhaltenen alten Westgebieten.


1949 nahmen Polen und die DDR diplomatische Beziehungen auf und unterzeichneten am 6. Juli 1950 in Warschau das Görlitzer Abkommen durch DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl und Polens Ministerpräsident Józef Cyrankiewicz zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze. Sie sei „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze, die die beiden Völker nicht trennt, sondern einigt“. Sie verläuft „von der Ostsee entlang der Linie […] Świnoujście (Swinemünde), […] Oder bis zur […] Lausitzer Neiße […] entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze“, womit sie „die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen bildet.“ Das Stettiner Gebiet wurde nicht erwähnt, ebenso wenig die in Potsdam getroffene Feststellung, die Grenzbeschreibung gelte nur bis zur „endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens“ in einer kommenden Friedensregelung. Dieser Vertrag wurde von den USA und Großbritannien abgelehnt, die Bundesregierung erklärte ihn für „null und nichtig“. Sie berief sich auf die im Görlitzer Vertrag fehlende Bedingung, dass die Entscheidung über die gegenwärtig polnisch und sowjetisch verwalteten deutschen Ostgebiete erst in einem späteren Friedensvertrag gefällt werde.
Gewählte Vertreter der Vertriebenen bekannten sich am 5. August 1950 bei der Proklamation der Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart zum Verzicht auf jegliche Gewaltanwendung und Vergeltung, nicht aber zum Verzicht des „Rechts auf Heimat“.
Annäherung unter Willy Brandt und Warschauer Vertrag
1965 wurde in einer Ostdenkschrift der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) erstmals von einer bedeutenden Organisation vorsichtig die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie befürwortet. Diese – innerkirchlich höchst umstrittene – Stellungnahme hat erhebliches Gewicht, weil fast 90 Prozent der aus den Oder-Neiße-Gebieten vertriebenen Deutschen evangelisch waren.
1968 votierte Willy Brandt, Außenminister in der Großen Koalition, als erster deutscher Politiker für eine „Anerkennung beziehungsweise Respektierung der Oder-Neiße-Grenze bis zur friedensvertraglichen Regelung“. Im Jahr darauf erklärte er in seiner Regierungserklärung als Bundeskanzler der ersten sozialliberalen Koalition ziemlich eindeutig, dass er die Oder-Neiße-Linie als Grenze anzuerkennen beabsichtigt. Von polnischen Gegenleistungen – etwa der Gewährung von Minderheitenrechten für die damals noch rund 1,2 Millionen Deutschen im polnischen Bereich – war nicht die Rede.
Am 7. Dezember 1970 schlossen Polen und die Bundesrepublik Deutschland den Warschauer Vertrag. Beide Seiten bekundeten, dass die aus den Potsdamer Beschlüssen herrührende bestehende Grenzlinie die „westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet“. Man habe „gegeneinander keine Gebietsansprüche“ und werde solche „auch in Zukunft nicht erheben“. Ein Rückkehrrecht für die Vertriebenen oder Minderheitenrechte für die in der Heimat verbliebenen Deutschen wurden nicht vereinbart und von deutscher Seite auch nicht gefordert. Die Ostverträge gehen Ende 1971 unter Enthaltung der Union durch den Bundestag. In einer Entschließung vom 17. Mai 1972 erklärt der Deutsche Bundestag einstimmig bei fünf Enthaltungen, die Bundesrepublik habe die Verpflichtungen im Moskauer Vertrag und im Warschauer Vertrag „im eigenen Namen auf sich genommen“. Die Verträge gingen „von den heute tatsächlich bestehenden Grenzen aus, deren einseitige Änderung sie ausschließen“. Sie nehmen eine „friedensvertragliche Regelung nicht vorweg“ und schaffen „keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen“. Hintergrund war der Vorbehalt der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes. Demzufolge war die nicht voll souveräne Bundesrepublik nicht berechtigt, völkerrechtswirksame Änderungen der Grenzen von 1937 vorzunehmen.[6] Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Bonn und Warschau erfolgte im September 1972.
1985 führte die Ausdehnung der DDR-Hoheitsgewässer in der Stettiner Bucht zu Zwistigkeiten mit Polen. Daraufhin wurde am 22. Mai 1989 ein Vertrag zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Stettiner Bucht abgeschlossen.
Ende der 1980er Jahre lebten in den ehemaligen deutschen Ostgebieten noch ungefähr 800.000 Deutsche, rund 750.000 von ihnen in Oberschlesien. Nach 1989 ging diese Zahl durch Aussiedlung stark zurück. Im Jahre 2002 lebten laut Volkszählung noch 152.897 Deutsche in diesen Gebieten.
Deutsche Wiedervereinigung
1990 wird im Zwei-plus-Vier-Vertrag die bestehende Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und Polen bestätigt. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages zwischen der DDR und der „alten“ Bundesrepublik traten auch die darin vereinbarten Änderungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, neben anderem die Aufhebung des bisherigen Artikels 23, in Kraft. In Warschau unterzeichneten die beiden Außenminister, Krzysztof Skubiszewski für die Republik Polen und Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik Deutschland, den deutsch-polnischen Grenzvertrag zur Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze: „Der Verlauf der Grenze bestimmt sich nach dem Görlitzer Abkommen (…) sowie dem Warschauer Vertrag“.
Am 21. Juni 1990 hatten der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR eine gleichlautende Erklärung zur Westgrenze Polens verabschiedet. Sie enthielt die unmissverständliche Botschaft an Polen:[7]
„Die Grenze Polens zu Deutschland, so wie sie heute verläuft, ist endgültig. Sie wird durch Gebietsansprüche von uns Deutschen weder heute noch in Zukunft in Frage gestellt. Dies wird nach der Vereinigung Deutschlands in einem Vertrag mit der Republik Polen völkerrechtlich verbindlich bekräftigt werden […].“
1991 unterzeichneten Bundeskanzler Kohl, Außenminister Genscher, Ministerpräsident Bielecki und Außenminister Skubiszewski in Bonn den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag, mit dem auch vertraglich vereinbart wird, dass die jeweiligen Minderheiten das Recht haben „ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität, frei zum Ausdruck zu bringen“ – was die staatliche Anerkennung der Deutschen Minderheit in Polen bedeutet. Des Weiteren wurde die Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerks vereinbart. Beide Verträge werden am 16. Dezember 1991 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und traten am 16. Januar 1992 in Kraft.
Vertriebenenproblematik

Die Verträge von 1970 und 1990/91 betreffen nur die Grenzziehung, beziehen sich aber nicht auf Vertreibung und Enteignung der rund 14 Millionen Ost- und Sudetendeutschen, denen später weitere vier Millionen deutsche Aussiedler folgten. Die Vertriebenenverbände stehen auch daher einer Akzeptanz des Verlusts der Heimat ihrer Mitglieder oder deren Vorfahren sehr distanziert gegenüber. Die zögerliche und ambivalente Politik insbesondere der beiden Unionsparteien schürte lange Zeit revisionistische Hoffnungen auf Restitution in den Grenzverlauf von 1937, das heißt in die Staatsgrenzen vor dem Münchner Abkommen.
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich-Karl Schramm, Wolfram-Georg Riggert, Alois Friedel, Sicherheitskonferenz in Europa; Dokumentation 1954–1972. Die Bemühungen um Entspannung und Annäherung im politischen, militärischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technologischen und kulturellen Bereich. A. Metzner, 1972 (Original von University of Michigan), ISBN 3-7875-5235-9, S. 343f.
- ↑ Boris Meissner, Gottfried Zieger, Staatliche Kontinuität unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage Deutschlands, Verlag Wissenschaft und Politik, 1983, S. 137f.
- ↑ Siegrid Krülle, Die völkerrechtlichen Aspekte des Oder-Neiße-Problems, Duncker & Humblot, 1970, S. 86
- ↑ Martin Broszat: Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik. Ehrenwirth, München 1963, S. 154–163.
- ↑ Peter Graf Kielmansegg: Nach der Katastrophe. Eine Geschichte des geteilten Deutschlands, Siedler Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-88680-329-5, S. 22ff.
- ↑ Ingo von Münch, Hans-Jürgen Schlochauer, Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht …, Walter de Gruyter, 1981, ISBN 3-11-008118-0, 1981, ISBN 978-3-11-008118-3.
- ↑ Ersatzlose Preisgabe, Der Spiegel 44/1990 vom 29. Oktober 1990, S. 80–85a
Literatur
- Hanns Jürgen Küsters, Daniel Hofmann: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1998, ISBN 3-486-56360-2, ISBN 978-3-486-56360-3.
- Klaus Rehbein: Die westdeutsche Oder/Neiße-Debatte, Hintergründe, Prozeß und das Ende des Bonner Tabus, Lit Verlag, 2006, ISBN 3-8258-9340-5.
- Jörg-Detlef Kühne: Zu Veränderungsmöglichkeiten der Oder-Neiße-Linie nach 1945, Nomos, 2007, 2., aktualisierte Auflage, ISBN 3-8329-3124-4.
- Dieter Blumenwitz: Oder-Neiße-Linie. In: Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999; hrsg. v. Werner Weidenfeld / Karl-Rudolf Korte; Schriftenreihe der bpb, Band 363.
- Robert Brier: Der polnische „Westgedanke“ nach dem Zweiten Weltkrieg 1944–1950, Digitale Osteuropa-Bibliothek: Geschichte 3 (2003).
- Roland Gehrke: Der polnische Westgedanke bis zur Wiedererrichtung des polnischen Staates nach Ende des Ersten Weltkrieges. Genese und Begründung polnischer Gebietsansprüche gegenüber Deutschland im Zeitalter des Nationalismus, Herder-Institut, Marburg 2001, ISBN 3-87969-288-2.
- Andreas Lawaty: Das Ende Preußens in polnischer Sicht: Zur Kontinuität negativer Wirkungen der preußischen Geschichte auf die deutsch-polnischen Beziehungen, de Gruyter, Berlin 1986, ISBN 3-11-009936-5.
Weblinks
- Bundeszentrale für politische Bildung: Die deutsch-polnischen Beziehungen nach 1945
- Bundestagsdebatte vom 13. Juni 1950
- Wirtschaftliche Argumente in den Grenzdebatten des 20. Jahrhunderts (Ostmitteleuropa) Hauptseminar an der Europa-Universität Viadrina im WS 2000/2001: