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Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Ralf Roletschek in Abschnitt Datei:Hamm-Hindu--090606 7858-.jpg
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Datei:Pandita Ramabai II.jpg, Datei:Pandita Ramabai.jpg

Wie sieht es hier aus? Sind die Bilder gemeinfrei? siehe dazu auch hier und hier. Ich bezweifele die gemeinfreiheit ein wenig. -- Suhªdi 14:09, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

BR. Insofern problematisch: Als Briefmarken (wenn ich aufgrund der spärlichen Informationslage nicht falsch verstanden habe) vllt. amtliche Werke? PD-alt eher fraglich (Stamp Issue Date: 26/10/1989), sofern nicht altes Motiv. [[ Forrester ]] 00:57, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ramabai Dongre Medhavi ist 1922 gestorben. Ich nehme mal an, dieses Portrait ist zeitgenössig. Damit würde es dann wahrscheinlich unter die 1923er-Regelung fallen. Womöglich ist es sogar schon PD-alt.
Bei Datei:Pandita Ramabai.jpg dürfte das wohl ähnlich sein. Amtliches Werk sollte man aber auch nicht unbedingt ausschließen. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:26, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Zum ersten: Wie soll es denn PD-alt sein? Und PD-alt-100 geht auch nicht. Nachweis einer Veröffentlichung vor 1923 sehe ich gerade auch nicht. [[ Forrester ]] 21:46, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Also was jetzt? Sonst löschen. [[ Forrester ]] 21:16, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Könntet ihr bitte einfach mal WP:BR durchlesen und möglichst auch kapieren? Wie ist das mit Nicht-EU-Staaten außer der USA? Na? Es spricht alles dafür, dass das in Indien PD ist und damit auch in D,AT,CH --Historiograf 22:21, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:Platzrunde.jpg

Uploader =? Urheber: Namen sind sehr unähnlich, jedoch schreibt der Uploader selbst erstellt. Meint der, dass "A. Hascher" dieses Bild serlbst erstellt hat oder der Uploader? -- Suhªdi 12:32, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich würde hier in der Tat die Freigabe von A. Hascher abwarten, ein selbst erstellt ist schnell mal versehentlich eingefügt. Evtl. handelt es sich ja um dieselbe Person, aber sicher ist sicher. →Nagy 12:47, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Sehe ich auch so. Haste schon Google usw.? [[ Forrester ]] 18:00, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe bei Google nicht gefunden.
-- Suhªdi 18:20, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Und ihr seht SH? Straßen, Gewässer, Waldgrenzen usw. sind ohne SH weil Fakten und amtliche Werke (in Katasterkarten veröffentlicht), da ist hier einzig die eingezeichnete Platzrunde. Ich sehe darin keine schöpferische Leistung. --Marcela 21:18, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich auch nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:23, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich schon. Die Generalisierung liegt relativ eindeutug vor und es handelt sich nicht um simple Grenzverläufe. Und nur weil Fakten per se nicht schützbar sind oder weil sie irgendwo anders als amtliches Werk veröffentlich wurden, heißt das nicht, dass die graphische Darstellung (denn GENAU darum geht es in wissenschaftlichen Werken, vgl. §2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG) es auch nicht ist. [[ Forrester ]] 22:35, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Also was jetzt? [[ Forrester ]] 21:18, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:Societaetstheater Dresden.jpg

Uploader =? Urheber? -- Suhªdi 13:47, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich hab ne Mail an das ST weitergeleitet.... ireas (talk’n’judge - DÜP) 14:26, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Und nu? [[ Forrester ]] 21:30, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
ST sagt nicht ausreichend, ich sage ausreichend - die nächste Runde beginnt ... ich setz OTRS-pending, wenn ich die Ticketnummer wiederfinde. ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:09, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:Heft 5.jpg, Datei:Schellengelaeut.jpg

Siehe Uploderdiskussion: "In beiden Fällen lagen die Rechte bei Der Bücherkreis. Die Firma wurde 1933 - leider - verboten. Ich werde die Einträge am Tage ergänzen."

Meinungen? -- [[ Forrester ]] 21:10, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

SH beim ersten zweifellos vorhanden, beim zweiten würde ich sie verneinen. --Marcela 21:14, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Für mich ist es die erste Diskussion, deswegen die Frage: Was bedeutet SH? (Bei mir steht das Kürzel für Schleswig-Holstein). Danke für die Auskunft. --Jürgen Engel 21:50, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
SH steht für Schöpfungshöhe.
@Ralf: Das zweite hat auch meiner Meinung nach keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:54, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für SH. - Zum Heft 5 habe ich recherchiert, dass die Zeichnung Kinderkopf von Emil Stumpp stammt. Ich werde den Nachlaßverwalter fragen, ob er einer Veröffentlichung zustimmen mag - sofern die Rechte überhaupt bei ihm liegen. Das Heft ist ebenfalls im Verlag Der Bücherkreis erschienen. --Jürgen Engel 22:41, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Den Nachlaßverwalter habe ich heute, 3. August 2009, wegen der rechtlichen Situation per E-Mail befragt. --Jürgen Engel 10:40, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Sobald Du eine Antwort bekommen hast, wäre es sehr freundlich, wenn Du wieder Mitteilung im entsprechenden Ticket geben kannst. Sendest Du das Ergebnis dann einfach wieder an permissions-de@wikimedia.org mit einem Hinweis auf das bestehende Ticket (#2009072710014003)? Danke! -- Yellowcard 13:02, 6. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Info: Den Nachlaßverwalter Stumpp habe ich heute wegen Datei:Heft5.jpg schriftlich (!) an die E-Mail-Antwort erinnert. --Jürgen Engel 15:27, 10. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Dein Engagement ehrt dich, lass uns von neue Entwicklungen wissen. [[ Forrester ]] 21:22, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Zur Datei:Heft_5.jpg hat der Nachlaßverwalter Michael Stumpp der honorarfreien Verwendung unter Namensnennung per E-Mail zugestimmt. Chris Ritter vom Wikimedia-Support-Team habe ich heute per E-Mail informiert. --Jürgen Engel 18:29, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
prima danke, kann dann ja auch in den Artikel über den Künstler --Historiograf 22:23, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
So, das Foto vom Kinderkopf des Emil Stumpp ist im Artikel Der Bücherkreis jetzt mit Zustimmung des Rechteinhabers Michael Stumpp (Emil-Stumpp-Archiv 63571 Gelnhausen) hochgeladen. Besten Dank für sämtliche Hilfeleistungen --Jürgen Engel 21:18, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Leider ist die Freigabe nicht gültig. Sie enthält nur eine Erlaubnis zur honorarfreien Nutzung des Bilds innerhalb der Wikipedia. Weitere Infos in der E-Mail von soeben. Danke jedenfalls für die Mühen! -- Yellowcard 13:55, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:Enjoy Coca Cola Logo.svg

Es wurde angezweifelt, dass dieses Logo eine Durchschnittsgestaltung sei. Ich sehe jedoch weder im Schriftzug noch in der Darsellung einer Glasflasche auf rotem Hintergrund eine schöpferische Leistung. Was meint ihr dazu? [[ Forrester ]] 09:10, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Hat keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:01, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
keine SH --Marcela 21:58, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:Unikl-logo-old.jpg

Die Zeichnung in der Mitte hat IMHO SH, sieht aber nach PD-alt aus. Allerdings hab och dafür keinerlei Beweise. Löschen? (Achso, eine Freigabe der Uni gibt's nicht). Grüße, -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 08:23, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Mit Sicheriheit ist die Zeichnung uralt, sieht zumindest so aus. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:34, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Wenn das nicht uralt ist, wurden zumindest uralte Vorlagen benutzt. --Marcela 18:43, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Es sieht eher nach der Prägung einer Münze oder Medaille als Vorbild aus... --Luekk 23:51, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:469.jpg

Geht das als 2D-Reproduktion durch, auch wenn das Foto von mit einer Nikon D300 angefertigt wurde? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:35, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

"Erster Theil" - das th wurde doch durch die Orthographische Konferenz von 1901 abgeschafft? --Marcela 18:42, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, schon, aber darum geht es doch jetzt gar nicht. Das Buch selbst ist von 1760, also längst PD-alt. Mir geht es um das Lichtbild. Ist das ein Lichtbild oder nur eine 2D-Reproduktion? Es wurde nicht mit einem Flachbettscanner, sondern mit einer Kamera aufgenommen. Für diesen Fall sind wir uns ja uneins, ob das dann noch eine 2D-Reproduktion ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:17, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Das Aufnahmegerät ist egal. Rainer Zenz hat oft genug deutlich räumliche Aufnahmen mit dem Scanner angefertigt, Beispiel: Datei:Gartenkresse.jpg, ebenso kann man mit Kameras reproduzieren. Ein Scanner ist doch auch nichts weiter als eine überdimensionale Kamera ohne Objektiv. Große Kiste mit Loch vorne drin, hinten den Scanner ankleben, fertig ist eine Kamera. --Marcela 21:09, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ok, also ist das trotzdem eine 2D-Reproduktion. Dann ist das Problem eigentlich gelöst (der Urheber kann sich nämlich nicht entscheiden, ob er Bild-frei als Lizenz vergeben will ([1]), oder doch lieber Bearbeitungen verbieten will ([2])... -- Chaddy · D·B - DÜP 01:16, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Buchrücken abschneiden, der ist 3D. Könnte als Beiwerk durchgehen, aber ohne ihn ist es klar ne 2D-Repro. --Marcela 01:20, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:Centre Miro-La Masia.JPG, Datei:Centre Miro.JPG

Beiwerk ja/nein? Bei Datei:Centre Miro-La Masia.JPG würde ich sagen, defenitiv nein. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:01, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Beides kein Beiwerk. Auf Commons könnte das durchgehen, falls sie da catalanisches Recht akzeptieren. --Marcela 18:23, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:ReelBox technisch.jpg, Datei:ReelBoxII technisch 2 000.jpg

Könnte es hier einen Schutz geben? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 21:19, 25. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:Öl-Projekt-Durres.jpg

Ich verstehe die „starken Zweifel an der behaupteten Urheberschaft“ von Martin, reichen diese aber aus, um das Bild zu löschen? Grüße, -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 22:19, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:Clinet2.png

Ist das Bild des Herrn Reinecke nur Beiwerk? Wenn ich mir diese strikte Auslegung anschaue, würde ich nein sagen, bin mir aber nicht sicher. Grüße, -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 09:48, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Tendiere auch eher zu nein. Kann man aber doch sicherlich durch ein anderes Bild bzw. durch eine Grafik ohne SH ersetzen, oder? Was ist mit dem Rest der Datei, unter welcher Lizenz steht die Software bzw. ist die Lizenunterstellung gültig? -- Yellowcard 13:01, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:200dollar1998.jpg

kann man das als amtliches Werk werten? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 14:10, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Lukas meint das abgebildete Werk, nicht das Bild selber.
-- Suhªdi 14:11, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ich denke ja. Zudem streite ich dem Känguru die SH ab... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:09, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Datei:Hamm-Hindu--090606 7858-.jpg

Die Datei zeigt ein Kunstwerk. Greift hier die Panoramafreiheit? Für mehr Details in der Sache siehe diese Zusatzinfos vom Fotografen Mbdortmund. Gruß -- Yellowcard 12:58, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ich gehöre auch zu der Stammtisch-Ruhrgebiet-Truppe, welche an diesem Tag dort fotografierte. Bei dem Gesamtkunstwerk handelt es sich um einen Wagen, der sich über das Jahr in einer "Sondergarage" auf dem Tempelgelände befindet und das in der Regel mit einem Rolltor - blickdicht - verschlossen ist. Während des Tempelfestes aber, wird der Wagen öffentlich zur Schau gestellt und im Rahmen der großen Prozession über mehrere Kilometer außerhalb des Tempelgeländes - also im öffentlichen Raum - bewegt. Die Aufnahme entstand zwar nicht während der Prozession mit diesem Tempelwagen, aber während des Tempelfestes und der Vorbereitung zur Prozession. Ich würde das Bild also nicht unter den Gesichtspunkten der Panoramafreiheit bewerten, da das Kriterium bleibend nicht erfüllt ist. Wie verhält es sich aber mit Kunstwerken, welche bei einer Prozession, oder einem Umzug zur Schau gestellt werden. Wie sind also z.B dieses Kunstwerk des Kölner Karnevals, oder dieses der Basler Fastnacht zu bewerten? Die Analogie sehe ich zumindest gegegeben. --Wuselig 16:26, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ich zitiere mal die der Einfachheit halber die Argumentation von meiner Benutzerseite:

"Hi Yellowcard,
der rituelle Wagen schien mir dort auf dem Tempelgelände dauerhaft außerhalb des Tempels öffentlich ausgestelllt zu sein. Es gibt dort eine Art offenen Wetterschutz, in dem der Wagen ausgestellt war. Zudem habe ich die Fotos dort gemacht, als diese Gegenstände im Rahmen einer Prozession außerhalb des Tempelgeländes öffentlich präsentiert wurden. Ich habe bei den Bildern bewusst darauf geachtet, das Knippsverbot innerhalb des Tempels zu beachten. Wir waren an diesem Tag mit mehreren Wikipedianern dort, vielleicht weiß einer der anderen, ob das mit der Panoramafreiheit hinhaut. Pittiman kommt aus Hamm, der könnte vielleicht mal prüfen, ob der Wagen dort immer steht. Ich bin mir nicht sicher.
Eine andere Überlegung ist, ob man bei einer öffentlichen Zurschaustellung religiöser Gegenstände Bilder machen darf. Auch da bin ich nicht ganz sicher, weiß aber, dass dies regelmäßig toleriert wird, etwa analog zu einer Demonstration. Der Umzug fand in drei Umgängen wesentlich im öffentlichen Raum statt, teilweise in großem Abstand zum Tempelgelände. Es war mir während der Prozession nicht möglich, eine klare Genehmigung zu bekommen, dazu waren die Zuständigkeiten zu unklar, denke aber, dass man die bekommen könnte, wenn das mit der Panoramafreiheit nicht hinhaut.
mfg Mbdortmund 11:58, 30. Aug. 2009 (CEST) "

Wer reichlich vergleichbarer Probleme sucht, kann in der commons-Kategorie Prozessions mit der Suche nach Löschksndidaten beginnen...

mfg Mbdortmund 17:03, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Mal ganz ehrlich: de facto riecht mir das nach Realitätsverlust zu glauben, das Coca Cola Logo sei aufgrund fehlender Schöpfungshöhe auch kommerziell frei verwendbar, während man hier bei der öffentlichen Prozession Probleme sucht... mfg Mbdortmund 21:52, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Rein aus urheberrechtlicher Sicht ist das Logo auch kommerziell für jeden verwertbar. Dem steht aber das Markenrecht entgegen, das uns hier aber nicht weiter kümmert. Erstens weil wir durch das bloße Zeigen des Logos das MArkenrecht nicht verletzen und zweitens uns damit begnügen, wenn eine Datei urheberrechtlich frei ist. Evtl. Zusatzrechte sind eine andere Geschichte. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:04, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
  1. Das Bild liegt auf Commons, was geht das DÜP an?
  2. SH kann bezweifelt werden, solche Tierköpfe werden seit dem Mittelalter so oder ähnlich gebastelt
  3. es gibt keine Rechtssprechung zur Panoramafreiheit bei Fahrzeugen, man geht davon aus, daß sie existiert.

--> Kein Problem --Marcela 00:02, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten