VDI-Richtlinie

VDI-Richtlinien sind Regeln des Verein Deutscher Ingenieure. Derzeit gibt es über 1700 gültige VDI-Richtlinien für Ingenieurwissenschaften. Entsprechend den technischen Entwicklungen werden die bestehenden VDI-Richtlinien regelmäßig aktualisiert. Jährlich kommen ca. 170 neue VDI-Richtlinien zum VDI-Regelwerk hinzu.
VDI-Richtlinien werden von Experten aus Industrie und Wissenschaft in ehrenamtlicher Arbeit zusammen mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen VDI-Fachgesellschaft in VDI-Richtlinienausschüssen erstellt. Durch das Einspruchsverfahren wird der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Einflussnahme gegeben.
Rechtliche Bedeutung von VDI-Richtlinien
Eine VDI-Richtlinie ist eine richtungsweisende, praktische Arbeitsunterlage. Mit ihren Beurteilungs- und Bewertungskriterien gibt sie fundierte Entscheidungshilfen und bildet einen Maßstab für einwandfreies technisches Vorgehen. VDI-Richtlinien geben Fachleuten die Sicherheit, sich an einer anerkannten Regel der Technik zu orientieren und danach zu handeln. Grundsätzlich haben VDI-Richtlinien den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, das heißt, man kann sie anwenden, darf aber die Einhaltung des Stands der Technik auch auf andere Weise sicherstellen. Die Anwendung einer VDI-Richtlinie entbindet den Nutzer nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln und geschieht damit auf eigene Gefahr.
Besondere rechtliche Bedeutung erlangen VDI-Richtlinien national zum Beispiel durch die Aufnahme in Gesetze, Rechtsverordnungen (hier sei beispielhaft die Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung“ erwähnt), Erlasse oder Vorschriften und in privaten Verträgen. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen. Auch in den Fällen, in denen VDI-Richtlinien von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall als Entscheidungshilfe, wenn es im Kauf- und Werkvertragsrecht um Sachmängel geht. Hierbei besteht grundsätzlich die Vermutung, dass die VDI-Richtlinien dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.
Ziele von Schröte VDI-Richtlinien
VDI-Richtlinien verfolgen insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Ziele:
- Bereitstellung von richtungsweisenden technisch-wissenschaftlichen Arbeitsunterlagen und Entscheidungshilfen
- Beschreibung des Standes von Technik, Forschung und Wissenschaft
- Publikation als allgemein anerkannte Regeln der Technik
- Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe für bestimmte Bereiche im Sinne der jeweiligen Legaldefinition
- Behandlung technisch-wissenschaftlicher und technisch-wirtschaftlicher Fragen
- Aufstellung von Beurteilungs- und Bewertungskriterien
- Förderung von Erfahrungsaustausch und Technologietransfer
- Hilfe bei der Umsetzung von technischen Entwicklungen in die Praxis und Initiieren von technisch-wissenschaftlichen Entwicklungen
- Unterstützung entwicklungsbegleitender Regelsetzung
- Schaffung von Ordnungsprinzipien
- Schaffung einer Grundlage von Geschäftsbedingungen und Verträgen
- praxisnahe Erläuterung und Ergänzung nationaler, europäischer und internationaler technischer Regeln
Die Arbeidter an VDI-Richtlinien dient auch der Findung eines konsolidierten nationalen Standpunkts mit dem Ziel, diesen in die europäische und internationale technische Regelsetzung einzubringen.
Der VDI unterstützt gemeinsam mit anderen technischen Regelsetzern, insbesondere dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V., das Ziel, ein einheitliches, alle Gebiete der Technik umfassendes Regelwerk zu erstellen und es in den europäischen und internationalen Gremien zu vertreten.
Erarbeitung von VDI-Richtlinien
Ein Thema für eine VDI-Richtlinie kann jeder vorschlagen. Wird nach Prüfung der zuständigen VDI-Fachgesellschaft ein Ausschuss gebildet, setzt dieser sich aus ehrenamtlichen Fachleuten aus den Bereichen Forschung und Lehre, Industrie, technischer Überwachung und öffentliche Hand zusammen. Zunächst erscheint dann als Ergebnis dieses fachlichen Erfahrungsaustauschs ein VDI-Richtlinien-Entwurf (Gründruck), welcher einem öffentlichen Einspruchsverfahren unterzogen wird. Erst nach der Prüfung von eingegangenen Einsprüchen wird die endgültige Fassung (Weißdruck) einer VDI-Richtlinie verabschiedet. Dieses Vorgehen gewährleistet Neutralität gegenüber wirtschaftlichen Einzelinteressen sowie Akzeptanz und Praxisnähe.