Arnoldshainer Konferenz
Die Arnoldshainer Konferenz (AKf) war ein Zusammenschluss von unierten und reformierten Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Ferner gehörten zur ihr die lutherischen Landeskirchen der EKD, die nicht Mitglieder der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) waren.
Die "Arnoldshainer Konferenz" hatte bei der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der Union in Berlin eine Geschäftsstelle.
Geschichte
Die "Arnoldshainer Konferenz" wurde 1967 in Arnoldshain, einem kleinen Dorf in Hessen mit ca. 1.900 Einwohner, das seit 1. August 1972 ein Ortsteil der Gemeinde Schmitten im Hochtaunuskreis ist, gegründet. In Arnoldshain befindet sich die 1954 errichtete Akademie der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Die "Arnoldshainer Konferenz" war lediglich eine Arbeitsgemeinschaft selbständiger Landeskirchen bzw. Kirchenleitungen. Sie hatte daher nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie dies bei Landeskirchen sonst üblich ist.
Mitgliedskirchen der Arnoldshainer Konferenz
- Evangelische Kirche der Union (EKU), sowie deren Mitgliedskirchen
Ferner:
- Evangelische Landeskirche in Baden
- Bremische Evangelische Kirche
- Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
- Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Lippische Landeskirche
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
- Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
- Evangelisch-Reformierte Kirche - Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland
sowie als Gast die
Die Landeskirchen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR waren erst nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten der "Arnoldshainer Konferenz" beigetreten.
Aufgaben und Ziele
Die Arnoldshainer Konferenz hatte das Ziel, Übereinstimmungen in den wesentlichen Bereichen des kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und die Einheit der EKD zu stärken. Sie befasste sich mit Themen wie Kirchengemeinschaft, Ordination, Strukturfragen, Verfassungsrecht, Mitgliedschaftsrecht, Dienst- und Arbeitsrecht, Aus- und Fortbildung, Ökumene etc.
Die Beschlüsse fasste die halbjährlich tagende "Vollkonferenz", in welche die einzelnen Kirchenleitungen je zwei Mitglieder entsandten.
Auflösung der Arnoldshainer Konferenz
Zum 1. Juli 2003 schlossen sich nahezu alle Mitgliedskirchen der "Arnoldshainer Konferenz" mit der Evangelischen Kirche der Union (EKU) zur Union Evangelischer Kirchen (UEK) zusammen.
Lediglich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und die Evangelische Landeskirche in Württemberg (diese hatte ohnehin nur Gaststatus) traten der UEK zunächst nicht bei. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg befürchtet, die UEK könnte sich als zusätzliche Instanz zwischen die Landeskirchen einerseits und der EKD als deren Dachverband andererseits schieben.