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Straßensystem in Österreich

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Im Straßensystem in Österreich kann man die Straßen nach verschiedenen Kriterien unterteilen:

Nach der Straßenverkehrsordnung

In der Straßenverkehrsordnung sind folgende Straßentypen angeführt:

Autobahn

Die Kennzeichnung erfogt durch die internationale Straßentafel

In Österreich besteht auf Autobahnen Mautpflicht auch für PKW. Die Halter müssen dabei eine so genannte Autobahnvignette kaufen, um auf Autobahnen fahren zu dürfen. In Österreich gibt es Vignetten mit verschiedenen Lauftzeiten, zur Zeit verkauft werden Jahresvignetten (72,60 €), 2-Monats-Vignetten (21,80 €) und 10-Tages-Vignetten (7,60 €). Die Jahresvignette gilt jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des folgenden Jahres.

Die generelle Höchstgeschwindigkeit beträgt für PKW und Motorräder 130 km/h, mit Anhänger 100 km/h, für LKW 85 km/h.

Autostraße

Kennzeichnung durch die internationale Straßentafel generelle Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Bundesstraße mit Vorrang

Kennzeichnung durch viereckige Tafel mit weißer Zahl auf blauen Grund.

Bundesstraße ohne Vorrang

Kennzeichnung durch runde Tafel mit schwarzer Zahl auf gelben Grund

Vorrangstraße

Kennzeichnung durch internationale Tafel für Vorrangstraße

Landstraße

keine besondere Kennzeichnung

Nach dem Straßenerhalter

Der Straßenerhalter ist verantwortlich für den Zustand der Straßen. Andererseits bekommt der Straßenerhalter auch die auf der jeweiligen Straße kassierte Strafgelder.

Autobahn

Die derzeitigen Autobahnen sind alle Bundesautobahnen, also die Eigentümer der Autobahnen und Autostraßen. Sie haben jedoch 1982 die Erhaltungs- und Finanzierungsaufgaben an die ASFINAG übertragen.

Es gibt aber auch schon Gespräche über den Bau von Autobahnen als Public Partnership- Autobahn zu bauen, d.h. das auch private Finanzgruppen am Bau aber auch an den Mauteinnahmen beteiligt werden sollen.

Die ersten Planungen führen auf die Reichsautobahn in die Zeit des dritten Reiches zurück. Es wurde auch schon damals das erste Stück der Westautobahn bei Salzburg gebaut.

Als Bezeichnung hat in Österreich jede Autobahn einen Namen, der mit einer Örtlichkeit oder einer Region zu tun hat. Außerdem sind sie nummeriert mit einem A als führenden Buchstaben.

Schnellstraße

Die Schnellstraße stellt neben den Autobahnen einen Teil des überregionalen Straßennetzes dar.

Schnellstraßen haben einen geringeren Mindeststandard als Autobahnen. Sie sind aber sehr verschieden ausgeführt. Die einfachste Variante ist eine 4-spurige kreuzungsfreie Straße ohne Mittelteilung. Sie können aber gleich wie Autobahnen ausgeführt werden. Umgangsprachlich wird sie auch als Sparautobahn bezeichnet.

Der Straßenerhalter ist ebenfalls die ASFINAG

Die Bezeichnnung ist jeweils S und der Nummer (z.Bsp. S6)

Bundesstraße

indirekt Bundesland Abkürzung B

Landeshauptstraße

direkt Bundesland Abkürzung LH, Kennzeichnung kann durch ovale weiße Tafeln mit schwarzen Nummern erfolgen (hat aber keine Auswirkung auf StVO)

Landesstraße

direkt Bundesland Abkürzung L Kennzeichnung kann durch ovale weiße Tafeln mit schwarzen Nummern erfolgen (hat aber keine Auswirkung auf StVO)

Gemeindestraße

Gemeinde keine Kennzeichnung

keine Nummern, Straßennamen werden von der Gemeinde vergeben.

Privatstraße

privater Straßenerhalter
meist mautpflichtig

Güterweg

privater Straßenerhalter oder Bundesland, meist nur Zufahrtsrechte für Anrainer oder Anrainerverkehr

Europastraße

Eine Ausnahme bildet die Europastraße, die sowohl bei der StVO, wie auch beim Straßenerhalter in alle Kategorien fallen kann.
Die Kennzeichnung erfolgt auf ovalen Tafeln durch E und weiße Ziffern auf grünem Grund