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Landesparlament

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Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Bundesländer.

Deutschland

In den meisten Bundesländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Legislaturperiode liegt je nach Bundesland bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft. Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.

Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch oft als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.

Wie gewählt wird

Das Bundesland ist in Wahlkreise (nicht identisch mit Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.

In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Danach gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhangs- und Ausgleichsmandat).

Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland entscheidet sich der Wähler mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste.

Die Fraktion der Nichtwähler stärkt automatisch die Parteien, die mehr Direktmandate haben als es ihrer prozentualen Gewichtung entspricht.

Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland

Deutsche Bundesländer mit Landtagen

Deutsche Stadtstaaten


In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen:


Statistiken deutscher Landesparlamente

Sitzverteilung

siehe: Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten

Frauenanteil

Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)

  • Baden-Württemberg: 22,6 %
  • Bayern (21. September 2003): 26,7 %
  • Berlin: 33,3 %
  • Brandenburg: 33,0 %
  • Bremen: 45,0 %
  • Hamburg (29. Februar 2004): 37,2 %
  • Hessen (2. Februar 2003): 30,9 %
  • Mecklenburg-Vorpommern: 32,4 %
  • Niedersachsen (2. Februar 2003): 33,3 %
  • Nordrhein-Westfalen (22. Mai 2005): 28,7 %
  • Rheinland-Pfalz: 31,7 %
  • Saarland: 33,3 %
  • Sachsen: 35,0 %
  • Sachsen-Anhalt: 31,3 %
  • Schleswig-Holstein: 37,1 %
  • Thüringen: 34,1 %

Österreich

In Österreich tragen alle Landesparlamente die Bezeichnung Landtag, auch das der Gemeinde Wien.

Siehe auch

Baden-Württemberg: http://www.landtag-bw.de
Bayern: http://www.bayern.landtag.de
Berlin: http://www.parlament-berlin.de
Brandenburg: http://www.landtag.brandenburg.de
Bremen: http://www.bremische-buergerschaft.de
Hamburg: http://www.hamburg.de/StadtPol/Brgschft
Hessen: http://www.hessischer-landtag.de/
Mecklenburg-Vorpommern: http://www.landtag-mv.de/
Niedersachsen: http://www.landtag-niedersachsen.de
Nordrein-Westefahlen: http://www.landtag.nrw.de/
Rheinland-Pfalz: http://www.landtag.rheinland-pfalz.de
Saarland: http://www.landtag-saar.de
Sachsen: http://www.landtag.sachsen.de
Sachsen-Anhalt: http://www.landtag.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein: http://www.sh-landtag.de
Thüringen: http://www.landtag.thueringen.de