Zum Inhalt springen

Enquete

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. April 2005 um 18:03 Uhr durch Ellywa (Diskussion | Beiträge) (robot Ergänze:nl). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Mit Enquête wird im engeren Wortsinn die vorherige Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten bezeichnet, die in einem gesetzgeberischen Verfahren geordnet werden sollen. Im weiteren Wortsinn werden auch andere amtliche nichtparlamentarische Ermittlungen und Nachforschungen so bezeichnet. Der zusammengesetzte Begriff Enquêtekommission wird häufiger benutzt als die Bezeichnung Enquête.