Gutachterausschuss
Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dazu erhält die Geschäftsstelle des Gutachterauschusses Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Diese werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in zusammengefasster Form publiziert. Sie sind Grundlage von Verkehrwertgutachten privater Sachverständiger oder Beleihungswertgutachten der Banken. Der Gutachterausschuss erstattet auch Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (Immobilien). Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt. Die Gutachterausschüsse sind gemäß Ermächtigungsverordnung nach §§ 199 BauGBvon den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, die z. B. in Baden-Württemberg bei den Kommunen, in Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise und in Niedersachsen bei den (Landes-)Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften angesiedelt sind.
Zusammensetzung
Neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Behörde sein soll, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet wurde (in der Regel das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat bzw. Kataster- oder Vermessungsämter), gehören auch Mitarbeiter der zuständigen Finanzbehörden oder Finanzämter zum Gutachterausschuss. Darüber hinaus hat der Gutachterausschuss noch ehrenamtliche Mitglieder, die freiberuflich oder als Angestellte von Banken oder Versicherungen als Immobiliensachverständige tätig sind. In Frage kommen insbesondere Architekten, Bauingenieure, Immobilienökonomen, Betriebswirte, Vermessungsingenieure oder landwirtschaftliche Sachverständige. Der Vorsitzende hat mehrere Stellvertreter, die in der Regel die gleichen Bestellungsvoraussetzungen erfüllen müssen wie der Vorsitzende.
Aufgaben
Die Aufgaben sind im einzelnen:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignung oder sonstigen Vermögensnachteilen
- Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
- Erstellung und Publikation von Bodenrichtwerten sowie sonstigen Daten über den örtlichen Immobilienmarkt
Weitere Aufgaben
Nicht im Gesetz geregelt sind weitere Aufgaben, die in der Regel von Gutachterausschüssen wahrgenommen werden:
- Erteilung von Bodenrichtwert- und anderen Auskünften
- Erstellung von Mietwertübersichten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
Obere Gutachterausschüsse
Nach der aktuellen Änderung des Baugesetzbuches im Rahmen des Erbschaftssteuerreformgesetzes (Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts- Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) vom 28.11.2008 ist die ursprüngliche "Kann- Regelung" des BauGB zur Einrichtung von Oberen Gutachterausschüssen zur Verpflichtung erhoben worden. Nach der - ab dem 01.07.2009 geltenden - Änderung des § 196 BauG sind für den Bereich einer oder mehrerer höheren Verwaltungsbehörden obere Gutachterausschüsse oder zentrale Geschäftsstellen zu bilden, wenn in dem Bereich der höheren Verwaltungsbehörde mehr als zwei Gutachterausschüsse gebildet sind. Demnach sind für alle Bundesländer Obere Gutachterausschüsse oder zentrale Stellen zu bilden. Für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg trifft dies nicht zu.