Diskussion:Windpocken
Pocken
- Abgrenzung zu Poken sollte erklärt werden
- IMHO ist eine Imfpung möglich, die auch gegen Gürtelrose schützt.Rob 02:48, 15. Feb 2004 (CET)
- werde was zur Abgrenzung suchen. Gelegenheit für ein Foto habe ich verpasst. Bei Bildern im Netz ist die Abklärung der Rechte oft recht mühsam.
--Bernd B 10:12, 8. Mai 2004 (CEST)
kann man Windpocken mehrfach bekommen?
mir ist da so, als hätte ich schon mal gehört, daß man Windpocken mehrfach bekommen kann, weil es mehrere Erregerstämme gibt? Kann da jemand was zu sagen? Außerdem wäre eine Information zur (Nicht-)Übertragbarkeit durch dritte Personen sicherlich für viele Eltern interessant -- Schusch 20:16, 2. Jun 2004 (CEST)
Medikamente nennen?
Zu dem Medikament bei der Erwähnung von Paracetamol: Muß das sein? Bei ASS finde ich den Hinweis auf Aspirin ja noch halbwegs sinnvoll ("Nicht mit ASS behandeln? OK, nehme ich halt Aspirin."), aber bei Paracetamol besteht so ein Risiko ja nicht. Und von dem Zeugs hab ich ehrlich gesagt das erste Mal gehört. Wird ja sonst wohl auch auf der Seite von dem Wirkstoff stehen.
Ist im übrigen das ganze so Windpocken-typisch? Vor dem Reye-Syndrom wird doch in der Packungsbeilage von ASS ganz allgemein in Bezug auf fieberhafte Erkrankungen bei Jugendlichen gewarnt.
JensMueller 20:33, 5. Jul 2004 (CEST)
Erwähnung der Meldepflicht fehlt
Leider finde ich in dem Artikel nichts über die Dauer der Krankheit undrob
Windpocken sind meldepflichtig, diese Information fehlt im Artikel.
Btw, der gesamte Artikel bezieht sich primär auf Kinder. Der Krankheitsverlauf kann bei Erwachsenen wesentlich stärker sein. Bei mindestens zwei mir bekannten Fällen hatten die Betroffenen auch Pusteln in der Speiseröhre und im Mund, was das Essen erheblich erschwert.Axel Eble
- Huhu? Wo sind die meldepflichtig? Ist mir bisher noch nicht untergekommen und damit glaube ich das auch so ohne weiteres nicht! Keiner der Ärzte erwähnte je etwas davon! -- Schusch 10:48, 7. Apr 2005 (CEST)
- Laut Robert Koch Institut sind Windpocken an sich für Ärzte nicht meldepflichtig. Meldepflichtig sind: 1. 2 oder mehr Infektionen bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang vermutet wird und Gefahr für die Allgemeinheit besteht. 2. Wenn ein gehäuftes Auftreten nosokomialer (d.h. im Krankenhaus) Infektion beobachtet wird.Jedoch gilt: 3. für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten) besteht die Pflicht bestimmte Infektionen, u.a. Varizellen dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden, die Eltern bzw. der Erkrankte müssen wiederum der Gemeinschaftseinrichtung die Infektion melden. Siehe hierzu:
[1] Informationen über Varizellen vom RKI [2] Informationen zu Erkrankten in Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
--Docvalium 12:05, 7. Apr 2005 (CEST)