Kreisverkehr

Ein Kreisverkehr (auch Kreisverkehrsplatz, umgangssprachlich Kreisel genannt) ist eine besondere straßenbauliche Art des Verkehrsknotenpunktes.
Entwicklung der Kreisverkehre
In Deutschland waren Kreisverkehre in der Nachkriegszeit gang und gäbe. Mit der Verkehrsrechts-Reform von 1969 wurde das Verkehrszeichen Kreisverkehr jedoch aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) entfernt. Kreisverkehre wurden in den folgenden Jahren häufig in lichtsignalgeregelte Kreuzungen umgebaut. In anderen europäischen Ländern, zum Beispiel Frankreich, Großbritannien und Spanien, wurden Kreisverkehre dagegen weiterhin gebaut. Erst mit der Änderung der Vorfahrtregelung im Kreisverkehr im Februar 2001 erlebten Kreisverkehre auch in Deutschland eine Wiederkehr. War vorher der in den Kreisverkehr Einfahrende vorfahrtberechtigt, hat nun der im Kreisverkehr befindliche Fahrer die Vorfahrt. Diese Änderung bewirkt einen höheren Verkehrsfluss, der Kreisverkehre verkehrsplanerisch erst interessant macht. In Deutschland wurde mit Änderung der StVO vom 11. Dezember 2000 der § 9a neu in die StVO aufgenommen, der das Verhalten im Kreisverkehr regelt und das Kreisverkehrsschild (Zeichen 215, siehe Bild) definiert.
Im Gegensatz dazu sind Kreisverkehre in Österreich durch das Gefahrenzeichen nach § 50 Nr. 3a StVO als Kreuzung mit Kreisverkehr gekennzeichnet.
Um die Einfahrgeschwindigkeit noch mehr zu reduzieren, werden oft in der Mitte künstliche Hügel oder Denkmäler aufgebaut, die eine Sicht nach der anderen Seite des Kreisverkehrs verhindern.
Ob ein Kreisverkehr an einer Kreuzung sinnvoll ist oder nicht, hängt von einer Reihe von Faktoren ab:
Vorteile
Als Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Verkehrsknoten gilt die größere Verkehrssicherheit. Diese wird vor allem durch die niedrige Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge erzielt, aber auch durch die bessere Übersichtlichkeit. Gleichzeitig kann dabei der Verkehrsfluss gesteigert werden. Die Durchlassgeschwindigkeit ist oft höher als bei einer vorfahrts- oder signalgesteuerten Kreuzung, da der Verkehr flüssiger laufen kann.
Außerdem stellt der Kreisverkehr jegliche Verkehrsbeziehung der angeschlossenen Straßen prinzipbedingt bereit.
Weitere Vorteile sind eine überschaubarere Verkehrslage, bessere Wirtschaftlichkeit durch die verteilende Wirkung und besserer Umweltschutz durch weniger Abgase und Lärm. Hinzu kommen geringere Wartungskosten gegenüber einer Ampellösung. Die Einsatzmöglichkeit wird nur durch die Kapazität und den Platz beschränkt.
Nachteile
Wegen ihres größeren Platzbedarfs an den Außenseiten gegenüber einer normalen Kreuzung lassen sich Kreisverkehre im Bestand nur selten verwirklichen (Ausnahme: Minikreisverkehr). Der freie Platz, der in der Mitte entsteht, kann dabei oft nicht mehr sinnvoll verwendet werden.
Die Führung von Rad- und Fußwegen an Kreisverkehren kann problematisch sein, vor allem weil in der Regel keine Ampelanlagen vorhanden sind und man so als Fußgänger besonders vorsichtig sein muss.
Ein weiterer Nachteil insbesondere bei sehr kleinen Kreisverkehren ist die mangelnde Abgrenzung der Vorfahrtsrechte, da die Einfahrten eng aneinander liegen. So können die Fahrzeugführer nicht sofort erkennen, wer schon im Kreis ist. Auf den Kreis zufahrende jedoch sind schon sehr schnell im Kreis, wenn sie nicht selbst warten müssen. Dies führt zu Quasi-Vorfahrten auch für noch auf den Kreisverkehr zufahrende Fahrzeuge.
Außerdem ist die Kurvenfahrt, die, außer bei der Abfahrt an der ersten Möglichkeit, auch noch zwischenzeitlich mehrmals wechselt, nicht sehr angenehm für die Fahrzeuginsassen. Ein direktes, gerades Durchfahren ist nicht mehr möglich.
Arten von Kreisverkehren
Man unterscheidet je nach Funktion und Größe zwischen drei Arten von Kreisverkehren: Minikreisverkehre, kleine und große Kreisverkehre. Ihre Anlage ist für Deutschland in den Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil I plangleiche Knotenpunkte im Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen geregelt.
Minikreisverkehre haben in Deutschland noch keinen Eingang in die Richtlinien gefunden und befinden sich in einer Reihe von Städten im Pilotstadium.
Minikreisverkehre
Minikreisverkehre haben einen Durchmesser von 18 bis 25 m. Da die Kreisinsel von großen Lastwagen oder Bussen wegen deren zu großem Wendekreis nicht umfahren werden kann, muss diese überfahrbar gestaltet sein. In der Regel ist sie aufgepflastert und von einem Niederbord eingefasst oder in Ausnahmefällen nur abmarkiert. Sie sind dazu gedacht, innerorts und im Bestand an geeigneten Plätzen bestehende Vorfahrtsregelungen oder Lichtsignalanlagen zu ersetzen.
Kleine Kreisverkehre
Kleine Kreisverkehre haben einen Durchmesser von 25 bis 40 m. Die Mittelinsel ist in der Regel nicht überfahrbar ausgeführt. Kleinere Kreisverkehre können eine überfahrbare, abgesetzte innere Spur haben, um großen Fahrzeugen mit großen Wendekreisen ein Befahren zu ermöglichen. Kleine Kreisverkehre werden vor allem in Randbereichen von Orten eingesetzt.
Große Kreisverkehre
Große Kreisverkehre haben Durchmesser von mehr als 40 m. In Ausnahmefällen können sie bis zu 120 m Durchmesser aufweisen. Große Kreisverkehre sind oftmals zwei- bis dreistreifig im Ring befahrbar. Sie dienen vor allem der großflächigen Verteilung von Verkehrsströmen und werden deshalb in der Regel außerhalb von geschlossenen Ortschaften oder am Ende einer Autobahn in einer Stadt, z.B. Verteilerkreis Köln und Bonn, beide A555, oder der Große Stern (mit Siegessäule in der Mitte) in Berlin, verwendet. Letztere sind dabei zwar mit Ampeln ausgeführt und auch im rechtlichen Sinne keine Kreisverkehre, erfüllen aber auch das verkehrstechnische Prinzip hinter Kreisverkehren.
Um den Verkehr wieder aus dem Kreisverkehr abzuleiten sind die Fahrspuren meist spiralförmig gegen den Uhrzeigersinn nach außen führend angeordnet. Dadurch müssen die Fahrzeuge weniger Spurwechsel vornehmen.
Die Mittelinsel wird bei kleinen und großen Kreisverkehrsplätzen zur Verminderung von Unfällen mit Erdaufschüttungen versehen und oft architektonisch genutzt. Es werden dort häufig Kunstobjekte, Brunnen oder Denkmäler aufgestellt.
Bei Straßenbahnverkehr werden diese oft quer durch den Kreisverkehr durchgeführt. In diesem Fall muss er aber trotzdem Ampelgeregelt werden, wie beispielsweise der Verteilerkreis Favoriten in Wien. Auch Bushaltestellen können in der Mitte plaziert werden.
Gesetzliche Vorschriften für Verkehrsteilnehmer
In Deutschland und der Schweiz ist das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt Pflicht, in Österreich beim Einfahren nicht verboten, beim Ausfahren jedoch ebenso vorgeschrieben. Generell wird nach rechts, also entgegen dem Uhrzeigersinn, eingefahren.
Wenn die Vorfahrt nicht ausdrücklich geregelt wird, gilt auch im Kreisverkehr "Rechts vor Links", wie häufig in Italien. Nachteil dabei ist, dass es bei vollem Kreisverkehr zu Stau kommen kann. Denn wenn weitere Fahrzeuge einfahren wollen, müssen die Fahrzeuge innen anhalten, und blockieren so deren Einfahrt.
In Österreich und Deutschland erhält der einfahrende Verkehr grundsätzlich die Tafel Vorrang geben. Es ist gesetzlich festgelegt, dass dadurch der Verkehr im Kreis ohne zusätzliche Tafeln Vorfahrt hat.
Siehe auch
Siehe auch Themenliste Straßenverkehr, Magic Roundabout