Zum Inhalt springen

Stadtkommandant

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Juni 2005 um 11:00 Uhr durch 80.171.194.249 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Stadtkommandant ist in Kriegszeiten die höchste militärische, richterliche und zivile Instanz einer Stadt. Gerade während einer Besetzung einer feindlichen Stadt nimmt der Stadtkommandant, bis zur Installierung einer Zivilverwaltung, diesen Staus ein.

Siehe auch: Ausnahmezustand, Ausgangsperre, Standrecht