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Betriebsarzt

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Der Betriebsarzt ist ein Facharzt der die Bezeichnung Arzt für Arbeitsmedizin oder eben Betriebsarzt führen darf.

In Deutschland ist die arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben Bestandteil der Prävention in der Arbeitssicherheit und im Arbeitsschutz und wird von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben.

Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 sind die Bestellung, die Einsatzzeiten und die Aufgaben der der Betriebsärzte geregelt.

Der Betriebsarzt unterstützt die Verantwortlichen in den Betrieben bei der Umsetzung des Arbeitsschutz und ist Mitglied des Arbeitssicherheitsausschuss.

Siehe auch Fachkraft für Arbeitssicherheit