Herzog
Herzog, von ahd. herizogo "der vor dem Heer zieht".
Ursprünglich ein, von einem germanischen Stamm gewählter, Heerführer, im Gegensatz zum göttlich legitimierten König.
Die im Frühmittelalter im Raum des fränkischen Reiches entstandenen erblichen Stammesherzogtümer (Sachsen, Thüringen, Bayern, Schwaben, Lothringen, Franken) wurden von den Karolingern aufgehoben, bildeten sich aber nach dem Niedergang der königlichen Zentralgewalt im 10. Jahrhundert neu. Obwohl die Stammesherzogtümer durch die dt. Könige nie in abhängige Amtsherzogtümer umgewandelt werden konnten, gelang es ihnen, diese zu zerschlagen und in Territorial- bzw. Titular- Herzogtümer zu verwandeln. Die Herzogswürde wurde danach vom König als Lehen vergeben und konnte auch wieder entzogen werden (Heinrich der Löwe, 1180)