Liste der Landtagswahlkreise in Hessen
Die Liste der Landtagswahlkreise in Hessen listet alle Wahlkreise zur Wahl des Hessischen Landtags auf.
Aktuell

Dem Hessischen Landtag gehören 110 Abgeordnete an. Hiervon werden 55 über Landeslisten (Zweitstimme) und weitere 55 über Wahlkreise gewählt. Der Wahlkreiskandidat mit relativer Mehrheit ist jeweils gewählt. Stichwahlen sind daher unnötig. Jeder Wahlkreiskandidat verfügt über einen Stellvertreter. Scheidet der direkt gewählte Kandidat aus, so folgt ihm sein Stellvertreter. Scheidet auch dieser aus, so bleibt der Sitz vakant.
Im Gegensatz zu der Regelung der Bundestagswahl sieht das Landeswahlgesetz Ausgleichsmandate vor, wenn eine Partei mehr Wahlkreisabgeordnete stellt, als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden (Überhangmandate). Es ist also immer sichergestellt, dass die Stärke der Fraktionen dem Zweitstimmenergebnis entspricht[1].
Die Wahlkreise selbst sind in der Anlage zu § 7 des hessischen Landeswahlgesetzes geregelt[2]. Die Nummerierung erfolgt von Nord nach Süd.
Geschichte
Die heutigen 55 Wahlkreise bestehen seit der Landtagswahl 1970. Ihr Zuschnitt wurde jedoch seitdem mehrfach verändert, um eine ähnliche Größe der Wahlkreise zu erhalten. Die letzte (kleinere) Änderung erfolgte im Jahr 2005.[3] Dennoch weichen die Größen der Wahlkreise um bis zu 33 % voneinander ab. Der hessische Staatsgerichtshof hat dies 2004 für rechtmäßig erklärt.[4][5]
Bis zur Landtagswahl 1987 hatten die Wähler nur eine Stimme, die zur Ermittlung sowohl des Wahlkreisergebnisses als auch des Landesergebnisses herangezogen wurde. Eine wesentliche Änderung des Wahlrechts erfolgte 1988 auf Druck der FDP mit der Einführung von Erst- und Zweitstimmen.
Liste der Wahlkreise zwischen 1950 und 1966
Zwischen der Landtagswahl 1950 und der Landtagswahl 1966 bestanden in Hessen 48 Wahlkreise. Diese Regelung wurde durch das hessische Landtagswahlgesetz vom 18. September 1950[6] eingeführt.
Liste der Wahlkreise bei der Landtagswahl 1946
Für die Landtagswahl in Hessen 1946 wurden 15 (wesentlich größere) Wahlkreise gebildet, innerhalb derer jeweils mehrere Kandidaten gewählt wurden[7].
Weblinks
- Offizielle Wahlkreiskarte (PDF-Datei; 2,50 MB)
Quellen
- ↑ § 10 Abs. 5 des hessischen Landeswahlgesetzes
- ↑ Anlage zu § 7 des hessischen Landeswahlgesetzes
- ↑ Art. 1 des ÄndG vom 15. Dezember 2005 (GVBl. I S. 839)
- ↑ Hans Herbert von Arnim: "Der Zuschnitt der hessischen Wahlkreise ist verfassungswidrig" , Deutsches Verwaltungsblatt 2003, S. 553-564
- ↑ Staatsgerichtshof Hessen
- ↑ GVBl. S. 171
- ↑ § 6 des Wahlgesetzes für den Landtag des Landes Hessen vom 14. Oktober 1946 (GVBl. S. 177)