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Internetauktion

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Eine Internetauktion ist eine über das Internet veranstaltete Versteigerung. Bekanntester Veranstalter von Internetauktionen ist eBay.

Nach erfolgter Auktion findet die Übergabe der Ware in der Regel auf dem Versandweg statt; bezahlt wird meistens per Überweisung, per Nachnahme oder über Drittanbieter wie PayPal.

Auktionsmodelle

Häufig wird bei Internetversteigerungen ein Mindestpreis sowie ein bestimmter Zeitrahmen festgelegt. Innerhalb dieses Zeitrahmens können Gebote abgegeben werden. Wer zum Schluss das Höchstgebot abgegeben hat, hat gewonnen.

Eine Alternative ist die sog. Holländische Auktion: Hierbei legt der Verkäufer einen Preis fest, der schrittweise gesenkt wird. Der Vertrag kommt mit dem ersten Bieter zustande. Auktionshäuser, die dieses Modell verwenden, sind z.B. Azubo und Tireto.

Bei allen Typen gilt in der Regel, dass dem Bieter bei dem Auktionsablauf keine Kosten entstehen. Die anfallenden Gebühren übernimmt meist der Verkäufer.

Rechtslage in Deutschland

Auch bei Internetversteigerungen kommt grundsätzlich ein gültiger Vertrag zustande (BGHZ 149, 129).

Allerdings handelt es sich bei diesen Auktionen in aller Regel nicht um Versteigerungen im Sinne von § 156 BGB, da kein Zuschlag erfolgt. Internetauktionen werden somit nicht von der Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB erfasst – daher steht Verbrauchern, die auf diese Weise mit einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen haben, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu (Urteil des BGH vom 3. November 2004, Az. VIII ZR 375/03).

Ebenso handelt es sich nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 34b GewO, weswegen man keine behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Onlineauktionen benötigt.

Siehe auch